Gesetzentwurf zur Strompreisbremse ohne Erhöhung der Photovoltaik-Einspeisevergütung beschlossen

Offenbar auf Druck der FDP ist die geplante Anhebung der anzulegenden Werte für Photovoltaik-Dachanlagen wieder aus dem Entwurf gestrichen worden. Weiterhin enthalten ist die Abschöpfung von 90 Prozent der Mehrerlöse für Photovoltaik- und Windkraftanlagen ab einem Megawatt Leistung.

In einem sogenannten Umlaufverfahren hatte das Bundeskabinett noch am Freitag den Gesetzentwurf zur Strompreisbremse beschlossen. Damit kann er nun im Bundestag und Bundesrat beraten und verabschiedet werden.

In der vergangenen Woche keimte kurz die Hoffnung bei manchen Photovoltaik-Investor, dass die anzulegenden Werte für Photovoltaik-Dachanlagen im Zuge des Gesetzesvorhabens erhöht werden könnten (pv magazine berichtete). Doch diese währte nur kurz – etwa drei Stunden, wie politische Beobachter in Berlin berichteten. So lange lagen zwischen dem Entwurf mit höheren Vergütungssätzen und einem Entwurf, in dem die Zahlen durch „x“ ersetzt wurden. In dem wenige Tage später vom Bundeskabinett verabschiedeten offiziellen Entwurf fehlte der Passus schließlich ganz. Dies sei eine Folge der Intervention der FDP gewesen, berichten verschiedene Branchenvertreter.

Dagegen weiterhin enthalten und in der Energiewirtschaft heftig debattiert: die geplante Abschöpfung der Mehrerlöse am Strommarkt für alle Erneuerbaren-Anlagen ab einem Megawatt Leistung. Neben Photovoltaik und Windkraft betrifft dies auch die Betreiber von Braunkohlekraftwerken, AKW und weiteren Anlagen. Ausnahmen soll es nur für Speicher, Steinkohle, Erdgas, Biomethan, bestimmte Mineralölprodukte und weitere Gase geben, wie aus dem Gesetzentwurf hervorgeht.

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Quelle: https://www.pv-magazine.de