Bundesverband Erneuerbare Energien und Greenpeace Energy fordern Befreiung von EEG-Umlage nur für grünen Wasserstoff

Die vom Bundeswirtschaftsministerium ins Spiel gebrachte EEG-Umlagenbefreiung für Elektrolyse-Strom unabhängig von seiner Herkunft ist falsch, meinen Bundesverband Erneuerbare Energien und Greenpeace Energie. Der Versorger warnt zudem davor, beim Nachweis der Grünstrom-Eigenschaft auf die üblichen Herkunftsnachweise zu setzen.

Mit der im Juni verabschiedeten Nationalen Wasserstoffstrategie hatte sich die Bundesregierung verpflichtet zu prüfen, ob grüner, also mit Strom aus erneuerbaren Quellen hergestellter Wasserstoff von der EEG-Umlage befreit werden soll. In einem Stakeholder-Dialogmeeting hat das Bundeswirtschaftsministerium am 20. Oktober zwei weitere Optionen für die EEG-Umlagenbefreiung zur Diskussion gestellt. So könnte auch Elektrolyse-Strom unabhängig von seiner Herkunft aus der Umlagenpflicht entlassen werden. Dagegen wehren sich jetzt der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) und Greenpeace Energy.

„Die Nationale Wasserstoffstrategie der Bundesregierung hat aus gutem Grund zum Ziel, grünen Wasserstoff als vielfältig einsetzbaren Energieträger und Energiespeicher im Sinne der Energiewende nutzbar zu machen. Denn nur ein auf erneuerbaren Energien basierendes Energiesystem erfüllt die Anforderungen an Klimaschutz und regionale Wertschöpfung“, erklärt BEE-Präsidentin Simone Peter. Das Bundeswirtschaftsministerium sollte bei der Ausgestaltung der EEG-Umlagebefreiung berücksichtigen, dass der Aufbau einer heimischen Wasserstoffwirtschaft kein Selbstzweck ist. Er sei vielmehr ein Mittel, alle Sektoren des Energiesystems im Sinne der Klimaziele zu transformieren.

Der BEE plädiert für ein zweistufiges Modell: Eine teilweise Entlastung von der Umlage soll es für Betreiber von Elektrolyseuren geben, die die grüne Eigenschaft des bezogenen Stroms nachweisen können. Außerdem müsse die Umlagebefreiung auf eine bestimmte Vollstundenzahl pro Jahr begrenzt sein. Die komplette Befreiung solle für Betreiber gelten, die darüber hinaus sicherstellen, dass ihre Elektrolyseure potentielle Netzprobleme nicht verstärken.

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Quelle: https://www.pv-magazine.de