Klimafreundlich Heizen: Neues Gebäudeenergiegesetz kommt

Ab dem 1. Januar 2024 soll möglichst jede neu eingebaute Heizung mit mindestens 65 Prozent Erneuerbarer Energie betrieben werden. Bestehende Heizungen können weiterlaufen und repariert werden. Es gibt großzügige Übergangsfristen und Ausnahmen, einen starken sozialen Ausgleich – und umfangreiche Förderung.

Mit der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes startet die Bundesregierung eine umfangreiche Modernisierungsoffensive. Es geht darum, für den Klimaschutz auch die erforderliche Wärmewende schneller voranzubringen. „Wir tun das mit einem klaren und bewussten Fokus auf neu eingebaute Heizungen“, sagte Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck.

Die Bundesregierung gebe damit das klare Signal: Wer jetzt in eine neue Heizung investiert, muss das nachhaltig tun. Denn wer heute eine neue Heizung einbaut, der nutzt diese 20 bis 30 Jahre. „Soziale Härten federn wir ab durch Übergangsfristen, Ausnahmeregelungen und vor allem durch eine Neuaufstellung der Förderung. Wir greifen so Bürgerinnen und Bürgern beim Heizungstausch auch finanziell unter die Arme“, sagte der Minister bei der Vorstellung der im Kabinett beschlossenen Novelle des Gebäudeenergiegesetzes.

Niemand müsse sein Haus verkaufen, ergänzte Bundesbauministerin Geywitz. „Eine flankierende Förderung und steuerliche Maßnahmen sollen sicherstellen, dass niemand durch die neuen Vorgaben überfordert wird“, so Geywitz. „Gerade weil es das Zuhause nicht zweimal gibt, brauchen jede Wohnung und jedes Haus eine Lösung, die zu den dort lebenden Menschen passt.“

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Quelle: https://www.bundesregierung.de