EEG-Osterpaket: Geplante Restriktionen nehmen Floating-Photovoltaik den Wind aus den Segeln

Interview: Zwischen EEG-Referentenentwurf und Kabinettsbeschluss ist eine Änderung erfolgt, nach der schwimmende Photovoltaik-Anlagen in Deutschland künftig einen Mindestabstand vom 50 Meter zum Ufer haben sollen und nur maximal 15 Prozent der Wasserfläche bedecken dürfen. Dies gefährdet nicht nur die Wirtschaftlichkeit vieler geplanter schwimmender Photovoltaik-Anlagen, sondern macht deren Bau schlicht unmöglich, wie Christian Kirschning, Gründer und Geschäftsführer von Solarants, erklärt. Er wünscht sich weniger Regelungswut und mehr freie Hand für Planer und Genehmigungsbehörden vor Ort.

pv magazine: Im EEG-Osterpaket sind einige neue Vorgaben für Floating-Photovoltaik enthalten. Welche sind das?

Christian Kirschning: Auf Seite 298 wird eine Ergänzung des Wasserhaushaltgesetzes WHG in Aussicht gestellt, wonach sämtliche schwimmenden Photovoltaik-Anlagen auf allen Gewässern in Deutschland einen Abstand von 50 Meter zum Ufer haben müssen und nicht mehr als 15 Prozent der Wasserfläche bedecken dürfen.

Sind diese Regelungen sinnvoll und wie wirken sich diese auf die Wirtschaftlichkeit der Anlagen aus?

Wir haben aktuell viele Gewässer in der Projektentwicklung, wo die Ufer nicht einmal 50 Meter Abstand zueinander haben. Das können Baggerseen aber auch Löschwasser- oder Fischteiche sein. Alle diese Gewässer galten bisher als sonstige bauliche Anlagen und konnten im Einklang mit den Genehmigungsbehörde beplant werden. Hier stellt sich die Frage nach der Wirtschaftlichkeit nicht mehr, wenn die Anlagen gar nicht gebaut werden können.

Und die Restriktion der zu belegenden Wasserfläche?

Die Flächenbegrenzung ist absurd. Flächen, die größer als 3 bei 5 Hektar freie Wasserfläche haben, ziehen größere Mengen Zugvögel wie Gänse oder Schwäne an. Zum Beispiel in der Nähe von Flughäfen oder auf Trinkwassertalsperren ist das ein Risiko für den Luftverkehr oder die Qualität des Trinkwassers. Einer der Vogelkundler, ein Diplom-Biologe, hat zu einem unserer Projekte geäußert, dass wir maximal 30 Prozent der Wasseroberfläche frei halten sollten, um den dort heimischen Vögeln den angemessenen Zugang zum Wasser zu gewährleisten. Wie kommt man dann im Gesetzentwurf auf 85 Prozent freie Wasserfläche?