Bundeskabinett beschließt höhere Erneuerbaren-Ziele im Verkehr

Die Vorgabe zur Minderung der Treibhausgasemissionen bis 2030 wird auf 22 Prozent erhöht. Das entspricht einem Erneuerbaren-Anteil von 28 Prozent – doppelt so viel wie von der EU gefordert. Kritiker halten die Beschlüsse der Bundesregierung trotzdem für unzureichend.

Wer Kraftstoffe verkauft, muss die Treibhausgasemissionen, die bei deren Nutzung entstehen, bis 2030 schrittweise um 22 Prozent reduzieren. Das hat das Bundeskabinett jetzt beschlossen. Für 2024 gilt ein Zwischenziel von acht Prozent. Das 22-Prozent-Ziel entspricht einem Erneuerbaren-Anteil im Verkehr von 28 Prozent. Damit geht die Bundesregierung weit über die Erneuerbaren-Richtlinie der EU (RED II) hinaus, die einen Anteil von 14 Prozent verlangt. Unternehmen können diese Vorgaben mit Ökostrom, Wasserstoff sowie mit strombasierten und Bio-Kraftstoffen erfüllen.

Bei der Berechnung der Quote wird grüner Wasserstoff künftig doppelt und Ladestrom dreifach angerechnet. Für den Flugverkehr gilt, dass Kraftstoffe aus Ökostrom 2030 einen Anteil von zwei Prozent am eingesetzten Kerosin haben müssen.

Cem Özdemir (Grüne), Vorsitzender des Verkehrausschusses des Bundestags, sieht den Beschluss der Bundesregierung kritisch. „28 Prozent erneuerbare Energien im Verkehr bis 2030 hört sich erst einmal besser an als das, was Brüssel als Mindestforderung festlegt“, erklärt er. Doch wie so oft komme es bei der Bundesregierung auf das Kleingedruckte an. In seinen Augen hat es die Bundesregierung wieder einmal versäumt, sich beim Auto voll zur Elektromobilität zu bekennen. „Ohne diese Richtungsentscheidung riskiert die Bundesregierung, dass die E-Mobilität im Glauben an das ferne Wunder der E-Fuels ausgebremst wird“, sagt Özdemir.

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Quelle: https://www.pv-magazine.de