ZSW startet Bau einer Forschungsfabrik für Brennstoffzellen

Die HyFaB-Fabrik soll den Übergang von der aktuell noch überwiegend handwerklichen Produktion zur industriellen Massenfertigung begleiten und beschleunigen. Neben dem ZSW ist auch das Fraunhofer ISE am Projekt beteiligt.

Das Zentrum für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg (ZSW) in Ulm hat den ersten Spatenstich zum Bau einer Brennstoffzellen-Forschungsfabrik (HyFaB) gesetzt. Mit der HyFaB-Fabrik schafft das ZSW eine offene Industrieplattform, um automatisierte Fertigungs- und Qualitätssicherungsverfahren, Fabrikabnahmetests und Inbetriebnahmen von Brennstoffzellen-Stacks zu erforschen. Darüber hinaus sollen dort Fachkräfte qualifiziert werden. HyFaB ist offen für Partner aus der Automobil- und Brennstoffzellen-Zulieferindustrie sowie für Unternehmen aus dem Maschinen- und Anlagenbau. Die 3300 Quadratmeter messende, in direkter Nachbarschaft zu den bestehenden Gebäuden des ZSW angesiedelte Fabrik soll Anfang 2022 in Betrieb gehen.

HyFaB soll den Übergang von der aktuell noch überwiegend handwerklichen Produktion zur industriellen Massenfertigung begleiten und beschleunigen. Der Fokus liegt auf skalierbaren und serientauglichen Prozessen zur Komponentenherstellung sowie auf Fertigungsverfahren für den Stapelprozess. Außer dem ZSW ist das Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE in Freiburg als wissenschaftlicher Partner am HyFaB-Projekt beteiligt. Das Land Baden-Württemberg stellt 10,5 Millionen Euro für den Bau der Forschungsfabrik bereit

„HyFaB gibt Orientierung beim Einstieg in die Brennstoffzellentechnologie und unterstützt Unternehmen bei der Entwicklung von Materialien, Komponenten und Fertigungsmaschinen“, erklärt Markus Hölzle, ZSW-Vorstandsmitglied und Leiter des Geschäftsbereichs Elektrochemische Energietechnologien in Ulm. Das ZSW arbeite bereits heute aktiv mit führenden Brennstoffzellenherstellern in Deutschland zusammen. Daher wisse man um die dringenden Bedürfnisse der Industrie. „Mit der neuen HyFaB-Forschungsfabrik können wir künftig noch besser die industrielle Produktion von Brennstoffzellen vorbereiten“, erklärt der Wissenschaftler.

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Solarpower Europe rät EU zum Aufstocken des Erneuerbaren-Ziels auf 45 Prozent

Ein Erneuerbaren-Anteil von wenigstens 45 Prozent am Endenergieverbrauch bis 2030 trage dazu bei, die Klimaziele auf kostengünstige Weise zu erreichen, argumentiert der europäische Branchenverband. Die installierte Photovoltaik-Leistung müsse sich bis zum Ende des Jahrzehnts mehr als vervierfachen.

Die EU will ihr CO2-Minderungsziel bis 2030 von derzeit 40 auf mindestens 55 Prozent erhöhen. Daher sollte die Union auch ehrgeizige Ziele für den Ausbau der Erneuerbaren verabschieden, meint Solarpower Europe. Der Branchenverband rät der EU, bis 2030 mindestens 45 Prozent des gesamten Endenergiebedarfs durch Erneuerbare zu decken – derzeit liegt das Ziel bei 32 Prozent. Damit wäre die EU auf einem kostengünstigen Weg, die angestrebte Klimaneutralität bis 2050 zu erreichen.

Solarpower Europe schätzt, dass bis 2030 mindestens 700 Gigawatt Photovoltaik-Leistung installiert sein müssen, um die Klimaziele zu erreichen. Die Mitgliedsstaaten streben bislang in ihren Nationalen Energie- und Klimaplänen (NECPs) nicht einmal die Hälfte dessen an. Derzeit sind in der EU insgesamt 137 Gigawatt Photovoltaik-Leistung installiert. Auf die Photovoltaik müsse der Großteil des Erneuerbaren-Zubaus in der EU entfallen, weil sie die kostengünstigste Erzeugungstechnologie in der Geschichte sei. Das zeige eine Studie von Solarpower Europe und der finnischen LUT University.

„Die EU und ihre Mitgliedsstaaten müssen ihre Ambitionen für erneuerbare Energien bis 2030 erhöhen, um die kühne Vision der Kommissionspräsidentin von der Leyen von einer globalen Führungsrolle im Klimaschutz zu erreichen“, erklärt Walburga Hemetsberger, CEO von Solarpower Europe. Die Solarenergie als kostengünstigste, vielseitigste, skalierbare und innovative Technologie für erneuerbare Energien sei ein wichtiger Motor für diese Energiewende. Daher müssten die höheren Ambitionen mit einer europäischen Solarinitiative einhergehen.

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Bau der Elektrolyseur-Produktion von Enapter soll im September beginnen

Goldbeck hat den Generalplanungsauftrag für den „Enapter Campus“ bekommen. Bereits ab Ende 2022 sollen an dem neuen Standort die ersten modularen Systeme zur Herstellung von grünem Wasserstoff produziert werden.

Die Pläne der Enapter AG für eine Elektrolyseur-Produktion mit bis zu 300 Arbeitsplätzen in der Klimakommune Saerbeck nehmen konkrete Formen an. Mit der Generalplanung wurde jetzt das Bau- und Immobilienunternehmen Goldbeck beauftragt. Auf dem „Enapter Campus“ sollen auf 76.000 Quadratmetern Gebäude für Forschung und Entwicklung, Büro-, Seminar- und Veranstaltungsräume, Produktions- und Logistikhallen sowie ein Parkhaus, eine Kantine und ein Wohngebäude entstehen. Wie Goldbeck am Dienstag mitteilte, ist der Baustart für September 2021 geplant. Bereits ab Ende 2022 will Enapter demnach am neuen Standort die ersten modularen Systeme zur Herstellung von grünem Wasserstoff produzieren. Ab 2023 sollen dann in Saerbeck mehr als 100.000 modulare Elektrolyseur-Einheiten pro Jahr hergestellt werden.

Erst im Oktober hatte Enapter das Grundstück für den „Enapter Campus“ und den Aufbau einer Massenproduktion für Wasserstoff-Elektrolyseure gekauft und Details zu seinen Plänen veröffentlicht. Für die Finanzierung dieser Massenproduktion hatte das Unternehmen zuvor ein Crowdinvesting für Privatanleger gestartet. Zudem soll die bereits im italienischen Pisa bestehende Serienproduktion weiter ausgebaut werden und die Produktionskapazitäten ergänzen.

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Bundeskabinett beschließt höhere Erneuerbaren-Ziele im Verkehr

Die Vorgabe zur Minderung der Treibhausgasemissionen bis 2030 wird auf 22 Prozent erhöht. Das entspricht einem Erneuerbaren-Anteil von 28 Prozent – doppelt so viel wie von der EU gefordert. Kritiker halten die Beschlüsse der Bundesregierung trotzdem für unzureichend.

Wer Kraftstoffe verkauft, muss die Treibhausgasemissionen, die bei deren Nutzung entstehen, bis 2030 schrittweise um 22 Prozent reduzieren. Das hat das Bundeskabinett jetzt beschlossen. Für 2024 gilt ein Zwischenziel von acht Prozent. Das 22-Prozent-Ziel entspricht einem Erneuerbaren-Anteil im Verkehr von 28 Prozent. Damit geht die Bundesregierung weit über die Erneuerbaren-Richtlinie der EU (RED II) hinaus, die einen Anteil von 14 Prozent verlangt. Unternehmen können diese Vorgaben mit Ökostrom, Wasserstoff sowie mit strombasierten und Bio-Kraftstoffen erfüllen.

Bei der Berechnung der Quote wird grüner Wasserstoff künftig doppelt und Ladestrom dreifach angerechnet. Für den Flugverkehr gilt, dass Kraftstoffe aus Ökostrom 2030 einen Anteil von zwei Prozent am eingesetzten Kerosin haben müssen.

Cem Özdemir (Grüne), Vorsitzender des Verkehrausschusses des Bundestags, sieht den Beschluss der Bundesregierung kritisch. „28 Prozent erneuerbare Energien im Verkehr bis 2030 hört sich erst einmal besser an als das, was Brüssel als Mindestforderung festlegt“, erklärt er. Doch wie so oft komme es bei der Bundesregierung auf das Kleingedruckte an. In seinen Augen hat es die Bundesregierung wieder einmal versäumt, sich beim Auto voll zur Elektromobilität zu bekennen. „Ohne diese Richtungsentscheidung riskiert die Bundesregierung, dass die E-Mobilität im Glauben an das ferne Wunder der E-Fuels ausgebremst wird“, sagt Özdemir.

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LG Electronics bringt Kombisystem aus Photovoltaik-Anlage, Batterie und Wärmepumpe auf den Markt

Das Paket erzeugt Strom und Wärme für Wohnhäuser und kleine Gewerbeimmobilien. Das integrierte Energiemanagement soll einen maximalen Eigenverbrauch des produzierten Solarstroms garantieren.

Mit dem neuen Home Energy Package bietet LG Electronics jetzt ein Kombisystem für den Strom- und Wärmebedarf von Wohnhäusern und kleinen Gewerbeimmobilien an. Das Paket besteht aus Photovoltaik-Modulen der Serie LG Neon, dem dreiphasigen Batteriespeicher ESS Home 8/10 und der Luft-Wasser-Wärmepumpe Therma V. Integriert ist ein Energiemanagementsystem, das es den Nutzern möglich machen soll, eine maximale Eigenverbrauchsquote zu erzielen. Steuern lässt sich das System über eine App von LG.

Kunden können bei Modulen, Speicher und Wärmepumpe unter verschiedenen Modellvarianten wählen, so dass das System dem jeweiligen Strom- und Wärmebedarf der Gebäude angepasst werden kann. „Wir bieten als einziger Hersteller auf dem deutschen Markt ein in Hard- und Software fugenloses nachhaltiges, sektorengekoppeltes System“, nimmt Kyuwon Heo, Business Development Team Leader bei LG Electronics, für sein Unternehmen in Anspruch.

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Badenova bietet 4 Cent pro Kilowattstunde Zusatzförderung für Ü20-Photovoltaik-Anlagen

Voraussetzung für die Bonuszahlung ist der Abschluss des Tarifs „Ökostrom Aktiv“, der auf einem Fondsmodell basiert und über das die Zusatzförderung finanziert werden soll. Nach dem EEG 2021 erhalten die Betreiber ausgeförderter Photovoltaik-Anlagen den Jahresmarktwert Solar abzüglich einer Vermarktungsgebühr.

Mit dem EEG 2021 sind die Anschlussbedingungen für ausgeförderte Photovoltaik-Anlagen klar geregelt worden. Die Betreiber haben verschiedene Optionen. Sie können auf Eigenverbrauch setzen oder einfach weiter einspeisen. Für den eingespeisten Solarstrom erhalten sie den Jahresmarktwertsolar abzüglich 0,4 Cent pro Kilowattstunde, die als Vermarktungspauschale von den Übertragungsnetzbetreibern erhoben werden. Dies gilt für alle Photovoltaik-Anlagen bis 100 Kilowatt Leistung.

Der baden-württembergische Energieversoger Badenova macht nun allen Betreibern solchen Ü20-Photovoltaik-Anlagen bis 10 Kilowatt Leistung ebenfalls ein Angebot, dass die Wirtschaftlichkeit für den Weiterbetrieb erhöhen soll. Dabei habe er vor allem die Photovoltaik-Anlagen bis 10 Kilowatt Leistung im Blick. Allein in Baden-Württemberg gebe es rund 2300 Photovoltaik-Anlagen, die zum Jahreswechsel aus der EEG-Förderung gefallen sind und zumeist in diese Kategorie fallen. Im Netzgebiet von Badenova machen die Kleinanlagen mehr als 90 Prozent der installierten Photovoltaik-Systeme aus, wie es weiter heißt.

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RegioWIN 2030

Im neuen Wettbewerb RegioWIN 2030 der BW Landesregierung haben sich für einen neu definierten funktionalen Raum, bestehend aus den Landkreisen Konstanz, Bodenseekreis, Ravensburg und Sigmaringen, die IHK Bodensee-Oberschwaben zusammen mit der IHK Hochrhein-Bodensee mit einem regionalen Entwicklungskonzept (REK) beworben, das eine ausführliche durch solarLAGO ausgearbeitete Skizze für ein Wasserstoff-Leuchtturmprojekt sowie für ein zusätzliches Schlüsselprojekt beinhaltet. Teile davon werden vom Lankreis Konstanz mitfinanziert. Die Prämierung der REKs und Skizzen ist für den 15.04.2021 vorgesehen. Wir halten Sie über den Prozess auf dem Laufenden.

Regelung für Ü20-PV-Anlagen

Das Photovoltaik-Netzwerk Hochrhein Bodensee, an dem solarLAGO über die Energieagentur Kreis Konstanz aktiv beteiligt ist, ist Teil des u.a. vom SolarclusterBW organisierten übergeordneten „Photovoltaik-Netzwerk Baden-Württemberg“, welches ein zum neuen EEG 2021 aktualisiertes Faktenpapier zur Regelung für Ü20-PV-Anlagen (PV-Anlagen, die nach 20 Jahren Betriebsdauer jetzt aus der EEG-Einspeisevergütung fallen) veröffentlicht hat:

Link zum Faktenpapier:

Baden-Württemberg fördert Ladestationen in Parkgaragen mit 3,5 Millionen Euro

Die Landeszuschüsse aus der laufenden Runde des Förderprogramms INPUT wurden an elf Projekte vergeben. Die geförderten Ladepunkte lassen sich flexibel ins Stromnetz einbinden.

Das Umweltministerium von Baden-Württemberg stellt 3,5 Millionen Euro für elf Projekte zum Aufbau einer netzdienlichen Ladeinfrastruktur in Tiefgaragen und Parkhäusern bereit. Die Förderung erfolgt im Rahmen von INPUT, ein Programm aus dem „Strategiedialog Automobilwirtschaft BW“ der Landesregierung. In der ersten Förderrunde hat das Ministerium knapp drei Millionen Euro für acht Projekte zur Verfügung gestellt.

„Je mehr Stromverbraucher wir haben desto wichtiger ist es, flexible Verbraucher wie zum Beispiel Ladestationen für E-Autos zu integrieren und bei Bedarf auch steuern zu können“, sagt Umweltminister Franz Untersteller (Grüne). Sonst sei es schwer, die Netze stabil zu halten. „INPUT steht also nicht nur allgemein für den Ausbau der Ladeinfrastruktur, sondern auch und vor allem für deren intelligente Netzanbindung.“

Zu den geförderten Projekten zählen zum Beispiel die Installation von 120 Ladepunkten mit Lademanagement in einem Parkhaus in Schwäbisch Hall oder der Aufbau einer intelligenten Ladeinfrastruktur mit mindestens 14 Ladepunkten an der Hochschule Offenburg. An der Technischen Hochschule Ulm werden mit den Fördermitteln 24 Ladepunkte sowie ein Batteriespeicher zur Pufferung installiert. In einem anderen geförderten Projekt wird eine Schnittstelle entwickelt, die eine direkte Anbindung von Ladeinfrastruktur an die Netzleitwarte eines Verteilnetzbetreibers sowie die Einbindung in eine dezentrale Quartiersversorgung ermöglicht.

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Bundestag beschließt neuen Bundesbedarfsplan für schnelleren Netzausbau

In der Novelle werden zentrale Netzausbauvorhaben benannt und aktualisiert. Zudem gibt es eine Übergangsregelung für Speicheranlagen, die einen kurzfristigen Rechtsrahmen für die geplanten Netzbooster schaffen.

Der Bundestag hat am Donnerstagabend die Novelle des Bundesbedarfsplans verabschiedet. „Wir straffen die Planungs- und Genehmigungsverfahren für Netzausbauvorhaben und benennen und aktualisieren diejenigen Netzausbauvorhaben, für die ein vordringlicher Bedarf besteht“, erklärte der zuständige Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) am Freitag dazu. Der Netzausbau sei „ein Schlüsselelement für eine erfolgreiche Energiewende“. Dieses Mantra hatte auch bereits sein Staatssekretär Andreas Feicht auf der in dieser Woche stattfindenden Tagung „Zukünftige Stromnetze“ erklärt. Der Bundesrat muss sich ebenfalls noch mit der Novelle abschließend befassen. Wann dies sein wird, ist noch nicht klar. „Ziel ist der Abschluss des Gesetzgebungsverfahren noch in diesem Frühjahr“, heißt es aus dem Bundeswirtschaftsministerium.

In der Novelle enthält eine aktualisierte Liste der zentralen Netzausbauvorhaben mit vordringlichem Bedarf. Grundlage sei der Netzentwicklungsplan 2019-2030, allerdings werde das erhöhte Ausbauziel der Bundesregierung für die erneuerbaren Energien bis 2030 erstmals berücksichtigt. „Im Bundesbedarfsplangesetz werden vor allem Anfangs- und Endpunkte der darin als vordinglich notwendig benannten Vorhaben festgeschrieben. Die konkrete Trassenplanung erfolgt in davon getrennten Verfahren durch die zuständigen Behörden auf Bundes- oder Landesebene“, heißt es vom Ministerium weiter.

Zudem werden mit der Novellierung des Bundesbedarfsplans einige gesetzliche Anpassungen vorgenommen, die zügigere Planungs- und Genehmigungsverfahren für Netzausbauvorhaben ermöglichen sollen. So sei unter anderem eine Straffung der Anhörungen in sogenannten Nachbeteiligungsverfahren vorgesehen. Überdies ist eine Übergangsregelung für Speicheranlagen vorgesehen. „Mit einer neu angelegten Speicherregelung im Energiewirtschaftsgesetz werden Vorgaben der europäischen Strombinnenmarkt-Richtlinie in nationales Recht überführt“, erklärte das Ministerium. Damit werde unter anderem ein „kurzfristiger Rechtsrahmen“ für die Netzbooster-Pilotanlagen geschaffen, die mit dem Netzentwicklungsplan 2019 genehmigt wurden. „Eine umfassende, über die Übergangsregelung hinausgehende Umsetzung der diesbezüglichen Vorgaben der Strombinnenmarkt-Richtlinie wird im Rahmen des bevorstehenden Gesetzes zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht erfolgen“, so das Ministerium.

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