Bundestag soll Rücknahme der Netzentgelte für Power-to-Gas-Anlagen beschließen

Im Zuge der Entscheidung über das Energiedienstleistungsgesetz will die Bundesregierung die versprochene Klarstellung vom Betrieb von Power-to-Gas-Anlagen liefern.

Im Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) hatte die Bundesregierung eine Netzentgelt-Belastung für Power-to-Gas-Anlagen reingeschrieben. Der Bundestag stimmte dem zu, doch der Bundesrat drohte in seiner Sitzung das Gesetz wegen der Benachteiligung von Power-to-Gas-Anlagen scheitern zu lassen. Daraufhin sagte das Bundeswirtschaftsministerium eine schnellstmögliche Rücknahme der Klausel zu. Die Länderkammer ließ das NABEG passieren.

Zweieinhalb Monate nach der Ankündigung lässt die Bundesregierung nun den Worten Taten folgen. Für den Donnerstag setze sie die versprochene Änderung auf die Tagesordnung des Bundestages. Die Behandlung des Themas wird nach aktuellem Stand dann Freitagfrüh um 3:15 Uhr stattfinden. Dann befassen sich – die noch verbliebenen Abgeordneten – mit dem Energiedienstleistungsgesetz. Das Abstimmungsergebnis werden wir nachliefern.

In der Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses, die pv magazine vorliegt, ist die Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes vorgesehen, die eine Streichung der Netzentgelte für Power-to-Gas-Anlagen enthält. Dies begrüßt der Bundesverband Energiespeicher (BVES) ausdrücklich. Er hatte an der Seite der Länder und der Industrie gegen die ursprüngliche Rechtsänderung interventiert, da der Sektorenkopplung damit das Aus drohte.

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Quelle: www.pv-magazine.de