Schweiz plant Ausschreibungen für große Photovoltaik-Anlagen

Der Bundesrat will im Solarbereich den Wettbewerb verstärken und daher die bisher fixen Einmalvergütungen für große Photovoltaik-Anlagen künftig durch Ausschreibungen festlegen. Außerdem soll der Strommarkt vollständig geöffnet werden. Der Branchenverband Swissolar sieht in den Plänen eine Diskriminierung der Photovoltaik und den zügigen Ausbau der Erneuerbaren bedroht.

Der Schweizer Bundesrat will den Strommarkt vollständig öffnen. Das teilte die Regierung der Alpenrepublik im Anschluss an ihre jüngste Sitzung mit. Als Begleitmaßnahme zur Marktöffnung sollen demnach die Investitionsanreize in die einheimischen erneuerbaren Energien verbessert und damit die Versorgungssicherheit gestärkt werden. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) soll jetzt eine Vorlage zur Anpassung des Energiegesetzes ausarbeiten und dem Bundesrat im ersten Quartal 2020 vorlegen. Wie der Bundesrat mitteilt, sollen im Zuge der Novelle die bisherigen Richtwerte für den Ausbau der Wasserkraft und anderer erneuerbaren Energien für 2035 als verbindlich erklärt werden. Dementsprechend sollen die derzeit bis 2030 befristeten Investitionsbeiträge bis Ende 2035 verlängert werden. Für die Zeit bis 2050 soll ebenfalls ein Richtwert bestimmt werden. „Sollte der effektive Zubau an erneuerbaren Energien den festgelegten Ausbaupfad zu stark unterschreiten, können im Rahmen des im Energiegesetz verankerten Monitorings zusätzliche Maßnahmen beantragt werden“, so der Bundesrat.

Im Solarbereich will die Schweiz den Wettbewerb verstärken, indem die bisher fixen Einmalvergütungen für große Photovoltaik-Anlagen neu durch Ausschreibungen festgelegt werden. Dabei soll jener Produzent den Zuschlag erhalten, der eine bestimmte Menge Solarenergie am günstigsten produzieren kann. Im Bereich Wasserkraft, die der Bundesrat als das Rückgrat der Schweizer Stromversorgung ansieht, sollen die Investitionsbeiträge für die Großwasserkraft verdoppelt werden. Bei neuen Wind-, Kleinwasser- und Biogasanlagen sowie Geothermie-Kraftwerken sollen ab 2023 die Einspeisevergütungen entfallen, statt dessen sollen sie bis 2035 neu Investitionsbeiträge beantragen und damit auch einen Teil der Planungskosten decken können.

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Quelle: www.pv-magazine.de