Photovoltaik-Liga Baden-Württemberg

Die Photovoltaik-Liga ist eine Rangliste der beim Solarstromausbau erfolgreichsten Regionen, Landkreise und Kommunen im Südwesten. Erstellt wird die quartalsweise aktualisierte Liste, indem die gesamt installierte Photovoltaik-Leistung und die im letzten Jahr neu zugebaute Leistung auf Dächern in Watt pro Einwohner und auf Freiflächen in Watt pro Hektar umgerechnet wird. Das macht Regionen mit unterschiedlicher Bevölkerungsdichte und Größe miteinander vergleichbar. Die Daten basieren auf dem Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur und Angaben der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW), Stand Spätsommer 2019.

Landkreis Konstanz liegt beim Solarstrom-Dachausbau auf Platz 18

In den zwölf Monaten von Juli 2018 bis Ende Juni 2019 wurden in Baden-Württemberg Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von rund 330 Megawatt (MW) errichtet, wobei der Großteil davon (299 MW) auf Dachflächen installiert wurde. Im Südwesten sind im Ganzen nun gut sechs Gigawatt (GW) installiert. Der Landkreis Konstanz liegt im Baden-Württembergischen Kreisvergleich aktuell auf Platz 18 von 44 Land- bzw. Stadtkreisen, was neu gebaute Dachanlagen pro Einwohner betrifft. Privatleute, Unternehmen und Kommunen errichteten im Zeitraum von Juli 2018 bis Juni 2019 Solarstromanlagen auf Dächern im Landkreis Konstanz mit einer installierten Leistung von 8,3 Megawatt. Pro Einwohner entspricht das einem Zubau von 29,3 Watt. Insgesamt existieren damit im Landkreis Konstanz aktuell Dachanlagen mit einer installierten Leistung von 123,6 Megawatt bzw. 435,3 Watt pro Einwohner.

Öhningen gewinnt Kreismeisterschaft 2019 im Zubau von PV-Dachanlagen

Die Bürger und Unternehmen von Öhningen haben im Zeitraum vom 1.7.2018 bis 30.6.2019 einen Zubau von 252,9 Watt pro Einwohner durch Photovoltaik-Dachanlagen realisiert. Herr Landrat Danner hat auf der Sitzung des Kreistags am 9.12.2019 die herausragende Leistung der Öhninger Bürger und Unternehmen gewürdigt und feierlich den 1. Preis an Herrn Bürgermeister Schmid übergeben.

Beschreibung:

  • Eine Maßnahme der Solaroffensive des Landes Baden-Württemberg
  • Aufbau von 12 Photovoltaik-Netzwerken verteilt über alle Regionen
  • Gemeinsam mit Energieagenturen, Stiftungen, Solar Clustern, Vereinen, Wirtschaftsförderungen, Initiativen, Handwerkskammern, etc.
  • Landesweit koordiniert durch KEA und Solar Cluster Baden-Württemberg
  • Jede/r kann Teil der PV-Netzwerke werden und diese mitgestalten

Ziele:

Durch Information, Beratung und Wissenstransfer den Ausbau der Photovoltaik in Baden-Württemberg beschleunigen!

  • Aktive Netzwerke, die den Ausbau der PV schnell und dauerhaft voranbringen
  • Akteure motivieren, Teil der PV-Netzwerke zu werden und diese mitzugestalten
  • Vernetzung und Austausch zwischen den regionalen PV-Akteuren fördern
  • Motivation steigern PV-Anlagen in BW zu installieren
  • Photovoltaik wieder stärker ins Bewusstsein bringen
  • Durch gute Beispiele Hemmnisse überwinden und vielfältige Akteure für Solarenergie begeistern

Schwerpunkte im Landkreis Konstanz:

  • Veranstaltungen für Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) und Unternehmensbesuche
  • Entwicklung und Durchführung von PV-Potenzial-Checks bei Privatpersonen, Kommunen und Unternehmen vor Ort
  • Erarbeitung von Schulungen für Architekten und Energieberater zur Anwendung dieser PV-Potenzial-Checks
  • Veranstaltungen zu PV in Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
  • Erstellung einer beispielhaften Vorgehensweise für PV in WEG

PV in Wohneigentümergemeinschaften

Wohneigentümergemeinschaften (WEG) mit ihren großen Dachflächen stellen ein nicht unerhebliches Potenzial für Photovoltaik-Anlagen dar, das weitgehend noch nicht ausgeschöpft ist. Da viele Verwalter den Aufwand scheuen, braucht es einen impulsgebenden Eigentümer, der die Planung und Durchführung von Photovoltaik-Anlagen voranbringt.

Eine beispielhafte Vorgehensweise für PV in WEG soll umsetzungswilligen Eigentümern dabei helfen, das Thema in ihrer Eigentümergemeinschaft zur Sprache zu bringen:

  • Vorlage eines Anschreibens für Photovoltaik in WEG
  • Anhang PV beispielhafte Verteilung der PV auf dem Dach
  • Vorlage eines Gestattungsvertrages für die Installation einer PV Anlage
  • Argumentationshilfe bei Fragen skeptischer Miteigentümer (in Arbeit)
  • Übersichtsgrafik zu Steuern bei Photovoltaik mit freundlicher Genehmigung von www.solaranlagen-portal.de

Einzelanlagen in Mehrfamilienhäusern

Empfehlung der Clearingstelle EEG 2014/31 vom 2. Juni 2015

Seite 22; Rn 54 (Blockschaltbild mit Anmerkungen hierzu auf Seite 58, links):
„Betreibt nicht nur der Eigenversorger, sondern auch ein Dritter – auf demselben Grundstück oder sonst in unmittelbarer räumlicher Nähe – eine Anlage zur Eigenversorgung, greift – bei galvanischer Trennung der Anlagen (vgl. z. B. Anhang 6.6, Abbildung 5) – die Regelung zur Anlagenzusammenfassung im Anwendungsbereich des § 61 Abs. 2 Nr. 4 i. V. m. § 32 Abs. 1 Satz 1 EEG 2014 nur für die vom jeweiligen Eigenversorger selbst betriebenen Anlagen.45 Durch die galvanische Trennung wird sichergestellt, dass es sich um voneinander elektrisch unabhängige Anlagen mit eigenständiger technischer Infrastruktur handelt. Synergieeffekte, beispielsweise durch gemeinsam genutzte technische Infrastruktur oder Optimierung des Eigenverbrauchs aufgrund einer gemeinsamen Kundenanlage sind dadurch ausgeschlossen. Das rechtfertigt es, die Anlagen verschiedener Betreiber im Anwendungsbereich des § 61 Abs. 2 Nr. 4 EEG 2014 dann NICHT der Anlagenzusammenfassung nach § 32 Abs. 1 Satz 1 EEG 2014 zu unterwerfen. Ansatzpunkt hierfür ist wiederum § 61 Abs. 2 Nr. 4 EEG 2014, der nur für „Eigenversorgungen“ i. S. d. § 5 Nr. 12 EEG 2014 gilt. Die „entsprechende Anwendung“ des § 32 Abs. 1 Satz 1 EEG 2014 erfolgt insofern nur in eingeschränktem Umfang.46″

Für die einzelne „Eigenversorgung“ müssen zwingend insbesondere die gesetzlich definierten Voraussetzungen nach § 3 Nr. 19 und § 61h EEG erfüllt sein:

  • eine strikte Personenidentität zwischen dem Betreiber der Stromerzeugungsanlage, der den Strom selbst erzeugt, und dem Letztverbraucher, der diesen Strom selbst verbraucht,
  • ein unmittelbarer räumlicher Zusammenhang,
  • die Zeitgleichheit von Erzeugung und Verbrauch,
    keine Durchleitung durch ein Netz der allgemeinen Versorgung.

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