Solar Cluster Baden-Württemberg fordert Aufhebung des landeseigenen 100-Megawatt-Limits für Solarparks

Baden-Württemberg begrenzt die Flächen für Solarparks in landwirtschaftlich benachteiligten Gebieten auf eine neu installierte Leistung von 100 Megawatt pro Jahr. Für das Erreichen der Klimaschutzziele ist jedoch die sechsfache Menge nötig, meint das Solar Cluster Baden-Württemberg.

In Baden-Württemberg müssen jährlich 2.000 Megawatt Photovoltaik-Leistung zugebaut werden, um die Klimaziele zu erreichen – gut 1.300 Megawatt auf Dächern, 600 Megawatt auf Freiflächen und 60 Megawatt als Agri-Photovoltaik-Anlagen. Das hat das Solar Cluster Baden-Württemberg (BW) ausgerechnet. Allerdings limitiert die Freiflächenöffnungsverordnung des Landes das mögliche Zubauvolumen stark: In landwirtschaftlich benachteiligten Gebieten gilt eine Grenze von 100 Megawatt pro Jahr.

Die grün-schwarze Landesregierung müsse daher dringend die bestehende Begrenzung aufheben, fordert Franz Pöter, Geschäftsführer des Solar Cluster BW. In einem ersten Schritt sei eine Anhebung auf 500 Megawatt pro Jahr erforderlich. Sonst gebe es ein Nadelöhr, das Projekte verhindere. Im vergangenen Jahr sei dies bereits der Fall gewesen: Nach Angaben des Solar Cluster BW hat 2021 ein Solarpark aufgrund der geltenden Regelung bei den Ausschreibungen keinen Zuschlag erhalten.

Pöter fordert die Landesregierung auf, sich ein Beispiel an Bayern zu nehmen. „Dort wurden in den letzten fünf Jahren rund 20-mal so viel Solarparks wie im Südwesten errichtet und eine großzügige Begrenzung auf 200 Projekte pro Jahr festgelegt“, erklärt er. „Damit es bei Freiflächensolaranlagen vorangeht, brauchen wir dringend eine Überarbeitung der hiesigen Freiflächenverordnung.“

Baden-Württemberg hat die Freiflächenöffnungsverordnung 2017 beschlossen, kurz nachdem die damalige EEG-Novelle den Ländern dazu die Möglichkeit gegeben hatte. Die als „benachteiligt“ definierten Gebiete machen zwei Drittel der Acker- und Grünlandfläche des Landes aus. Sie umfassen 900.000 Hektar. Die Freiflächenöffnungsverordnung gilt für Photovoltaik-Anlagen mit einer installierten Leistung von 750 Kilowatt bis 20 Megawatt.

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Quelle: https://www.pv-magazine.de