Weiterer Korrekturbedarf im EEG für kleine und hoch aufgeständerte Agri-Photovoltaik-Anlagen

Mit der EEG-Novelle haben sich die Bedingungen für Agri-Photovoltaik schon verbessert, das Steuerrecht wurde teilweise angepasst und die EU nimmt bei Direktzahlungen an Landwirte ab 2023 darauf Rücksicht. Dennoch mahnen der Deutsche Bauernverband und Wissenschaftler noch weitere Verbesserungen an, um dem Anlagensegment zum Durchbruch zu verhelfen. Dafür wäre ein eigenes Ausschreibungssegment hilfreich.

Schaut man auf die Regeln, ist es heute genauso aufwändig eine Agri-Photovoltaik-Anlage zu bauen wie eine Freiflächenanlage. Es ist ein hochkomplizierter Prozess, der einen langen Planungsvorlauf benötigt. Aber das ist ein Fortschritt. Weil Agri-Photovoltaik-Anlagen auf guten Ackerflächen errichtet werden und nicht wie Freiflächenanlagen auf Konversionsflächen, in benachteiligten Gebieten oder entlang von Autobahnen und Schienenwegen, war es bis lang sehr schwierig, dafür überhaupt Zahlungen aus dem EEG zu erhalten.

Seit der EEG-Novelle im Osterpaket gibt es nun die Möglichkeit, sich für Agri-Photovoltaik-Anlagen in Ausschreibungen des ersten Segments im Falle eines Zuschlags einen Bonus zu sichern.. Hoch aufgeständerte Anlagen bekommen wegen der höheren Baukosten auf den Zuschlagswert noch 1,2 Cent pro Kilowattstunde noch obendrauf. Auch außerhalb des EEG hat sich einiges zugunsten von Agri-Photovoltaik getan. So haben Landwirte ab 2023 einen Anspruch auf flächenbezogene Direktzahlungen der EU in Höhe von 85 Prozent. Und der Grundbesitz mit Photovoltaik-Anlage bleibt im landwirtschaftlichen Vermögen, was die steuerliche Behandlung der Grundstücke zum Beispiel im Erbfall verbessert.

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Quelle: https://www.pv-magazine.de