Saudi-Arabiens zweite Photovoltaik-Ausschreibung mit Weltrekord-Tiefstgebot von 1,04 US-Dollarcent pro Kilowattstunde

Der rekordverdächtig niedrige Preis wurde für das 600 Megawatt Photovoltaik-Projekt „Al Shuaiba PV IP“ geboten. Er war in der zweiten Runde des Ausschreibungsprogramms des Landes für erneuerbare Energien enthalten.

Der Kronprinz von Saudi-Arabien, Mohammad bin Salman bin Abdulaziz, gab am Donnerstag bekannt, dass Stromabnahmeverträge für sieben große Photovoltaik-Projekte in verschiedenen Regionen des Königreichs von der Regierung und mehreren ungenannten Entwicklern unterzeichnet worden sind. „Die Leistungskapazität dieser Projekte, zusätzlich zu den Projekten von „Sakaka“ und „Dumat Al-Jandal“, wird sich auf mehr als 3.600 Megawatt belaufen“, sagte er in einer Erklärung. Er fügte hinzu, dass eines der Projekte – das 600 Megawatt Projekt „Al Shuaiba PV IP“ – Strom zu einem weltweit rekordverdächtig niedrigen Preis von 0,0104 US-Doller pro Kilowattstunde verkaufen wird. Das Projekt ist vom Energieministerium in Runde 2 des Ausschreibungsprogramms bezuschlagt worden, das unter dem Dach des Nationalen Programms für erneuerbare Energien (NREP) des Landes stattfindet.

Die Kapazität von 3,6 Gigawatt bezieht sich auf die kumulierte installierte Leistung, die in den ersten beiden Runden des Förderprogramms vergeben wurde, einschließlich des Solarparks „Sakaka“, das im November 2019 an das Netz angeschlossen wurde, und des 1,5-Gigawatt-„Sudair“-Projekts, das in direkten Verhandlungen mit den saudi-arabischen Behörden entwickelt wird.

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BNEF erwartet Kostenrückgang um bis zu 85 Prozent bei grünem Wasserstoff bis 2050

Grüner Wasserstoff wird zur Mitte des Jahrhunderts in vielen Ländern günstiger sein als Erdgas. Dazu trägt maßgeblich die Kostenentwicklung und der weitere Ausbau der Photovoltaik bei.

Bloomberg NEF (BNEF) erwartet, dass es zu einem Rückgang von 85 Prozent bei den Gestehungskosten von grünem Wasserstoff bis 2050 kommt. In den meisten modellierten Märkten würden die Preise damit unter 1,00 US-Dollar pro Kilogramm sinken, wie die Analysten am Mittwoch veröffentlichten. Bis 2030 werden die Gestehungskosten unter die Marke von 2,00 US-Dollar pro Kilogramm fallen. In 15 der 28 gerechneten Modellen sei der aus Photovoltaik und Windkraft erzeugte Wasserstoff 2050 auch günstiger als Erdgas. Allerdings vorausgesetzt, dass der Ausbau weitergehe. In jedem Fall sei der grüne Wasserstoff 2050 günstiger als blauer Wasserstoff, der aus fossilen Brennstoffen mit CCS erzeugt werde und sogar als grauer Wasserstoff, so die BNEF-Analysten weiter.

Die Kostenreduktion fällt dabei noch deutlicher aus als bisher erwartet. 2030 schätzen sie die Analysten nun 13 Prozent niedriger und 2050 um 17 Prozent niedriger als in ihren alten Prognosen. Hauptgrund dafür sind die sinkenden Kosten für Solarstrom. „Wir denken nun, dass Solarstrom im Jahr 2050 um 40 Prozent billiger sein wird als noch vor zwei Jahren annahmen. Angetrieben wird die Entwicklung durch eine stärker automatisierte Fertigung, einen geringeren Silizium- und Silberverbrauch, einen höheren photovoltaischen Wirkungsgrad der Solarzellen und eine höhere Ausbeute bei der Verwendung von bifazialen Modulen“, heißt es zur Analyse.

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EUPD Research: Erst elf Prozent der Ein- und Zweifamilienhäuser mit Photovoltaik belegt

Gerade im Osten Deutschlands gibt es noch ein großes Potenzial für die Installation von Photovoltaik-Anlagen. Die größte Sättigung mit 21 Prozent ist in Baden-Württemberg erreicht. Immerhin werden die kleinen Photovoltaik-Anlagen im Schnitt größer, was auch an der neuen Bagatellgrenze für die Belastung des solaren Eigenverbrauchs mit der EEG-Umlage liegt.

1,3 Millionen Photovoltaik-Anlagen sind auf den Dächern der Ein- und Zweifamilienhäuser in Deutschland bereits installiert. Klingt viel. Ein genauerer Blick von EUPD Research offenbart jedoch, dass gerade einmal eines von zehn dieser Gebäude mit einer Photovoltaik-Anlage ausgestattet sind. Durchschnittlich sei eine Sättigung bundesweit von elf Prozent erreicht, also 89 Prozent der Dächer sind ungenutzt, so die Bonner Analysten am Mittwoch. Die größte Sättigung mit 21 Prozent sei in Baden-Württemberg zu verzeichnen (siehe Karte). Gerade in Ostdeutschland gebe es dagegen noch viel Potenzial für das Photovoltaik-Kleinanlagensegment. Bundesweites Schlusslicht sei der Landkreis Stendal in Sachsen-Anhalt mit einer Sättigungsquote von 3,4 Prozent.

Zur Berechnung des bestehenden Photovoltaik-Potenzials hat EUPD Research zunächst die Anzahl an geeigneten Dachflächen ermittelt. Während in ländlich geprägten Landkreisen aufgrund größerer Grundstücke und geringerer Verschattungen ein Großteil der Ein- und Zweifamilienhäuser zur Errichtung einer Photovoltaik-Anlage geeignet sei, beschränke sich im städtischen Raum das Potenzial auf die Hälfte dieser Gebäudeklasse. Insgesamt kommt EUPD Research auf 11,7 Millionen Dächer bei Ein- und Zweifamilienhäusern mit Photovoltaik-Eignung.

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Österreich fördert „Photovoltaik 2.0“-Leuchtturmprojekte mit 10 Millionen Euro

Die Projekte zwischen zehn Kilowatt und fünf Megawatt müssen einen hohen Innovationsgehalt aufweisen, der vor allem fassendenintegrierten, schwimmenden oder Agro-Photovoltaik-Anlagen zugesprochen wird. Eine Fachjury soll über die Vergabe der Fördermittel aus dem Klimaschutzministerium entscheiden.

Der Klima- und Energiefonds in Österreich fördert ab sofort auch innovative Leuchtturmprojekte und spricht dabei von „Photovoltaik 2.0“. Ziel des neuen Programms mit dem offiziellen Titel „Muster- und Leuchtturmprojekte Photovoltaik“ sei es, die Markteinführung solcher Photovoltaik-Anlagen anzustoßen und durch den vermehrten Einsatz schlussendlich die Technologien auch günstiger zu machen.

Das Förderprogramm richtet sich an Photovoltaik-Projekte zwischen zehn Kilowatt und fünf Megawatt Leistung mit einem hohen Innovationsgehalt, die zudem technisch und ökonomisch multiplizierbar sein sollen, wie die Behörde zum Start der Förderaktion am Mittwoch mitteilte. Auch Stromspeicher können bis zu einer Kapazität von 150 Kilowattstunden bei den Projekten mitgefördert werden. „Speziallösungen, die sich weder wirtschaftlich noch anlagentechnisch bei ähnlichen Betriebs- und Gebäudestrukturen durchführen lassen würden, werden nicht gefördert“, wie es weiter hieß.

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Die erste Ü-20-Anlage

Die allererste PV-Anlage von solarcomplex ging im Mai 2001 ans Netz, 18 kW auf dem Singener Friedrich-Wöhler-Gymnasium. Diese Anlage hat nun 20 Betriebsjahre „auf dem Buckel“ und wird ab Ende 2022 keine Einspeisevergütung mehr erhalten. Solche Anlagen, die nach 20 Jahren Vergütungsdauer aus dem EEG fallen werden in der Branche „Ü-20-Anlagen“ genannt.

Die PV-Anlage ist technisch immer noch in einem guten Zustand und liefert nur geringfügig niedrigere Stromerträge als vor 20 Jahren, daher wird sie weiter betrieben. solarcomplex hat mit der Stadt Singen einen Stromliefervertrag abgeschlossen, der Solarstrom wird zukünftig in der Schule direkt verbraucht und zu sehr günstigen Konditionen mit der Stadt abgerechnet.

Christian Kezic (Leiter Gebäudemanagement Stadt Singen), Bernd Häusler (Oberbürgermeister Stadt Singen) und Bene Müller (Vorstand solarcomplex) auf dem Dach des Friedrich-Wöhler-Gymnasiums


„Unsere älteste Anlage auf dem Friedrich-Wöhler-Gymnasium in Singen zeigt eindrücklich, daß 20 Jahre für Photovoltaik kein Alter sind. Da dreht sich nichts, da gibt es keinen mechanischen Verschleiss. Diese Anlagen werden in der Regel 30 Jahre laufen, vielleicht sogar noch länger. Fragen sie mich in 10 Jahren nochmal.“ so solarcomplex-Vorstand Bene Müller

Regionales Entwicklungskonzept – RegioWIN2030 und weitere Ausschreibungen

Der Antrag zum Leuchtturmprojekt von RegioWIN2030 wurde von der IHK als Leadpartner im Dezember eingereicht – Mitte April ist mit einer Entscheidung zu rechnen. In Ergänzung zum Leuchtturmprojekt wurden unter dem Schlagwort „Wasserstoffregion Bodensee“ bereits die Weichen für weitere Schlüsselprojekte in der Region gestellt –  auf diese Ausschreibung haben wir bis jetzt gewartet.

In den letzten Tagen wurde diese Ausschreibung zum regionalen Entwicklungskonzept über das Landesministerium für Umwelt veröffentlicht. Es steht insgesamt eine Fördersumme von 35 MioEUR zur Verfügung. (https://um.baden-wuerttemberg.de/de/wirtschaft/wasserstoffwirtschaft/foerderprogramm/)  Wir vom ISC Konstanz werden diesen Antrag für die Wasserstoffmodellregion Bodensee stellen – als logische und konsequente Fortführung des bereits eingereichten Leuchtturmprojektes RegioWIN2030.

Im letzten Jahr haben wir bereits mit einigen Firmen über mögliche Projektansätze gesprochen. Folgende Themen sind dabei aufgetaucht:

  • Maritimer Brennstoffzellenantrieb für eine Fähre auf dem Bodensee
  • Die Erzeugung von grünem Wasserstoff für diese Anwendung im ländlichen Raum (Agro-PV oder Pyrolyse von Biogas)
  • Übertragung des erzeugten Wasserstoffs von der Erzeugung des Wasserstoffs zur Anwendung am/auf dem Bodensee.

Wenn Sie weitere Ideen haben, die in diesem Zusammenhang als Schlüsselprojekt eingereicht werden können, freuen wir uns über Ihr Feedback – das ISC Konstanz wird dann diese Projekte ebenfalls berücksichtigen um eine möglichst schlagkräftige Zusammenstellen zum Thema Wasserstoffregion Bodensee zu erzielen.

Wenn Sie selbst keine Projektidee haben, aber Unternehmen und Hochschulen kennen, die für diese Ausschreibung in Frage kommen und angesprochen werden sollen, sind wir ebenfalls über Ihr Feedback dankbar.

Neben dem oben genannten Förderaufruf des Landesministeriums für Umwelt gibt es seit kurzer Zeit eine weitere Ausschreibung zum Thema Regionenförderung. Das NOW hat einen weiteren Aufruf zum Thema HyStarter gestartet. Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.now-gmbh.de/hystarter/ Auch hier gilt, dass wir die Projekte gerne mit Ihnen erarbeiten, um die Region möglichst gut gegenüber dem NOW zu vertreten. Sprechen Sie uns an – Projekte, die vielleicht nicht als Schlüsselprojekt geeignet sind, können evtl. als HyStarter eingereicht werden.

Bei Rückfragen zu den genannten Ausschreibungen wenden Sie sich bitte an das ISC Konstanz – franz.reichenbach@isc-konstanz.de

Wacker Chemie will grünen Wasserstoff produzieren

Ein zur Förderung bei der EU eingereichtes Projekt zum Bau eines Anlagenkomplexes zur Herstellung von grünem Wasserstoff und erneuerbarem Methanol am Wacker-Standort Burghausen hat es in die nächste Runde geschafft. Das geplante Investitionsvolumen liegt bei 100 Millionen Euro.

Grüner Wasserstoff ist eines der großen Themen in diesen Tagen. Nun veröffentlichte Wacker Chemie, dass es mit seinem Projekt zur Herstellung von grünem Wasserstoff und erneuerbarem Methanol in die nächste Auswahlrunde für eine EU-Förderung gekommen ist. Geplant sei der Bau einer Elektrolyseanlage mit einer Leistung von 20 Megawatt mit Linde am Standort in Burghausen. Dort sei geplant mit Hilfe von erneuerbarem Strom grünen Wasserstoff zu produzieren. Zudem sei eine Syntheseanlage vorgesehen, in der der grüne Wasserstoff mit CO2 aus den eigenen Produktionsprozessen zu erneuerbarem Methanol weiterverarbeitet werde, hieß es am Mittwoch. Die Kapazität dieser Anlage soll bei 15.000 Tonnen jährlich liegen.

Wacker Chemie zufolge liegt die Investitionssumme für den Anlagenkomplex für das Projekt „Renewable Hydrogen and Methanol (Rhyme) Bavaria“ bei 100 Millionen Euro. Beim Bundesumweltministerium und der EU seien Förderanträge eingereicht worden. Sie lägen im höheren zweistelligen Millionenbereich, hieß es weiter.

Die EU fördert solche Projekte über ihren Innovation Fund, der für die Dekarbonisierung energieintensiver Industrieprozesse Zuschüsse von insgesamt 10 Milliarden Euro bis 2030 vorsieht. In der Vorauswahl habe sich Wacker Chemie nun gegen mehrere hundert andere Vorhaben in Europa durchgesetzt. Für die nächste Runde werde ein detaillierter Förderantrag erarbeitet. Im Falle einer Genehmigung könnte der Bau der Anlagen bereits Anfang 2022 beginnen. Die Inbetriebnahme wäre dann Wacker Chemie zufolge noch vor Jahresende 2024 möglich. Mit dem neuen Verfahren könnten die CO2-Emissionen im Vergleich zu den bestehenden Herstellungsprozessen um etwa 80 Prozent gesenkt werden.

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Photovoltaik-Zubau im Februar auf 350 Megawatt gesunken

Nach einem unerwartet starken Januar gingen die Meldezahlen neuer Photovoltaik-Anlagen im Februar deutlich zurück. Die Solarförderung sinkt im April um weitere 1,4 Prozent, womit die festen Einspeisetarife für Photovoltaik-Dachanlagen zwischen 40 und 100 Kilowatt Leistung erstmals unter 6,00 Cent pro Kilowattstunde fallen.

Nach einem starken Jahresauftakt mit einem gemeldeten Bruttozubau von fast 530 Megawatt sank die Leistung der neu gemeldeten Photovoltaik-Anlagen im Februar auf 350,711 Megawatt. Davon entfielen knapp 270 Megawatt auf Photovoltaik-Anlagen, die außerhalb der Ausschreibungen realisiert wurden, wie die Bundesnetzagentur am Mittwoch veröffentlichte. Im Januar erreichten diese Anlagen noch eine kumulierte Leistung von 486 Megawatt. Auch die Zahl der Freiflächenanlagen bis 750 Kilowatt, die außerhalb der Ausschreibungen realisiert werden können, ging im Vergleich zum Vormonat von gut 87 auf knapp 27 Megawatt zurück. Insgesamt lag der Brutto-Zubau bei den Photovoltaik-Anlagen in Deutschland in den ersten zwei Monaten bei 880,8 Megawatt.

Trotz einiger Nachbesserungen beim Photovoltaik-Mieterstrom kommt das Segment nicht recht in Schwung. Die Leistung der Photovoltaik-Anlagen, die für einen Mieterstromzuschlag bei der Bundesnetzagentur im Februar gemeldet worden sind, summiert sich auf 3,063 Megawatt – etwa 500 Kilowatt mehr als im Januar. Aus den Zahlen der Behörde geht weiter hervor, dass 39 Photovoltaik-Anlagen mit insgesamt knapp 80 Megawatt Leistung im Marktstammdatenregister im Februar verzeichnet worden sind, für die ein Zuschlag aus Ausschreibungen eingelöst wurde.

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Solarpflicht: Es gibt Wichtigeres!

Die Solarpflicht ist keine schlechte Idee. Auf den ersten Blick. Aber wenn man genauer hinschaut, sieht man, dass sie nicht hält, was sie verspricht. Wenn man das Wort Solarpflicht hört, denkt man sofort an blühende Landschaften mit einer großen Photovoltaik-Anlage auf jedem Dach. Genau dieses Versprechen kann die Solarpflicht aber nicht halten. Zeit für ein paar Fakten.

Fakt Nummer 1: Die Solarpflicht führt nicht zu mehr Photovoltaik-Zubau

Das klingt jetzt erst einmal überraschend. Aus verfassungsrechtlichen Gründen kann es eine konsequente Solarpflicht nur für Neubauten geben, aber nur ganz eingeschränkt im Gebäudebestand. Das Potenzial bei Neubauten ist aber vergleichsweise wenig: 2018 gab es 32.000.000 Wohneinheiten, aber nur 260.000 neue wurden errichtet, also weniger als ein Prozent. Und natürlich waren das nicht 260.000 neue Dächer, weil in dieser Zahl viele größere Häuser mit zahlreichen Wohneinheiten stecken. Von den Häusern, in denen diese Wohneinheiten errichtet werden, scheiden viele wegen Verschattung, Lage, Nachbarschaftsschutz, Statik, Brandschutz oder individuellen Gründen aus. Und auf die Dächer, die dann noch übrig bleiben, bringt die Solarpflicht auch keine Vollbelegung, sondern nur Anlagen in der verfassungsrechtlich rechtssicheren Mindestgröße.

Denn: Beim Neubau wird jeder Cent umgedreht. Deswegen wird meist nicht in die passende, sondern die billigste und kleinste Photovoltaik-Anlage angeschafft werden. Auf einem Dach, das später für die Nachrüstung ausfällt – es gibt ja bereits eine Solaranlage. Hier könnte Potenzial verloren gehen. Denn heute ist es oft so, dass die Solaranlage einige Jahre nach Fertigstellung nachgerüstet wird. Die Musik für den Photovoltaik-Dachzubau spielt deswegen fast nur in der Nachrüstung des Bestands. Ist das Dach einmal mit einer Kleinstanlage belegt, wird es sehr aufwändig, sie einige Zeit später durch eine angemessen dimensionierte Anlage zu ersetzen oder zu ergänzen.

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Quelle: https://www.pv-magazine.de