Entspannung beim Photovoltaik-Anlagenzertifikat und Erleichterung für Stecker-Solar-Geräte in Sicht

Das Bundeswirtschaftsministerium hat verschiedene Verordnungsentwürfe vorgelegt. Der Bundesverband Solarwirtschaft hofft auch eine schnelle Umsetzung bei der Entschärfung der unverhältnismäßigen Anforderungen der Anlagenzertifikate für Photovoltaik-Anlagen ab 135 Kilowatt Leistung. Bei Photovoltaik-Balkonanlage könnte kurzfristig die Erhöhung der zulässigen Leistung auf 800 Watt kommen sowie weitere Entbürokratisierungsmaßnahmen.

Bereits mit dem EEG 2023 hat die Bundesregierung die Vorgaben für das Anlagenzertifikat für Photovoltaik-Anlagen ab 135 Kilowatt etwas gelockert. Mit einer neuen Verordnung sind nun noch weitere Änderungen an der Elektrotechnische-Eigenschaften-Nachweis-Verordnung (NELEV) sowie einer neuen Technische-Anforderungen-Verordnung (TAV) geplant. Vorausgegangen waren monatelange Konsultationen zwischen der Solarbranche und der Politik. Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) hofft auf eine schnelle Umsetzung, wie er am Donnerstag erklärte.

Zielsetzung des Verbands in den monatelangen Konsultationen, die dem Entwurf vorausgingen, sei es gewesen, dass neue Photovoltaik-Anlagen künftig ohne aufwändige und sehr teure Anlagenzertifizierung wieder schneller und kostengünstiger ans Stromnetz angeschlossen werden können. Zumindest für Photovoltaik-Anlagen bis 500 Kilowatt Leistung könnte dies gelingen. Sie sollen nach dem vorgelegten Entwurf von der Pflicht zum Anlagenzertifikat befreit werden, sofern sie maximal 270 Kilowatt ihrer Leistung ins Netz einspeisen. Als wesentliche Vereinfachung bewertet der BSW-Solar überdies, dass künftig bei diesen Anlagen nicht mehr die sehr aufwändige Netzanschlussregel VDE AR-N 4110 (Mittelspannungsrichtlinie) anzuwenden wäre, sondern die einfachere VDE AR-N 4105 (Niederspannungsrichtlinie). Diese Vorgabe soll unabhängig davon gelten, in welcher Spannungsebene der vorhandene Kundenanschluss liege.

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Quelle: https://www.pv-magazine.de