Unverzügliche Beseitigung des 52 GW-Solardeckels

Unternehmer-Aufruf zur Zeichnung eines Offenen Briefes an die Bundeskanzlerin

Bitte unterstützen Sie das dringende gemeinsame Branchenanliegen noch heute mit Ihrem Unternehmen und zeichnen Sie neben zahlreichen anderen Unternehmen den dringenden Appell zur unverzüglichen Beseitigung des 52-GW-Deckels im EEG. Der Bundesverband Solarwirtschaft e.V. (BSW) wird das Schreiben am 23. März mit allen Unterzeichnern an das Kanzleramt und die Presse weiterleiten.

Text des Offenen Briefes:

Offener Brief
An die Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland
Frau Dr. Angela Merkel, MdB
Willy-Brandt-Straße 1
10557 Berlin

Corona- und Klimakrise erfordern raschen Fall des Solardeckels

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

die von Ihnen geführte Bundesregierung reagiert rasch und angemessen auf die Corona-Krise. Die begrüßenswerten Maßnahmen für die Wirtschaft zielen darauf ab, den Arbeitsplatzabbau und den Umsatzeinbruch so gering wie möglich zu halten. Wir teilen selbstverständlich Ihre Zielsetzung, die Wirtschaftsstruktur unseres Landes unbedingt zu erhalten.

Vermeidbare zusätzliche Härten für die Wirtschaft sind jetzt unbedingt zu vermeiden und bereits vereinbarte Vorhaben zum Abbau von Marktbarrieren schnell umzusetzen. Dazu zählt die Kabinettsbeschlussfassung aus dem vergangenen Herbst zur Beseitigung des in Kürze erreichten „Solardeckels“ im EEG, der inzwischen viele tausend Arbeitsplätze vor allem im Mittelstand akut gefährdet. Sie selber haben am 27. November vor dem Deutschen Bundestag gesagt: „Wir haben den Solardeckel jetzt aufgehoben“.

In der Stellungnahme der Bundesregierung auf die Bundesratsdrucksache Nr. 426/19 verspricht die Bundesregierung, das Gesetzgebungsverfahren zur Aufhebung des Solardeckels noch 2019 einzuleiten. Eine „rechtzeitige“ Anschlussregelung wird auch im EEG 2017 in Aussicht gestellt. Geschehen ist nichts, so dass es inzwischen zu ersten Behinderungen des Marktes kommt.

Der durch den Solardeckel ausgelöste Förderstopp wird voraussichtlich bereits während der parlamentarischen Sommerpause erreicht. Er würde die Nachfrage nach Solardächern weitgehend zum Erliegen bringen und die Umsetzung der Klimaziele ernsthaft gefährden.

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin, bitte machen Sie Ihren politischen Einfluss dahingehend geltend, dass das Gesetzgebungsverfahren zur Abschaffung des Solardeckels nunmehr umgehend eingeleitet und noch rechtzeitig vor der Sommerpause abgeschlossen wird.

Nur dann kann auch die Solar- und Speicherbranche ihren Beitrag zur Bewältigung der Corona- und der Klimakrise leisten.

Mit freundlichen Grüßen

Zeichnende Unternehmen (Neueste Zeichnungen erscheinen zuerst):

Link:

Pressemitteilung der Stadt Konstanz – 11.03.2020

Präventionsmaßnahmen zum Coronavirus – Regelungen und Handlungsempfehlungen der Stadtverwaltung Konstanz

In enger Abstimmung mit dem Amt für Gesundheit und Versorgung im Landkreis Konstanz hat die Stadtverwaltung Konstanz Regelungen und Handlungs- empfehlungen zum Umgang mit dem sich derzeit schnell verbreitenden Coronavirus erarbeitet.

Ziel ist dabei, die Ausbreitung des Coronavirus so weit wie möglich zu verlangsamen. Da die Situation sehr dynamisch ist, wird auch die Strategie immer wieder angepasst werden müssen.

Im Fokus stehen Regelungen für Veranstaltungen der Stadt Konstanz und ihrer Eigenbetriebe sowie Handlungsempfehlungen für private Veranstalter. Grundlage für die Risikoeinschätzung im Einzelfall sind die Vorgaben des Robert-Koch-Institutes (RKI) sowie die Einschätzung des Gesundheitsamtes.

Im Einzelnen gelten folgende Regelungen und Handlungsempfehlungen:

1. In der Stadt Konstanz werden Großveranstaltungen mit über 1.000 Besucher/Innen bis auf weiteres nicht mehr durchgeführt.
Größere Veranstaltungen bis 1.000 BesucherInnen werden im Einzelfall geprüft. Für sie wird auf der Grundlage der aktuell geltenden Handlungsempfehlungen des RKI gemeinsam mit dem Gesundheitsamt eine Risikoanalyse erstellt.

2. Die Stadt empfiehlt allen Veranstaltern, ihre Veranstaltungen, die bis zum Sommer geplant sind, zu hinterfragen und auf eine mögliche Verschiebung hin zu prüfen

3. Die Stadt nimmt für alle städtischen Veranstaltungen bzw. Veranstaltungsräume auf der Grundlage der aktuell geltenden Handlungsempfehlungen des RKI eine Risikoabschätzung vor. Gegebenenfalls wird die zugelassene Besucherzahl reduziert.

4. Alle privaten Veranstalter sollen ihre Veranstaltung auf der Grundlage der aktuell geltenden Handlungsempfehlungen des RKI überprüfen. Sie sollen Veranstaltungen über 200 Besuch/erInnen, die bis zum 10. April 2020 stattfinden, der Stadt melden. Der Anmeldung soll eine eigene Risikobewertung auf der Grundlage der aktuell geltenden Handlungsempfehlungen des RKI hinzugefügt werden. Die entsprechenden Formulare und Informationen sind ab 12.03.20 auf der städtischen Homepage konstanz.de zu finden.
Email-Adresse für die Anmeldung: gewerbe@konstanz.de.
Diese Regelung gilt zunächst bis 10. April 2020.

5. Stattfindende Veranstaltungen sollen nach den Handlungsempfehlungen des RKI optimiert werden. Hierbei ist besonderer Wert auf Hygiene, räumliche Distanz zwischen den Gästen und eine gute Durchlüftung zu legen. Die Potentiale der Prävention müssen voll ausgeschöpft werden.

6. Die Stadt appelliert an die Eigenverantwortung der BürgerInnen und bittet diese, auch bei leichten Erkältungssymptomen Veranstaltungen nicht zu besuchen.

7. Besuche in Altenheimen und Krankenhäusern sollten nur stattfinden, wenn sie nicht vermeidbar sind. Die Stadt weist darauf hin, dass in diesen Einrichtungen eine besondere Vorsicht und Sensibilität geboten ist.
Personen, die innerhalb der letzten 2 Wochen in einem Risikogebiet waren (siehe Einstufung durch das RKI) und Personen, die Symptome wie Husten, Schnupfen, Fieber haben, sollten solche Einrichtungen nicht besuchen.

8. Hygienemaßnahmen
Folgende Maßnahmen werden grundsätzlich empfohlen:

  • Beim Husten und Niesen Abstand halten oder sich wegdrehen;
  • dabei die Armbeuge oder ein Taschentuch, das sofort entsorgt wird, vor Mund und Nase halten;
  • regelmäßiges und gründliches Händewaschen mit Wasser und Seife (mindestens 20 Sekunden);
  • Berührungen von Nase, Augen und Mund vermeiden;
  • Händeschütteln vermeiden und Abstand halten.

9. Derzeit müssen Menschen wegen des Coronavirus teilweise länger zu Hause bleiben. Die Bundesregierung hat seit längerem schon Empfehlungen dafür erarbeitet, was man stets im Haus bzw. der Wohnung haben sollte, um für „den Fall des Falles“ gewappnet zu sein.
Infos unter: Checkliste

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat auf seiner Homepage einen Vorratskalkulator installiert, mit dem der persönliche Vorrat für mehrere Tage berechnet werden kann: Vorratskalkulator

Die Stadt wird diese Regelungen fortlaufend überprüfen und gegebenenfalls aktualisieren.

Konstanz, den 11.03.2020

Geht uns aus der Sonne!

Etwa 18.000 Besitzer kleiner, privater Solarstrom-Anlagen müssen Anfang 2021 ihre Module womöglich stilllegen oder zumindest vom öffentlichen Netz abklemmen lassen. Gegen diese Gefahr müssen schnell pragmatische Lösungen gefunden werden, auch weil sich in der „kleinen“ Photovoltaik die soziale Dimension der Energiewende zeigt. Ein Kolumne von Tim Meyer

Die politische Begleitung der Energiewende fokussiert sich seit Jahren auf große Strukturen und große Unternehmen. Die einstmals blühende Bürgerenergie-Bewegung gerät mehr und mehr in die Defensive.

Das finde ich falsch und gefährlich. Denn es sind die Kleinen, die die Energiewende groß gemacht haben. Und denen geht es zusehends an den Kragen.

Gerade zeigt sich das an der Situation tausender Energiewende-Pioniere, die von der Bundesregierung im Stich gelassen werden. Ich meine damit die rund 18.000 Besitzer all jener kleinen, privaten Photovoltaikanlagen, die ihre Anlagen womöglich schon zum Jahreswechsel stilllegen, abbauen oder zumindest vom öffentlichen Stromnetz abklemmen müssen.

Denn ab Neujahr 2021 erhalten diese 18.000 Photovoltaikanlagen keine Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) mehr. Und nicht nur das: Auch andere Bestimmungen des EEG fallen für diese Anlagen dann weg.

Das bringt viele Nachteile mit sich. So ist der örtliche Stromnetzbetreiber nicht mehr verpflichtet, den Strom in sein Netz aufzunehmen. Speisen die Anlagen trotzdem ein, droht ein juristisches Nachspiel.

Als Ausweg könnten Vermarktungsdienstleister helfen. Doch für die fängt das Engagement in der Regel erst ab einer Anlagenleistung von 100 Kilowatt an. Solardächer auf Einfamilienhäusern aber bewegen sich im Bereich von drei bis fünf Kilowatt.

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Quelle: www.sonnenseite.com

Windenergie: Neue Rekorde

Seit Wochen wird oft über die Hälfte des (im öffentlichen Netz) benötigten Stroms in Deutschland von Windrädern bereitgestellt.

Die Windenergie ist in den vergangenen Wochen auf Erfolgskurs, aber leider nur die Produktion der existierenden Anlagen. Der weitere Ausbau ist nahezu zum Stillstand gekommen, und inwieweit zumindest Ersatz für die in den nächsten Jahren vom Netz gehenden Altanlagen geschaffen werden kann, ist weiter unklar.

Immerhin zeigen die bestehenden Anlagen, was in ihnen steckt. Im Februar wurde bereits zum Wochenende ein neuer Monatsrekord aufgestellt. Bis zum Montagmorgen hatten die Windräder an Land und auf See 17,24 Milliarden Kilowattstunden erzeugt. Das war so viel wie in keinem anderen Monat zuvor, und bis zum Ende des Monats liegen noch weitere windreiche Tage vor uns.

Bisheriger Rekordhalter war der März 2019, wie oben stehende Grafik zeigt, doch der März hat 31 Tage. Ebenso ist aus den vom Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme aufbereiteten Daten zu ersehen, dass schon der Januar für die Anlagenbesitzer besonders ertragreich war.

Zusammen haben daher die erneuerbaren Energieträger 2020 bisher 53,8 Prozent des ins öffentliche Netz eingespeisten Stroms erbracht. Im Februar liegt dieser Anteil bisher sogar bei 62,3 Prozent.

Der Bundesverband Windenergie weist allerdings darauf hin, dass eine „Ökostromlücke“ droht. Neue Windenergieprojekte müssen inzwischen an einem bundesweiten Ausschreibungsverfahren teilnehmen, doch das schreckt offensichtlich ab oder ist zu teuer. Unter anderem erhöht das Verfahren das ökonomische Risiko, wodurch die Kreditkosten steigen.

Jedenfalls wurden bei der letzten Ausschreibungsrunde erneut zu wenig Gebote eingereicht. 900 Megawatt waren ausgelobt, aber die eingereichten 67 Projekte brachten es zusammen nur auf 527 MW. Davon erhielten 66 mit einer zu installierenden Leistung von insgesamt 523 MW den Zuschlag, wie die Bundesnetzagentur vergangenen Woche mitteilte.

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Quelle: www.sonnenseite.com

Aldi startet auch in der Schweiz Photovoltaik-Offensive

Auf dem Logistikzentrum in Perlen hat Aldi Suisse eine Photovoltaik-Dachanlage mit 6,4 Megawatt Leistung in Betrieb genommen. Weitere Photovoltaik-Anlagen mit 17,1 Megawatt Gesamtleistung sollen auf den Schweizer Filialen folgen.

Hierzulande erhielt Aldi Süd bereits 2017 den Deutschen Solarpreis für sein umfangreiches Photovoltaik-Engagement. Nun hat der Lebensmittel-Discounter dieses auch auf die Schweiz ausgerollt: Aldi Suisse hat auf seinem Logistikzentrum in Perlen vor wenigen Tagen eine Photovoltaik-Dachanlage mit 6,46 Megawatt Leistung in Betrieb genommen. In knapp 16 Wochen seien die 20.000 Solarmodule auf der 45.000 Quadratmeter großen Dachfläche installiert worden. Es handele sich um 320 Watt-Module von JA Solar und die Wechselrichter stammten ABB, erklärte ein Sprecher von Aldi Suisse auf Nachfrage von pv magazine.

Die Photovoltaik-Anlage auf dem Dach der Zweigniederlassung Perlen werde in einem Jahr voraussichtlich so viel Strom produzieren, wie 2150 Zwei-Personen-Haushalte verbrauchen. Rund 25 Prozent des erzeugten Solarstroms würden direkt im Logistikzentrum verbraucht, die restlichen 75 Prozent werden ins Netz eingespeist, so der Sprecher weiter. Für den überschüssigen Strom erhält Aldi Suisse eine Vergütung, die der Sprecher mit Verweis auf den dafür zuständigen Dienstleister Aventron nicht beziffern will.

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Quelle: www.pv-magazine.de

DIW Berlin: Kohleausstieg bis 2030, Erneuerbare schneller ausbauen

Das Kohleausstiegsgesetz gefährdet die aktuellen Emissionsminderungsziele, zeigt eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) im Auftrag des BUND. Stattdessen müssen das Ende der Kohleverstromung und der Zubau bei Photovoltaik und Wind beschleunigt werden, wie die Berliner Forscher erklären.

Als Irrweg bezeichnet der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) die Kohlepolitik der Bundesregierung. Zur Untermauerung verweist die Organisation auf die in ihrem Auftrag erstellte Studie „Klimaschutz statt Kohleschmutz: Woran es beim Kohleausstieg hakt und was zu tun ist“ des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) Berlin. Demnach reißt die Regierung mit ihrem Kohleausstiegsgesetz alle Emissionsminderungsziele, der Ausstiegspfad führe in ein klimapolitisches Desaster. „Vergleicht man den Gesetzentwurf mit den ursprünglichen Empfehlungen der Kohlekommission, werden hier bis 2040 circa 134 Millionen Tonnen mehr CO2 ausgestoßen“, so Claudia Kemfert, Abteilungsleiterin Energie, Verkehr, Umwelt beim DIW.

Statt dessen spricht sich das DIW für einen Kohleausstieg bis 2030 und einen schnelleren Ausbau erneuerbarer Energien aus. Ein Kohleausstieg im Einklang mit internationalen Klimaschutzzielen müsste bis zum Jahr 2030 erfolgen. Die Emissionen könnten in diesem Fall um 1,8 Milliarden Tonnen CO2 niedriger sein und so die Pariser Klimaziele einhalten. Für eine erfolgreiche Energiewende müssten zudem die erneuerbaren Energien bis 2030 auf einen Anteil von 75 Prozent kommen. Dieses Ziel sei mit einem jährlichen Zubau von 9,8 Gigawatt Photovoltaik und 5,9 Gigawatt Windkraft an Land zu erreichen. Doch dieser Ausbau werde durch den 52-Gigawatt-Deckel bei der Photovoltaik und die Mindestabstandsregeln für Windenergie verhindert. Ohne weitere Maßnahmen steuert die Bundesregierung laut DIW auf einen Anteil von maximal 49 Prozent erneuerbarer Energien in 2030 zu – eine klare Verfehlung der bereits zu niedrigen Ziele von 65 Prozent.

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Quelle: www.pv-magazine.de

Solar Cluster Baden-Württemberg: Jede Kilowattstunde Photovoltaik-Strom vermeidet 627 Gramm Kohlendioxid

Ein Solarpark mit zehn Megawatt Leistung spart rund 6300 Tonnen Treibhausgase jährlich ein, meldet der Branchenverband anhand von Zahlen des Umweltbundesamtes. Das entspreche der Fähigkeit zur CO2-Speicherung von etwa 500.000 Buchen.

Photovoltaik-Anlagen können den Ausstoß von Kohlendioxidausstoß deutlich reduzieren. Darauf weist das Solar Cluster Baden-Württemberg hin. Neue Berechnungen des Umweltbundesamtes haben demnach ergeben, dass jede erzeugte Kilowattstunde Photovoltaikstrom in Deutschland zurzeit 627 Gramm Kohlendioxid vermeidet. Bei einer 16-Kilowatt-Anlage beispielsweise auf einem Einfamilienhaus seien es rund zehn Tonnen CO2 im Jahr, bei einem Solarpark mit zehn Megawatt bereits rund 6300 Tonnen. Dem Branchenverband zufolge hat die Photovoltaik im Jahr 2018 allein in Baden-Württemberg den Ausstoß von rund 3,6 Millionen Tonnen CO2 und deutschlandweit fast 29 Millionen Tonnen CO2 vermieden. Um die selbe Menge an Treibhausgasen zu binden, wären bei der 16-Kilowatt-Anlage demnach rund 800 Buchen notwendig – und bei dem Solarpark sogar etwa 500.000, ein Wald so groß wie 6500 Fußballfelder.

Die Daten zur Bindung des Kohlendioxids durch Buchen stammen dem Solar Cluster zufolge vom Wald-Zentrum der Universität Münster: Der Laubbaum bindet demnach pro Jahr im Schnitt 12,5 Kilogramm CO2 – als Setzling weniger, als ausgewachsener Baum mehr. Er müsse rund 80 Jahre wachsen, damit er eine Tonne des Klimagases in Holz umwandeln kann. Für die Einlagerung einer Tonne CO2 pro Jahr brauche es folglich 80 Buchen.

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Quelle: www.pv-magazine.de

Das Photovoltaik-Jahr 2019 war leicht überdurchschnittlich

Betreiber von Photovoltaik-Anlagen konnten im Jahr 2019 leicht überdurchschnittliche Erträge erzielen. Nach dem Rekordjahr 2018 sind für das vergangene Jahr 2019 Erträge von rund 2,5 Prozent über dem langjährigen Durchschnitt zu verzeichnen. Die Dach- und Freiflächenanlagen in Deutschland haben im letzten Jahr rund 46,5 Milliarden Kilowattstunden elektrische Energie ins deutsche Stromnetz eingespeist. Der Beitrag der Photovoltaik zur Stromproduktion lag bei neun Prozent. Sämtliche erneuerbare Energieerzeugungssysteme (Windenergie, Photovoltaik, Bioenergie und Wasserkraft) haben 2019 mehr als 46 Prozent zur Stromproduktion beigesteuert – ein erneuter Rekord in Deutschland.

Eine Bewertung der Stromerträge der Photovoltaik-Anlagen erfolgt über den spezifischen Ertrag in Kilowattstunde pro installiertem Kilowattpeak. Der spezifische Ertrag berechnet sich aus dem Verhältnis des Stromertrags in Kilowattstunden bezogen auf die installierte Nennleistung der Photovoltaik-Anlage in Kilowattpeak. Beispielsweise würde eine Photovoltaik-Anlage mit einer Nennleistung von 3 Kilowattpeak und einem Jahresstromertrag von 3150 kWh einen spezifischen Ertrag von 1050 Kilowattstunden pro Kilowatt aufweisen.

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Quelle: www.pv-magazine.de

Power-to-X-Allianz fordert fünf Gigawatt Elektrolyseleistung bis 2025

Der branchenübergreifende Zusammenschluss von Unternehmen und Verbänden legt einen Katalog mit Vorschlägen und Forderungen für die Nationale Wasserstoffstrategie der Bundesregierung vor. Die Power-to-X-Allianz plädiert unter anderem dafür, Wasserstoff in allen Sektoren gleichrangig einzusetzen.

Die Power-to-X-Allianz fordert mehr Ehrgeiz bei der Nationalen Wasserstoffstrategie, die derzeit innerhalb der Bundesregierung in Abstimmung ist. Um den Markthochlauf zu beschleunigen, hat der Zusammenschluss von Unternehmen und Verbänden aus der Energie- und Autobranche jetzt eine Reihe von Vorschlägen und Forderungen für die Nationale Wasserstoffstrategie vorgelegt. Dabei betont die Allianz, dass die Erzeugung von grünem Wasserstoff im Mittelpunkt der Strategie stehen sollte – eine Abgrenzung zu den Plänen von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU), für eine Übergangsphase auch auf Wasserstoff fossilen Ursprungs zu setzen.

Die Allianz ist überzeugt, dass das im Entwurf der Strategie genannte Ziel, bis 2030 drei bis fünf Gigawatt Elektrolyseleistung aufzubauen, nicht genügt, um einen starken inländischen Power-to-X-Markt zu schaffen. Vielmehr müsse die Zielmarke von fünf Gigawatt schon 2025 erreicht werden, damit die notwendigen Lernkurven erreicht und Kostensenkungspotenziale erschlossen werden können. Nur dann ließen sich die spätestens ab 2030 in großem Umfang benötigten grünen Energieträger in bedarfsgerechter Menge und zu entsprechend niedrigen Preisen produzieren.

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Grünes Licht für erste industrielle Power-to-Gas-Anlage im schweizerischen Dietikon

Deutsche Technologie- und Entwicklungspartner sind die beiden Viessmann Tochterunternehmen microbEnergy und Schmack Biogas sowie Siemens.

Der schweizerische Energieversorger Limeco baut mit den Viessmann Tochterunternehmen microbEnergy und Schmack Biogas die weltweit größte Power-to-Gas-Anlage, in der die mikrobiologische Umwandlung von Wasserstoff zu Methan zur Anwendung kommt. Die Technologie wurde von der Viessmann-Tochter microbEnergy entwickelt und zur technischen Reife gebracht. Technologielieferant für die Elektrolyse ist Siemens. Die beteiligten Unternehmen unterzeichneten gemeinsam den Werkvertrag für das zukunftsweisende Großprojekt.

Schlüsseltechnologie für nachhaltiges Energiesystem
Limeco startet das Projekt unter den Prämissen der schweizerischen „Energiestrategie 2050“, die auf Atomausstieg, die Reduktion von Treibhausgasen und den Ausbau von erneuerbarer Energie wie Solar- oder Windkraft setzt. Für Patrik Feusi, Geschäftsführer bei Limeco, ist die PtG-Technologie der Schlüssel für ein regionales umweltfreundliches Energiekonzept: „Wir engagieren uns tagtäglich für die saubere Zukunft. Mit Strom aus unserer Kehrichtverwertungsanlage und dem Klärgas aus unserer Abwasserreinigungsanlage liefern wir die zwei wichtigsten Zutaten im Power-to-Gas-Prozess – und zwar am gleichen Standort! Darum macht das erste Schweizer Hybridkraftwerk genau hier in Dietikon Sinn.“

Nach dem Spatenstich im Frühjahr 2020 soll die Inbetriebnahme in rund einem Jahr erfolgen. Für den Bau der Anlage ist Schmack Biogas verantwortlich. Durch die Verbrennung von erneuerbarem Gas anstelle von Heizöl werden dann jährlich 4.000 – 5.000 Tonnen weniger CO2-Emissionen entstehen, was dem Verbrauch von ungefähr 2.000 Haushalten entspricht.

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Quelle: www.sonnenseite.com