Durchschnittlicher Zuschlagswert bei erster Ausschreibung von Photovoltaik-Dachanlagen bei 6,88 Cent pro Kilowattstunde

Die Spanne bei den Zuschlägen reichte von 5,35 bis 7,89 Cent pro Kilowattstunde. Bei der parallel stattfindenden Ausschreibung für Photovoltaik-Freiflächenanlagen, deren Ergebnisse die Bundesnetzagentur ebenfalls veröffentlichte, lagen die Zuschlagswerte zwischen 4,59 und 5,09 Cent pro Kilowattsunde. Der Bundesverband Solarwirtschaft begrüßt zwar die getrennten Ausschreibungen von Freiflächen- und Dachanlagen, dennoch sollte die Ausschreibungspflicht bei Dachanlagen erst ab einer Leistung von einem Megawatt greifen.

Gespannt hat die Solarbranche in Deutschland auf die Ergebnisse der ersten Photovoltaik-Ausschreibung für Dachanlagen, auch zweites Segment genannt, gewartet. Sechs Wochen nach dem Stichtag veröffentlichte die Bundesnetzagentur am Donnerstag die Ergebnisse. So seien 168 Gebote mit einem Gesamtvolumen von 213 Megawatt abgegeben worden. Das Ausschreibungsvolumen von 150 Megawatt war damit überzeichnet und die Bundesnetzagentur vergab letztendlich 114 Zuschläge für Photovoltaik-Dachanlagen mit 152 Megawatt Gesamtleistung. Die Zuschlagswerte bewegten sich nach Angaben der Behörde zwischen 5,35 bis 7,89 Cent pro Kilowattstunde. Den mengengewichteten durchschnittlichen Zuschlagswert gab sie mit 6,88 Cent pro Kilowattstunde an.

15 Gebote für Photovoltaik-Dachanlagen seien wegen Formfehlern ausgeschlossen worden. Bei der regionalen Verteilung zeigte sich ein etwas anderes Bild als von den Freiflächen-Auktionen bislang bekannt. Demnach entfielen 34 Megawatt und 21 Zuschläge auf Projekte in Sachsen-Anhalt, Brandenburg kam auf 29 Zuschläge für Photovoltaik-Anlagen mit 30 Megawatt und nach Niedersachsen gingen 22 Zuschläge mit insgesamt 29 Megawatt. Nach dem EEG 2021 müssen sich alle Betreiber von Photovoltaik-Dachanlagen ab 300 Kilowatt Leistung an den Ausschreibungen beteiligen, sofern sie eine volle Vergütung für ihren eingespeisten Solarstrom erhalten wollen. Optional können sie 50 Prozent EEG-Förderung in Anspruch nehmen und müssen die restliche Menge Solarstrom direkt vor Ort verbrauchen.

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Quelle: https://www.pv-magazine.de