Bundeswirtschaftsministerium und Umweltbundesamt begrüßen Vereinfachungen bei Photovoltaik-Balkonmodulen

Seit einigen Monaten steht ein Entwurf für eine überarbeite Produktnorm für Stecker-Solar-Geräte zur Kommentierung frei. Jetzt haben sich auch das Bundeswirtschaftsministerium und das Umweltbundesamt in miteinander abgestimmten Stellungnahmen dazu geäußert.

    Jetzt stellen sich auch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz sowie das Umweltbundesamt (UBA) hinter den Vorschlag, bei Photovoltaik-Balkonmodulen den Anschluss mit gewöhnlichen Schuko-Steckern zu ermöglichen und die Bagatellegrenze auf 800 Watt anzuheben.

    Zuvor hatten der VDE und die Deutsche Kommission für Elektronik, Elektrik und Informationstechnik DKE einen Vorschlag für eine Produktnorm für Stecker-Solar-Geräte abgegeben. Anhand so einer Produktnorm sollen Hersteller die Geräte entwerfen, um sie problemlos in Deutschland verkaufen zu können. In den Regeln wären auch die Art des Netzanschlusses klar definiert. Um Grundsatz ging es darum, die Bedingungen für Photovoltaik-Balkonkraftwerke zu vereinfachen, Bürokratie abzubauen und so mehr Installationen solcher Geräte zu ermöglichen.
    Schuko-Stecker reicht aus

    In jeweils miteinander abgestimmten Stellungnahmen teilen das Bundesministerium und das UBA mit, dass sie die Vorschläge der DKE und die Positionierung des VDE begrüßen. In der Erklärung bezieht sich Staatssekretär Patrick Graichen, der das Schreiben für das Bundesministerium verfasst hat, auch das Projekt „SteckerSolar“, das vom Wirtschaftsministerium gefördert wurde. Das Projekt hätte seinen Aussagen zufolge ergeben, dass die Nutzung eines gewöhnlichen Schuko-Steckers statt eines Wieland-Steckers keine kritischen Zustände im Hausnetz entwickeln könne. Daher sei eine Vorschrift auf Wieland-Stecker zu bestehen, nicht notwendig

    Auch das Umweltbundesamt hebt hervor, dass eine Vereinfachung hier keine Sicherheitsbedenken nach sich ziehen würde und dass eine vereinfachte Installation vor allem für Mieter und Mieterinnen eine Vereinfachung darstellen würde. Somit solle der Teil zur Technologieoffenheit im Anhang des Produktnormentwurfs in den verbindlichen Teil der VDE-AR-N 4105 aufgenommen werden.

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    Quelle: https://www.pv-magazine.de