Stärkerer Erneuerbaren-Ausbau senkt Strompreise spürbar

Eine Analyse von Energy Brainpool zeigt, dass ein höherer Zubau die Kosten stromintensiver Verbraucher bis 2030 um bis zu zehn Prozent reduzieren könnte. Zudem würden die fossilen Kraftwerke damit schneller aus dem Markt gedrängt – was Preisschwankungen dämpft.

In der für die Ökoenergiegenossenschaft Green Planet Energy erstellten Analyse hat Energy Brainpool zwei Szenarien berechnet. Beide gehen davon aus, dass im Rahmen des Kohleausstiegs mehr Erneuerbare-Anlagen gebaut werden als im aktuellen EEG-Ausbaufahrplan vorgesehen sind. Die Szenarien unterscheiden sich vor allem in der angenommenen Höhe des CO2-Preises.

Die Untersuchung zeigt, dass bei einem durchschnittlichen CO2-Emissionspreis von 100 Euro für jeden zusätzlich zehn Terawattstunden bringenden Ausbauschritt die durchschnittlichen Strompreise 2030 um 0,94 Euro je Megawattstunde und 2038 um 1,49 Euro je Megawattstunde sinken könnten. Liegt der CO2-Preis bei (unrealistischen) 30 Euro, beläuft sich das Minus in 2030 auf 0,73 Euro je Megawattstunde und 2038 auf 1,29 Euro je Megawattstunde. Dass Energy Brainpool hier auch einen solch niedrigen CO2-Preis berücksichtigt, liegt daran, dass die Experten ihre Analyse auf eine Untersuchung stützen, die sie bereits 2019 vorgenommen haben – damals waren die Emissionszertifikate noch deutlich günstiger.

Insbesondere für stromintensive Unternehmen der Großindustrie mit einem Jahresverbrauch von 100 Gigawattstunden pro Jahr, die von besonders weitgehenden Entlastungen bei Stromabgaben und -umlagen profitieren, wirkt sich dieser Preiseffekt Energy Brainpool zufolge signifikant auf die Stromrechnung aus: Bei einem Strompreis von 4,5 bis 5,6 Cent pro Kilowattstunde würde ein zusätzlicher Erneuerbaren-Ausbau mit 50 Terawattstunden Mehrerzeugung die Stromkosten dieser Verbrauchergruppe bis 2030 um rund 7 bis 10 Prozent und bis 2038 um 12 bis 17 Prozent reduzieren.

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Modulpreise werden auf das Niveau von 2019 zurück katapultiert

Zu Anfang gleich die erste schlechte Nachricht: auch die Modulpreise tragen zum weltweiten Anstieg der Inflationsrate bei. Nach einer sehr kurzen Verschnaufpause ziehen die Preise bei fast allen Modultechnologien wieder an. Allerdings spiegeln die für Anfang Oktober erfassten Veränderungen noch lange nicht die noch zu erwartenden Preissteigerungen wieder. Zum Zeitpunkt der Preiserhebung wurden von einigen Photovoltaik-Herstellern für kommende Lieferungen bereits noch deutlichere Korrekturen nach oben angekündigt. Die im Oktober-Index dargestellte Preiskorrektur ist also nur der zaghafte Beginn eines Anstiegs um nicht weniger als 15 bis 20 Prozent gegenüber dem Preisniveau, welches noch vor wenigen Wochen gegen Ende des dritten Quartals Bestand hatte. Dies wird dann aber wohl die letzte Preiskorrektur sein, mit der auf Herstellerebene bis zum Ende des Jahres zu rechnen ist. Natürlich kann es im Spotmarkt auf Basis von Angebot und Nachfrage nochmals Ausschläge nach oben oder unten geben. An den Abgabepreisen der Produzenten an Projektgesellschaften und Distributoren wird sich nach dieser satten Preiserhöhung in der zweiten Oktoberhälfte wohl nichts mehr ändern.

Fünf der größten chinesischen Modulhersteller, nämlich Longi, Jinko Solar, Trina Solar, JA Solar und Risen entschuldigten sich kürzlich in einem gemeinsamen Schreiben für die Störungen der Lieferketten und die damit verbundenen Verzögerungen und sonstigen Nachteile, die sich für Ihre Kunden dadurch ergeben. Dabei berufen sie sich unter anderem auf die „Force Majeure“, zu Deutsch „höhere Gewalt“, also äußere Umstände wie staatliche Vorgaben oder Naturkatastrophen, deren Vermeidung sich ihrem Einflussbereich entzieht. Dies geschah wohl auch schon vorsorglich, um die jetzt schrittweise vorzunehmenden Anpassungen in bestehenden Lieferverträgen vorzubereiten und zu rechtfertigen. Leider kann sich davon kein EPC-Unternehmen oder Distributor etwas kaufen. An ihnen hängt ja wiederum der Rest der Wertschöpfungskette – vom Planer über den Verarbeiter bis hin zum Endkunden. Auch hier wurden in der Regel Verpflichtungen eingegangen, die nicht einfach so in den Wind geschossen werden können.

Gerade bei größeren Photovoltaik-Projekten gibt es einen engen Zeitplan, mühsam erkämpfte, termingebundene Zulassungen und Zertifikate sowie eine enge Kalkulation, die kaum Preisabweichungen nach oben duldet. Wenn jetzt sicher geglaubte Liefertermine und Einkaufskonditionen wanken, steht so manches Photovoltaik-Projekt auf der Kippe. Bei einer Absage einen Umsatzverlust oder schlimmstenfalls eine Konventionalstrafe in Kauf zu nehmen oder den Installationstermin auf unbestimmte Zeit zu verschieben und unter Umständen später den Netzzugang und das Anlagenzertifikat neu beantragen müssen, das sind die unschönen Alternativen, zwischen denen der Errichter nun wählen können. Denn eine Nachkalkulation und Nachverhandlung mit dem Auftraggeber ist nicht immer möglich oder sinnvoll. Doch wie lange kann und will er warten und auf eine Besserung der Marktsituation hoffen? Diese ist zumindest in diesem Jahr nicht mehr zu erwarten.

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Ampel-Sondierungen: SPD, Grüne und FDP wollen bundesweite Photovoltaik-Pflicht

Die Parteien wollen weiterverhandeln und eine Fortschrittskoalition bilden. Bei der Vorschrift, die Installation von Photovoltaik-Anlagen bei gewerblichen Neubauten verpflichtend zu machen, besteht bereits Einigkeit. Zudem soll das Kohleausstiegsgesetz auf den Prüfstand.

Die Verhandlungen über die Bildung einer neuen Regierung gehen voran. Der Wille, ein sogenanntes Ampel*-Bündnis zu schmieden, scheint bei SPD, Grünen und FDP groß – sie nennen es selbst eine „Fortschrittskoalition“. Am Freitag veröffentlichten die Parteien ein zwölfseitiges Papier mit den Ergebnissen ihrer bisherigen Sondierungen. „Es umfasst nur die Themen, über die die Verhandlungspartner vor Eintritt in Koalitionsverhandlungen eine Vorfestlegung erreichen wollten. Nicht alle Themen wurden besprochen, nicht jedes Thema bis in die Einzelheiten diskutiert“, heißt es dort.

Das Kapital 2 ist dabei überschrieben mit „Klimaschutz in einer sozial-ökologischen Marktwirtschaft“. Es lassen sich Grundzüge ablesen, wie die künftige Klimapolitik ausgestaltet werden soll. „Wir werden das Klimaschutzgesetz noch im Jahr 2022 konsequent weiterentwickeln und ein Klimaschutz-Sofortprogramm mit allen notwendigen Gesetzen, Verordnungen und Maßnahmen auf den Weg bringen“, versprechen SPD, Grüne und FDP. Alle Sektoren sollten ihren Beitrag leisten, um die Klimaziele zu erreichen.

„Wir machen es zu unserer gemeinsamen Mission, den Ausbau der erneuerbaren Energien drastisch zu beschleunigen und alle Hürden und Hemmnisse aus dem Weg zu räumen“, so ein Ergebnis. Dafür sollen Planungs- und Genehmigungsverfahren erheblich beschleunigt sowie der dezentrale Erneuerbaren-Ausbau gestärkt werden. Konkrete Ausbauziele für einzelne Technologien sind noch nicht festgeschrieben. Allerdings verständigten sich die Parteien auf Maßnahmen, die den Zubau treiben sollen.

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Baden-Württembergs Umweltministerin wirbt für Photovoltaik-Pflicht auf Bundesebene

Aus den Sondierungsgesprächen in Berlin dringt nicht viel raus, doch die Erinnerung an den Punkt im Wahlprogramm von Grünen und Sozialdemokraten könnte Verhandlungsgegenstand der fortlaufenden Gespräche werden.

Während im politischen Berlin die Unterhändler von SPD, Grünen und FDP erneut in Sondierungsgespräche gehen, kommen aus Stuttgart Rufe nach Programmen, die für Uneinigkeit unter den drei Parteien sorgen dürften. Die Umweltministerin des Landes Baden-Württemberg, Thekla Walker, warb zum Auftakt des 8. Solarbranchentag des Solar-Cluster Baden-Württemberg in Stuttgart für eine Photovoltaik-Pflicht auf Bundesebene. Nach ihren Vorstellungen sollen davon alle Neubauten betroffen sein. „Die Sonnenenergie muss wieder zur treibenden Kraft für Energiewende und Klimaschutz werden“, so Walker.

In den Wahlprogrammen zur Bundestagswahl von Grünen und SPD stehen Pläne zu einer Solarpflicht auf Bundesebene. Grünen sehen eine Umsetzung zuerst bei Neubauten, Liegenschaften der öffentlichen Hand und gewerblichen Bauten vor. Sozialdemokraten wollen im ersten Schritt nur gewerbliche Neubauten und öffentliche Gebäude zu einer Photovoltaik-Anlage auf dem Dach verpflichten. Das Programm der FDP sieht keine Umsetzung einer Solarpflicht vor. Die SPD versuchte bereits in einer vorläufigen Fassung des neuaufgesetzten Klimaschutzgesetzes eine Verpflichtung zu Photovoltaik-Dächern zu verankern. Damals scheiterte es jedoch am Koalitionspartner. Auch die Grünen haben im August bereits einen Gesetzesentwurf für eine bundesweite Solarpflicht im Bundestag eingebracht.

Baden-Württembergs Regierung hat die Pflicht bereits in das landeseigene Klimaschutzgesetz geschrieben. Schon mit Beginn des nächsten Jahres gilt in dem Bundesland eine Photovoltaik-Pflicht für neue Nicht-Wohngebäude Parkplätze mit mehr als 35 Stellplätzen. Ab dem 1. Mai gilt die Pflicht auch für neugebaute Wohngebäude. Und ab dem 1. Januar 2023 gilt sie auch im Gebäudebestand im Falle einer Dachsanierung.

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Marktwerte für Photovoltaik und Windkraft zweistellig

Der Trend ging in den vergangenen Monaten schon deutlich nach oben. Im September machten die Marktwerte nochmal einen großen Satz nach oben. So wurde für Solarstrom an der Börse ein durchschnittlicher Wert von 11,715 Cent pro Kilowattstunde gezahlt.

Die Strombörsen spielen derzeit verrückt. Erst vergangene Woche stieg der Day-Ahead-Strompreis zumindest für eine Stunde auf über 44 Cent pro Kilowattstunde. Im Sog der steigenden Strombörsenpreise klettern derzeit auch die Marktwerte für Erneuerbare immer weiter nach oben. Wie die Übertragungsnetzbetreiber veröffentlichten betrug der Marktwert Solar im September 11,715 Cent pro Kilowattstunde. Bereits im Juli und August hatte er bislang ungeahnte Höhen erreicht, doch mit nochmals mehr als vier Cent pro Kilowattsunde mehr, ist dies noch ein eher unerwartet deutlicher Anstieg.

Ähnlich sieht es auch bei der Windkraft aus, wo der Anstieg zwischen August und September noch ein bisschen höher ausfiel. Für Windkraft an Land erhöhte sich der Marktwert in dieser Zeit von 7,253 auf 11,754 Cent pro Kilowattstunde und für Offshore-Windkraft von 7,531 auf 12,25 Cent pro Kilowattstunde. Auch der Monatsmittelwert der Stundenkontrakte am Spotmarkt stieg von 8,270 auf 12,837 Cent pro Kilowattstunde.

Mit den hohen Strompreisen fallen für viele EEG-Anlagen der vergangenen Jahre aktuell keine Förderkosten an. Karl-Heinz Remmers, Gründer der Solarpraxis, hat nachgeschaut. So müssen wegen der Marktwerts Solar von 11,715 Cent pro Kilowattsunde im September keine EEG-Vergütungen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen seit Februar 2013 und für Dachanlagen größer 40 Kilowatt ab Januar 2014 gezahlt werden, da ihre Förderung unter diesem Wert liegt.

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Vertical Farming: Mehr Photovoltaik für höheren Strombedarf

Die Zukunft der Nahrungsmittelproduktion benötigt deutlich mehr Strom als die konventionelle Landwirtschaft derzeit. Den sollen erneuerbare Energien liefern, auch die Photovoltaik.

Das Thema scheint dringend. Den Veranstaltern der Intersolar Europe Konferenz war es ein eigenes Vortragspanel wert. Die Agrar-Pioniere suchen dringend Partner aus der Photovoltaik-Branche. Die Stadt der Zukunft produziert die benötigte Nahrung selbst oder zumindest in der Region. Gleichzeitig wird sie immer größer. 2017 wohnten 3,9 Milliarden Menschen beziehungsweise 54 Prozent der Bevölkerung in Städten, 2050 dürften es 6,5 Milliarden beziehungsweise 66 Prozent sein, prognostiziert Sophie Mok, wissenschaftliche Mitarbeiterin am Fraunhofer-Institut für Arbeitswirtschaft und Organisation IAO. Aber 80 Prozent der für Landwirtschaft geeigneten Fläche auf der Erde wird bereits genutzt – oft weit vom Bedarf entfernt. „Gemüse legt im Durchschnitt 2400 Kilometer vom Bauernhof zum Verbraucher zurück“, sagt Mok.

Das soll sich ändern. Die Lösung heißt „closed farming“, Landwirtschaft in geschlossenen Räumen, am besten in mehreren Lagen übereinander, daher der Begriff „vertical farming.“ Die Umwelt profitiert. Bis zu 95 Prozent weniger Wasser, ein Drittel weniger verdorbene oder ungenutzte Lebensmittel auf im Müll, weniger Transport, weniger Dünger bei deutlich mehr Erntezyklen. Dafür neue, riesige Fabrikhallen zu errichten, ist laut Mok überflüssig: „Wir können bestehende Infrastruktur nutzen, wie in London stillgelegte U-Bahntunnel, durch autonomes Fahren werden Parkhäuser frei, durch Homeoffice Büroflächen.“

Christine Zimmermann-Lössel, Vorsitzende der Association for Vertical Farming (AVF), nennt einen weiteren Vorteil. Die Pflanzen wachsen unter künstlichem Licht. Durch die Wahl der richtigen Wellenlängen zur richtigen Zeit verändert der Mensch die Stoffwechselprozesse in der Pflanze und kann sie so beispielsweise nahrhafter machen. Mehr blaues Licht oder eine Verschiebung ins Rote, alles ist möglich. Mehr Karotin, mehr Vitamin A? Kein Problem bei der richtigen Beleuchtung.

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Novelliertes Klimaschutzgesetz: Baden-Württemberg verschärft Photovoltaik-Pflicht ab 2023

Die Vorschrift zur Installation einer Photovoltaik-Anlage soll nun bereits bei Parkplätzen ab 35 Stellplätzen greifen. Zudem wird eine Mindestfläche für die Nutzung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen und Windparks festgeschrieben.

Es steht schon lange fest, dass in Baden-Württemberg ab 2023 eine Photovoltaik-Pflicht für Neubauten und Parkplätze kommt. Doch wie genau sie ausgestaltet wird, war bis zu dieser Woche noch offen. Nun verabschiedete der Landtag die Novelle des Klimaschutzgesetzes und darin enthalten ist eine Verschärfung der Photovoltaik-Pflicht. Zuvor war die Novelle gerade wegen dieser Änderung im Umweltausschuss des Landtags heftig diskutiert worden. Am Ende stimmten neben den Regierungsfraktionen von Grünen und CDU, die den Entwurf eingebracht hatten, auch die SPD für die Novelle. FDP und AfD votierten dagegen.

Bei den Beratungen im Vorfeld wurde deutlich, dass das Umweltministerium an der Photovoltaik-Pflicht für Neubauten und auf Parkplätzen unbedingt festhalten wollte. Es legte im Umweltausschuss Wirtschaftlichkeitsrechnungen vor und betonte, dass bei fehlender Rentabilität auch Ausnahmen im Gesetz vorgesehen sind. Zudem gibt es bei Verstößen gegen die Photovoltaik-Pflicht keine Sanktionen. Diese seien nicht geplant, so die zuständige Grünen-Umweltministerin Thekla Walter. Sie erhofft sich dennoch, dass durch Einführung der Verpflichtung jährlich rund 11.200 Anlagen auf Wohngebäuden und 2880 Systeme auf Nicht-Wohngebäuden entstehen.

Ebenfalls intensiv diskutierten die Abgeordneten auch die Photovoltaik-Pflicht auf Parkplätzen. Diese ist im Gegensatz zur letzten Novelle des Klimaschutzgesetzes aus dem Oktober 2020 nochmals verschärft worden. So sollen Photovoltaik-Anlagen bereits bei Parkplätzen ab 35 Stellplätzen verpflichtend werden, vorher lag die Grenze bei 75 Stellplätzen. Die Oppositionsvertreter mahnten vor zu hohen finanziellen Belastungen für die Bauherren, gerade bei kleineren Parkplätzen. Mehrheitlich habe der Umweltausschuss daher die Pflicht bei Parkplätzen dahingehend abgeändert, dass sie auch durch eine Photovoltaik-Anlage auf einem naheliegenden Gebäude erfüllt werden könne.

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Photovoltaik und Solarthermie waren gestern – Jetzt kommen die Mikroalgen als Bioenergiefassade

Primono und Cellparc wollen mit ihrem Konzept neue Maßstäbe setzen. Ihr wegweisendes Verfahren zur Reduzierung des Verbrauchs an Primärenergie soll Immobilienwirtschaft revolutionieren. Nach Angaben der Unternehmen ist die Nutzung des Sonnenlichts dabei effizienter als bei Photovoltaik- oder Solarthermie-Anlagen.

Die Primono Group und Cellparc haben ein Kooperationsabkommen geschlossen, um – wie sie selbst sagen – die Immobilienwirtschaft zu revolutionieren. Die haben dabei die Reduktion des Primärenergieverbrauchs von Gebäuden im Fokus, die auch mit Blick auf die Klimaziele eine zentrale Rolle spielt. Gelingen soll dies mit der von Cellparc entwickelten Bioenergiefassade, die sich in einer langjährigen Erprobung bewährt habe und nun im großen Stil zum Einsatz kommen solle.

„Mit der Bioenergiefassade kann die Fassade effizient und wirtschaftlich für die Erzeugung von Erneuerbarer Energie und Rohstoffen genutzt werden. Unsere Aufgabe ist es also, nachhaltige Lösungen wie die Bioenergiefassade in jeder unserer zertifizierten Ökobilien einzuplanen“, sagt Uwe Hallas, CEO des in Berlin ansässigen Projektentwicklers Primono. „Mit der Deckung des Primärenergiebedarfs von mindestens 55 Prozent leisten Bioenergiefassaden damit einen entscheidenden Beitrag für die Zertifizierung nach den Gold- oder Platin-Standards der DGNB und die Förderung durch die KfW.“ Die DGNB ist die Deutsche Gesellschaft für nachhaltiges Bauen und genau darum geht es Primono für die Zukunft mittels Bioenergiefassade.

Diese nutzt das Sonnenlicht, setzt dabei aber nicht auf etablierte Technologien wie Photovoltaik oder Solarthermie, sondern auf Mikroalgen. 2013 entstand mit der Technologie des Hamburger Unternehmens das erste sogenannte Algenhaus in Wilhelmsburg, dass in den vergangenen Jahren das Potenzial der Bioenergiefassaden bewiesen habe. Das Sonnenlicht werde genutzt, um mit einer Konversionseffizienz von 38 Prozent Wärme und 8 Prozent Mikroalgen zu erzeugen. „Mit in Summe 46 Prozent ist die Bioenergiefassade leistungsfähiger als etablierte Systeme wie Photovoltaik und Solarthermie“, heißt es von den Unternehmen weiter. Zusätzlich weise sie eine bessere CO2-Bilanz auf, da beim Aufbau der Mikroalgen zusätzlich CO2 gebunden werde.

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Sunways über seine neuen Photovoltaik-Wechselrichter, Produktionspläne und die strategische Ausrichtung

Im Interview spricht der China-Korrespondent von pv magazine, Vincent Shaw, mit Li Kui, Vice President, Global Sales and Marketing bei Sunways, über die Photovoltaik-Wechselrichterprodukte, die das Unternehmen auf der diesjährigen Intersolar Europe vorstellen wird, sowie über Trends und die Pläne für das Jahr 2022.

pv magazine: Welche neuen Photovoltaik-Produkte oder Lösungen wird Sunways auf der Intersolar Europe 2021 in München vorstellen?

Li Kui, Vice President, Global Sales and Marketing von Sunways: Dieses Jahr werden wir Hochstromwechselrichter und Speicherwechselrichter für Solarmodule mit großer Leistung vorstellen, wie die 182 und 210 Millimeter Produkte. Sunways ist das erste Unternehmen, dem es gelungen ist, die Stromstärke von Wechselrichtern für Wohngebäude auf 15 Ampere anzuheben, was eine bessere Anpassung an großformatige Module auf Hausdächern ermöglicht. Unsere Speicherprodukte, darunter die einphasigen Wechselrichter unserer STH-Serie (von 3 bis 8 Kilowatt) und die dreiphasigen Wechselrichter (von 4 bis 33 Kilowatt) sind die einzigen Speicherwechselrichter mit String-Technologie, die über eine hohe Ausgangsleistung verfügen. Um den komplizierten Netzanforderungen in verschiedenen Ländern gerecht zu werden, wurden unsere Produkte mit einer Reihe von branchenführenden Funktionen entwickelt, um die Leistungsredundanz zu maximieren. Zum Beispiel bieten unsere Wechselrichter eine maximale zweifache AC-Überlastbarkeit, 0~110 Prozent phasenungleiche Leistung, nahtlose Ein- und Ausschaltung des Netzes und unterstützen auch die Parallelschaltung mehrerer Wechselrichter auf der Back-up-Seite. All diese Eigenschaften, die in unseren Hybrid-Wechselrichtern integriert sind, machen unsere Produkte äußerst anpassungsfähig.

Was unterscheidet die Produkte von Sunways von denen der Wettbewerber?

Einer unserer Vorteile ist, dass wir schnell auf neue Technologien und neue Szenarien reagieren. So wurden zum Beispiel mit der Entwicklung der 182 und 210 Millimeter großen Solarmodule auch schnell neue Produkte für höhere Ströme und größere Leistungen entwickelt. Auch Effizienz und Zuverlässigkeit – die beiden wichtigsten Eigenschaften von Wechselrichtern sowohl für Photovoltaik als auch für Speicher – nehmen wir sehr ernst. Die Temperaturregelung der Sunways-Produkte ist gut – in der Regel 5 bis 10 Grad Celsius niedriger als bei unseren Mitbewerbern – was sicherstellt, dass unsere Wechselrichter sowohl einen hohen Wirkungsgrad haben als auch zuverlässig arbeiten. Darüber hinaus bieten wir unseren Kunden bei Bedarf Cloud-basierte Überwachungsplattformen für den täglichen Betrieb und die Wartung an.

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Förderrichtlinie sieht 350 Millionen Euro für internationale Wasserstoff-Projekte bis 2024 vor

Das Programm will den Aufbau von Wasserstoff-Projekten außerhalb der EU mit einem Investitionszuschuss unterstützen. Zudem können auch Förderanträge für Forschungsvorhaben, Studien und Ausbildungsmaßnahmen eingereicht werden.

Nach langem Hin und Her hatte die Bundesregierung im vorigen Jahr ihre Nationale Wasserstoffstrategie beschlossen. Sie sieht neben der Erzeugung von grünem Wasserstoff auch Importe aus dem Ausland vor. Um den Hochlauf der Wasserwirtschaft in den potenziellen Partnerländern zu unterstützen haben das Bundeswirtschafts- und -forschungsministerium eine Förderrichtlinie zur finanziellen Unterstützung internationaler Wasserstoffprojekte erarbeitet.

Demnach stehen bis Ende 2024 insgesamt 350 Millionen Euro an Fördervolumen zur Verfügung. Über die Richtlinie werden konkret Projekte zur Erzeugung und Weiterverarbeitung von grünem Wasserstoff sowie zur Speicherung, dem Transport und der Anwendung von Wasserstoff in Ländern außerhalb der EU über einen Investitionszuschuss für die Anlagen unterstützt. Für Unternehmen kann die Förderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses pro Vorhaben und Antragsteller bis zu 15 Millionen Euro betragen, wie die Ministerien erklärten. Projekte von Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen könnten jeweils mit bis zu 5 Millionen Euro gefördert werden. Verbundprojekten zwischen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Forschungseinrichtungen seien ebenfalls förderfähig.

„Mit der Förderung von Pilot- und Referenzprojekten im Ausland stärken wir damit zugleich den Industrie- und Exportstandort Deutschland“, erklärte Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU). Im Ausland könne grüner Wasserstoff und dessen Folgeprodukte kostengünstig und effizient produziert werden. Gleichzeitig seien deutsche Unternehmen bei Wasserstofftechnologien weltweit mit führend, so Altmaier weiter. „Deutschland bleibt Energieimportland. Daher müssen wir rasch Lieferketten für grünen Wasserstoff aus dem Ausland aufbauen“, ergänzte Bundesforschungsministerin Anja Karliczek (CDU).

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