Auf Anfrage eines CDU-Bundestagsabgeordneten erklärte Staatssekretär Patrick Graichen, derzeit würden Gründe für den Fortbestand oder die Abschaffung der Regelung geprüft. Nach dem EEG 2021 muss die Wirkleistung bei der Einspeisung von Photovoltaik-Anlagen bis 25 Kilowatt auf 70 Prozent beschränkt werden.
Kleine Photovoltaik-Anlagen bis 25 Kilowatt – vor dem EEG 2021 bis 30 Kilowatt – unterliegen der Regelung, wonach am Verknüpfungspunkt mit dem Netz die maximale Wirkleistungseinspeisung auf 70 Prozent der installierten Leistung begrenzt wird. Bei Betreibern sorgt diese Regelung immer wieder für Unmut und nun hat die Frage nach dem Sinn der Regelung auch das Bundeswirtschaftsministerium erreicht. Der CDU-Bundestagsabgeordnete Moritz Oppelt hat bei der Bundesregierung nachgefragt, ob sie plane die Wirkleistungsbegrenzung bei Photovoltaik-Anlagen abzuschaffen oder zu reformieren
„Derzeit wird geprüft, ob die Gründe für die Regelung fortbestehen und wie sie angepasst werden kann“, erklärt Patrick Graichen, Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium.“ Gegebenenfalls soll zeitnah ein Vorschlag vorgelegt werden.“ Nähere Ausführungen macht Graichen nicht.
Kürzlich hatte Johannes Weniger von der HTW Berlin in einem Interview mit pv magazine erklärt, dass durch diese EEG-Regelung je nach Standort bei optimal nach Süden ausgerichtete Photovoltaik-Anlagen durch die 70-Prozent-Limitierung maximal 3 bis 6 Prozent des Energieertrags verloren gingen. Die Verluste hingen auch davon ab, wie groß der Wechselrichter im Verhältnis zur Photovoltaik-Anlage ist. Mit einem vorausschauenden Laden der Batteriespeicher könnten die Verluste jedoch auch auf nahezu null reduziert werden, so Weniger weiter.
Quelle: https://www.pv-magazine.de