Schweiz: Vergütung für überschüssig eingespeisten Solarstrom steigt 2020

VESE hat einen durchschnittlichen Anstieg von vier Prozent für Betreiber einer Photovoltaik-Anlage mit zehn Kilowatt Leistung ermittelt. Die Vergütung variiert jedoch weiterhin stark zwischen den 30 größten Netzbetreibern im Land.

Die Solarförderung in der Schweiz ist 2018 umgestellt worden: Damals schaffte die Regierung die kostendeckende Einspeisevergütung zugunsten der Einmalvergütung ab. Dennoch erhalten die Betreiber von auf Eigenverbrauch optimierten Photovoltaik-Anlagen für überschüssig eingespeisten Solarstrom einen sogenannten „Rückliefertarif“. Diese Tarife werden durch die einzelnen Netzbetreiber individuell für ihr Versorgungsgebiet festgelegt. Regional gibt es große Schwankungen.

Durchschnittlich hat sich die Vergütung für Betreiber von 2019 auf 2020 um vier Prozent erhöht, wie der Verband unabhängiger Energieerzeuger (VESE) ermittelt hat. Der gewichtete Mittelwert für die Vergütung des Solarstrom liege bei 10-Kilowatt-Photovoltaik-Anlagen 2020 bei 9,1 Rappen pro Kilowattstunde – umgerechnet sind das 8,51 Eurocent pro Kilowattstunde. Dabei sei besonders ins Gewicht gefallen, dass zwei der großen Netzbetreiber zum Jahreswechsel die Tarife signifikant verbessert hätten. Insgesamt hoben elf Netzbetreiber die Vergütungen an und vier senkten sie ab, wie die Erhebung von VESE weiter ergab. Die drei Netzbetreiber mit den geringsten Tarifen hätten die Vergütung demnach erhöht. Die Varianz der Tarife sei jedoch weiterhin hoch. Sie liegen je nach Gebiet zwischen 6,2 und 13,0 Rappen pro Kilowattstunde. „Entsprechend können Photovoltaik-Anlagen in gewissen Regionen auch mit mittlerem und geringem Eigenverbrauch wirtschaftlich betrieben werden, in anderen jedoch nicht“, so das Fazit von VESE.

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Quelle: www.pv-magazine.de