Smart-Meter-Gesetz vereinfacht Mieterstrom-Projekte

Künftig sind auch virtuelle Summenzähler bei Mieterstrom zulässig. Nach Einschätzung von Einhundert Energie senkt das die Kosten pro Netzanschluss um 20 Prozent. Damit kämen rund 50 Prozent mehr Gebäude für Mieterstrom-Projekte in Frage.

    Nachdem jetzt auch der Bundesrat dem Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende (GNDEW) zugestimmt hat, wird der Smart-Meter-Rollout künftig deutlich schneller vonstatten gehen. Das Gesetz sieht aber auch vor, virtuelle mit physischen Summenzählern gleich zu stellen. Mieterstromprojekte werden damit wirtschaftlicher, erwartet der Kölner Mieterstrom-Dienstleister Einhundert Energie.

    Mussten bislang in der Regel physische Summenzähler installiert werden, so können künftig nun auch intelligente Messsysteme, also Smart Meter, eingesetzt werden. Sie erfassen die Photovoltaik-Erzeugung und den Stromverbrauch der Kunden innerhalb einer Liegenschaft digital und aggregieren die Daten dann mittels Software. Dieses digitale Messkonzept wird als virtueller Summenzähler bezeichnet.

    Da Stromerzeugung und -verbrauch am Netzanschluss durch die Gesetzesänderung nur noch virtuell gemessen werden müssen, entfallen Investitionen in teure Messtechnik und Handwerkerkapazitäten. Pro Netzanschluss können so rund 8.000 Euro eingespart werden, rechnet Einhundert Energie vor – das seien rund 20 Prozent der Gesamtkosten pro Netzanschluss eines Mieterstromprojekts. Sie könnten nun schneller, effizienter und kostengünstiger umgesetzt werden. Das Unternehmen geht davon aus, dass die Zahl der Gebäude, sie sich für ein Mieterstrom-Projekt eignen, damit um 50 Prozent steigt.

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    Quelle: https://www.pv-magazine.de