Nordrhein-Westfalen: Neues Denkmalschutzgesetz ermöglicht mehr Photovoltaik

In seiner vorletzten Sitzung dieser Legislaturperiode hat der Landtag in Düsseldorf die Gesetzesnovelle beschlossen. Sie tritt am 1. Juni in Kraft und sieht unter anderem vor, die Belange des Klimas und den Einsatz erneuerbarer Energien stärker zu berücksichtigen.

Gegen die Stimmen von SPD, Grünen und AfD hat der Landtag von Nordrhein-Westfalen jetzt das neue Denkmalschutzgesetz veranschiedet. Bis zuletzt hatten Fachverbände gegen den Entwurf gekämpft. In einer „Düsseldorfer Erklärung“ kritisierten 13 Initiativen, mit dem neuen Gesetz werde Rechtsunsicherheit geschaffen, das Vier-Augen-Prinzip abgeschafft und sachfremden Belangen der Vorzug gegeben. Das schade dem Renommee Nordrhein-Westfalens als Kulturland. Der Landesverband Erneuerbare Energien (LEE) NRW jedoch begrüßt die Novelle, da das neue Gesetz explizit vorsieht, dass zukünftig bei Entscheidungen der Denkmalschutzbehörden auch insbesondere die Belange des Wohnungsbaus, des Klimas, des Einsatzes erneuerbarer Energien sowie der Barrierefreiheit angemessen zu berücksichtigen sind.

„Nordrhein-Westfalen ist das Energieland Nummer eins und gleichzeitig ein Land der Denkmäler. Sofern die Energiewende hier im Land gelingen soll, müssen wir Denkmalpflege und Energiewende in Einklang bringen“, so der LEE NRW. Denkmalgeschützte Gebäude wie Höfe, Burgen, Schlösser, Wohn- oder Handelshäuser könnten künftig leichter umgenutzt werden, zudem erleichtere das neue Gesetz den Einsatz erneuerbarer Energien, etwa die Installation von Solaranlagen auf denkmalgeschützten Dächern. Das bisherige Gesetz war mehr als 42 Jahre alt, die Novelle tritt am 1. Juni 2022 in Kraft. Eigentümer können jedoch für bereits laufende Verfahren schon jetzt die Anwendung des novellierten Denkmalschutzes beantragen.

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Quelle: https://www.pv-magazine.de