Novelliertes Klimaschutzgesetz: Baden-Württemberg verschärft Photovoltaik-Pflicht ab 2023

Die Vorschrift zur Installation einer Photovoltaik-Anlage soll nun bereits bei Parkplätzen ab 35 Stellplätzen greifen. Zudem wird eine Mindestfläche für die Nutzung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen und Windparks festgeschrieben.

Es steht schon lange fest, dass in Baden-Württemberg ab 2023 eine Photovoltaik-Pflicht für Neubauten und Parkplätze kommt. Doch wie genau sie ausgestaltet wird, war bis zu dieser Woche noch offen. Nun verabschiedete der Landtag die Novelle des Klimaschutzgesetzes und darin enthalten ist eine Verschärfung der Photovoltaik-Pflicht. Zuvor war die Novelle gerade wegen dieser Änderung im Umweltausschuss des Landtags heftig diskutiert worden. Am Ende stimmten neben den Regierungsfraktionen von Grünen und CDU, die den Entwurf eingebracht hatten, auch die SPD für die Novelle. FDP und AfD votierten dagegen.

Bei den Beratungen im Vorfeld wurde deutlich, dass das Umweltministerium an der Photovoltaik-Pflicht für Neubauten und auf Parkplätzen unbedingt festhalten wollte. Es legte im Umweltausschuss Wirtschaftlichkeitsrechnungen vor und betonte, dass bei fehlender Rentabilität auch Ausnahmen im Gesetz vorgesehen sind. Zudem gibt es bei Verstößen gegen die Photovoltaik-Pflicht keine Sanktionen. Diese seien nicht geplant, so die zuständige Grünen-Umweltministerin Thekla Walter. Sie erhofft sich dennoch, dass durch Einführung der Verpflichtung jährlich rund 11.200 Anlagen auf Wohngebäuden und 2880 Systeme auf Nicht-Wohngebäuden entstehen.

Ebenfalls intensiv diskutierten die Abgeordneten auch die Photovoltaik-Pflicht auf Parkplätzen. Diese ist im Gegensatz zur letzten Novelle des Klimaschutzgesetzes aus dem Oktober 2020 nochmals verschärft worden. So sollen Photovoltaik-Anlagen bereits bei Parkplätzen ab 35 Stellplätzen verpflichtend werden, vorher lag die Grenze bei 75 Stellplätzen. Die Oppositionsvertreter mahnten vor zu hohen finanziellen Belastungen für die Bauherren, gerade bei kleineren Parkplätzen. Mehrheitlich habe der Umweltausschuss daher die Pflicht bei Parkplätzen dahingehend abgeändert, dass sie auch durch eine Photovoltaik-Anlage auf einem naheliegenden Gebäude erfüllt werden könne.

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Quelle: https://www.pv-magazine.de