Pressemitteilung der Stadt Konstanz – 11.03.2020

Präventionsmaßnahmen zum Coronavirus – Regelungen und Handlungsempfehlungen der Stadtverwaltung Konstanz

In enger Abstimmung mit dem Amt für Gesundheit und Versorgung im Landkreis Konstanz hat die Stadtverwaltung Konstanz Regelungen und Handlungs- empfehlungen zum Umgang mit dem sich derzeit schnell verbreitenden Coronavirus erarbeitet.

Ziel ist dabei, die Ausbreitung des Coronavirus so weit wie möglich zu verlangsamen. Da die Situation sehr dynamisch ist, wird auch die Strategie immer wieder angepasst werden müssen.

Im Fokus stehen Regelungen für Veranstaltungen der Stadt Konstanz und ihrer Eigenbetriebe sowie Handlungsempfehlungen für private Veranstalter. Grundlage für die Risikoeinschätzung im Einzelfall sind die Vorgaben des Robert-Koch-Institutes (RKI) sowie die Einschätzung des Gesundheitsamtes.

Im Einzelnen gelten folgende Regelungen und Handlungsempfehlungen:

1. In der Stadt Konstanz werden Großveranstaltungen mit über 1.000 Besucher/Innen bis auf weiteres nicht mehr durchgeführt.
Größere Veranstaltungen bis 1.000 BesucherInnen werden im Einzelfall geprüft. Für sie wird auf der Grundlage der aktuell geltenden Handlungsempfehlungen des RKI gemeinsam mit dem Gesundheitsamt eine Risikoanalyse erstellt.

2. Die Stadt empfiehlt allen Veranstaltern, ihre Veranstaltungen, die bis zum Sommer geplant sind, zu hinterfragen und auf eine mögliche Verschiebung hin zu prüfen

3. Die Stadt nimmt für alle städtischen Veranstaltungen bzw. Veranstaltungsräume auf der Grundlage der aktuell geltenden Handlungsempfehlungen des RKI eine Risikoabschätzung vor. Gegebenenfalls wird die zugelassene Besucherzahl reduziert.

4. Alle privaten Veranstalter sollen ihre Veranstaltung auf der Grundlage der aktuell geltenden Handlungsempfehlungen des RKI überprüfen. Sie sollen Veranstaltungen über 200 Besuch/erInnen, die bis zum 10. April 2020 stattfinden, der Stadt melden. Der Anmeldung soll eine eigene Risikobewertung auf der Grundlage der aktuell geltenden Handlungsempfehlungen des RKI hinzugefügt werden. Die entsprechenden Formulare und Informationen sind ab 12.03.20 auf der städtischen Homepage konstanz.de zu finden.
Email-Adresse für die Anmeldung: gewerbe@konstanz.de.
Diese Regelung gilt zunächst bis 10. April 2020.

5. Stattfindende Veranstaltungen sollen nach den Handlungsempfehlungen des RKI optimiert werden. Hierbei ist besonderer Wert auf Hygiene, räumliche Distanz zwischen den Gästen und eine gute Durchlüftung zu legen. Die Potentiale der Prävention müssen voll ausgeschöpft werden.

6. Die Stadt appelliert an die Eigenverantwortung der BürgerInnen und bittet diese, auch bei leichten Erkältungssymptomen Veranstaltungen nicht zu besuchen.

7. Besuche in Altenheimen und Krankenhäusern sollten nur stattfinden, wenn sie nicht vermeidbar sind. Die Stadt weist darauf hin, dass in diesen Einrichtungen eine besondere Vorsicht und Sensibilität geboten ist.
Personen, die innerhalb der letzten 2 Wochen in einem Risikogebiet waren (siehe Einstufung durch das RKI) und Personen, die Symptome wie Husten, Schnupfen, Fieber haben, sollten solche Einrichtungen nicht besuchen.

8. Hygienemaßnahmen
Folgende Maßnahmen werden grundsätzlich empfohlen:

  • Beim Husten und Niesen Abstand halten oder sich wegdrehen;
  • dabei die Armbeuge oder ein Taschentuch, das sofort entsorgt wird, vor Mund und Nase halten;
  • regelmäßiges und gründliches Händewaschen mit Wasser und Seife (mindestens 20 Sekunden);
  • Berührungen von Nase, Augen und Mund vermeiden;
  • Händeschütteln vermeiden und Abstand halten.

9. Derzeit müssen Menschen wegen des Coronavirus teilweise länger zu Hause bleiben. Die Bundesregierung hat seit längerem schon Empfehlungen dafür erarbeitet, was man stets im Haus bzw. der Wohnung haben sollte, um für „den Fall des Falles“ gewappnet zu sein.
Infos unter: Checkliste

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat auf seiner Homepage einen Vorratskalkulator installiert, mit dem der persönliche Vorrat für mehrere Tage berechnet werden kann: Vorratskalkulator

Die Stadt wird diese Regelungen fortlaufend überprüfen und gegebenenfalls aktualisieren.

Konstanz, den 11.03.2020