Bundesrat fordert eigene Ausschreibungen für schwimmende und Agro-Photovoltaik-Anlagen im EEG

In einer Ausschussempfehlung spricht sich die Länderkammer für zahlreiche Änderungen im Referentenentwurf zur EEG-Novelle 2021 aus. Dazu gehören auch Nachbesserungen beim Photovoltaik-Eigenverbrauch, höhere Einspeisevergütungen für kleine Photovoltaik-Dachanlagen sowie die Absenkung der Einbaupflicht für Smart-Meter wieder rückgängig zu machen.

111 Seiten dick ist die Ausschussempfehlung des Bundesrats zum Entwurf für die EEG-Novelle 2021, dessen erste Lesung am Freitag im Bundestag erfolgen wird. Darin finden sich vielseitige Forderungen der Länder, wie das Gesetz im Zuge des parlamentarischen Verfahrens noch geändert werden soll. So werden separate Ausschreibungen für Photovoltaik-Anlagen „des dritten und vierten Segments“ gefordert. Dahinter verbergen sich Auktionen für schwimmende Photovoltaik-Anlagen sowie Agro-Photovoltaik-Anlagen. Die Länder haben auch gleich eine konkrete Ausgestaltung mitgeliefert.

Für schwimmende Photovoltaik-Anlagen fordern sie ein jährliches Ausschreibungsvolumen von jeweils 100 Megawatt für 2021 und 2022, 300 Megawatt für 2023 und 2024 sowie 500 Megawatt im Jahr 2025. Bei Agro-Photovoltaik-Anlagen sind die angesetzten Volumen mit jeweils 50 und 150 Megawatt in den ersten vier Jahren niedriger. 2025 sollen dann jedoch auch in diesem Segment 500 Megawatt ausgeschrieben werden. Die maximalen Höchstwerte liegen mit 7.00 und 8,00 Cent pro Kilowattstunde über jenen für Freiflächenanlagen.

„Kostengünstige Freiflächenanlagen haben in den vergangenen Jahren die Kosten für Solarstrom deutlich reduziert. Sie stellen aber einen starken Landschaftseingriff dar und erhöhen die Flächenkonkurrenz zur Lebens- und Futtermittelproduktion. Schwimmende PV-Anlagen auf Binnengewässern sowie über oder integriert in landwirtschaftlich genutzte Flächen bieten die Möglichkeit, die Flächenkonkurrenz zu reduzieren. Dies erhöht die Akzeptanz in der Bevölkerung“, heißt es in der Begründung der Länderkammer für den Vorstoß, die pv magazine vorliegt. Wegen der derzeit noch höheren Kosten sei ein höherer Maximalwert für die Zuschläge gerechtfertigt. „Um das enorme Flächenpotential zu erschließen, werden eigene Ausschreibungssegmente als sinnvoll erachtet, welche unterhalb der Kostenschwelle zu Dachanlagen liegen und den stärkeren Ausbau von EE-Erzeugungskapazitäten kurzfristig und unkompliziert ermöglichen“, heißt es weiter.

mehr…

Quelle: https://www.pv-magazine.de