Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende fasst Kriterien für naturverträgliche Solarparks zusammen

In der Übersicht gibt das KNE Empfehlungen aus Verwaltung, Politik und Naturschutz wider, ohne diese zu bewerten. Zudem hat die Organisation Kriterien für eine naturverträgliche Standortwahl zusammengestellt.

Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, dass eine Photovoltaik-Freiflächenanlage als naturverträglich gelten kann? Dazu gibt es viele Positionspapiere und Handreichungen, unter anderem von Naturschutzbund und Bundesverband Solarwirtschaft, vom Bayerischen Landesamt für Umwelt oder vom Umweltministerium Baden-Württemberg. Das Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende (KNE) hat nun ein Dokument veröffentlicht, das einen Überblick über die wichtigsten Ansatzpunkte und Maßnahmen gibt. Eine Bewertung der Empfehlungen aus Verwaltung, Politik und Naturschutz nehmen die Experten ausdrücklich nicht vor. Die genutzten Quellen sind im Dokument verlinkt.

Das KNE führt in seiner Übersicht eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen auf. So sollte zum Beispiel die Bodenversieglung auf maximal zwei Prozent der Fläche, inklusive Gebäude maximal fünf Prozent, beschränkt werden. Höchstens 40 bis 50 Prozent der Freifläche dürfe mit Modulen überstellt werden. Zwischen Modulunterkante und Boden müsse ein Mindestabstand von 80 Zentimetern gehalten werden.

Die zuständigen Behörden sollten eine extensive Bewirtschaftung und ein naturschutzfachliches Pflegeregime mit Pflege- und Entwicklungskonzept vorschreiben. Die Betreiber sind angehalten, gebietsheimisches, artenreiches Saat- und Pflanzgut zu verwenden, wobei auch eine Mahdgutübertragung möglich sei. Ebenso sollten sie Vielfalt bei Relief, Untergrund und Strukturen erhalten und fördern, etwa durch die Anlage von Stein- und Totholzhaufen, Hecken, Rohbodenstellen, Wurzelstubben und Kleingewässern. Eine Beweidung könne die Fläche offen halten.

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Quelle: https://www.pv-magazine.de