Badenova bietet 4 Cent pro Kilowattstunde Zusatzförderung für Ü20-Photovoltaik-Anlagen

Voraussetzung für die Bonuszahlung ist der Abschluss des Tarifs „Ökostrom Aktiv“, der auf einem Fondsmodell basiert und über das die Zusatzförderung finanziert werden soll. Nach dem EEG 2021 erhalten die Betreiber ausgeförderter Photovoltaik-Anlagen den Jahresmarktwert Solar abzüglich einer Vermarktungsgebühr.

Mit dem EEG 2021 sind die Anschlussbedingungen für ausgeförderte Photovoltaik-Anlagen klar geregelt worden. Die Betreiber haben verschiedene Optionen. Sie können auf Eigenverbrauch setzen oder einfach weiter einspeisen. Für den eingespeisten Solarstrom erhalten sie den Jahresmarktwertsolar abzüglich 0,4 Cent pro Kilowattstunde, die als Vermarktungspauschale von den Übertragungsnetzbetreibern erhoben werden. Dies gilt für alle Photovoltaik-Anlagen bis 100 Kilowatt Leistung.

Der baden-württembergische Energieversoger Badenova macht nun allen Betreibern solchen Ü20-Photovoltaik-Anlagen bis 10 Kilowatt Leistung ebenfalls ein Angebot, dass die Wirtschaftlichkeit für den Weiterbetrieb erhöhen soll. Dabei habe er vor allem die Photovoltaik-Anlagen bis 10 Kilowatt Leistung im Blick. Allein in Baden-Württemberg gebe es rund 2300 Photovoltaik-Anlagen, die zum Jahreswechsel aus der EEG-Förderung gefallen sind und zumeist in diese Kategorie fallen. Im Netzgebiet von Badenova machen die Kleinanlagen mehr als 90 Prozent der installierten Photovoltaik-Systeme aus, wie es weiter heißt.

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Quelle: https://www.pv-magazine.de