Mit dem höheren Klimaziel geht auch die Notwendigkeit von größeren Einsparungen in Deutschland einher. Ein Weg dahin wäre ein schnellerer Ausbau von Photovoltaik, Windkraft und Co. Doch eine Anpassung der Ausbaupfade im EEG scheint weit weg, wenngleich dringend erforderlich.
Bei ihren Verhandlungen haben der Europäische Rat und das Europäische Parlament eine vorläufige Einigung erzielt. So soll im Klimaschutzgesetz eine kollektive Zielvorgabe, die Netto-Treibhausgasemissionen bis 2030 gegenüber 1990 um mindestens 55 Prozent zu senken, rechtlich verankert werden, wie es am Mittwoch aus Brüssel hieß. Das übergeordnete Ziel ist, bis 2050 ein klimaneutrales Europa zu erreichen – möglichst sollen dann „negative Emissionen erreicht werden.
Damit bis 2030 wirklich ausreichende Anstrengungen zur Verringerung und Vermeidung von Emissionen unternommen werden, wurde für den Beitrag, der durch den Abbau von Emissionen zum Nettoziel geleistet wird, ein Grenzwert von 225 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent eingeführt, hieß es weiter. Zudem sei die Einrichtung eines europäischen wissenschaftlichen Beirats für Klimaschutz mit 15 wissenschaftlichen Sachverständigen aus verschiedenen Ländern vorgesehen. Rat und Parlament hätten auch vereinbart, dass die Kommission mit den Sektoren der Wirtschaft zusammenarbeiten wird, die sich für die Aufstellung indikativer freiwilliger Fahrpläne für die Verwirklichung des Klimaneutralitätsziels der Union bis 2050 entschieden haben. Die EU-Kommission solle die Ausarbeitung der Fahrpläne überwachen.
Quelle: https://www.pv-magazine.de