BSW-Solar gibt Einschätzung zu Photovoltaik-Themen im Koalitionsvertrag ab

Der Koalitionsvertag ist angenommen, Olaf Scholz als Kanzler vereidigt und die Ministerien haben ihre Arbeit aufgenommen. Jetzt hat der Bundesverband Solarwirtschaft eine Einschätzung zu den wichtigsten Eckpunkten für die Solarbranche im Koalitionsvertrag abgegeben. Außerdem starte der Verband eine Branchenumfrage zur Einschätzung des Koalitonsvertrages.

Im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung finden sich viele Hebel zur Beseitigung der Hemmnisse für Investitionen in die Photovoltaik. Die wichtigsten Aussagen des Koalitionsvertrages hat der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) in einem achtseitigen Merkblatt zusammengefasst und durch eigene Stellungnahmen ergänzt.

So steht im Koalitionspapier der neuen Ampel-Regierung, dass der Anteil der Erneuerbaren Energien bis 2030 auf 80 Prozent des Stromverbrauchs steigen soll. Zudem wird auch die Prognose des Bruttostromverbrauchs bis 2030 von 580 Terrawattstunden auf 680 bis 750 Terrawattstunden angehoben. Dieses Ziel soll unter anderem durch einen dynamischen Ausbau der Photovoltaik-Leistung auf 200 Gigawatt bis 2030 erreicht werden.

Der BSW-Solar begrüßt die Vorhaben und verweist darauf, dass der Ausbaupfad weitestgehend eigenen Forderung entspreche. Allerdings betont er, dass es jetzt wichtig sei, das Vorhaben durch die klare Definition eines Zielkorridors in die Wege zu leiten. Die konkrete Empfehlung des Verbands sieht für die Photovoltaik einen Ausbaupfad von 12 Gigawatt ab 2022 vor. Bis 2030 solle dieses Kontingent schrittweise auf 20 Gigawatt im Jahr erhöht werden. Explizit soll der Photovoltaik-Ausbau dabei zur Hälfte auf Dächern und zur Hälfte als Freiflächenanlage realisiert werden. Außerdem sei es zu begrüßen, dass die Koalitionäre sich auf eine Förderung von erneuerbaren Energieanlagen bis 2030 einigen konnten.

Die EEG-Umlage wird laut Koalitionsvertrag dennoch gekippt. Pünktlich zum 1. Januar 2023 soll die Umlage weichen und die Förderung über Haushaltsmittel, vornehmlich über die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung finanziert werden. Für den BSW-Solar sind das erst einmal gute Nachrichte, denn so werde auch die EEG-Umlage auf den Eigenverbrauch entfallen. Eine Forderung, die der Verband schon seit Langem gestellt habe. Allerdings gibt der BSW-Solar auch zu bedenken, dass im Falle einer nachhaltigen und signifikanten Absenkung der Strompreise infolge der Streichung der EEG-Umlage werde eine kostengerechte EEG-Einspeisevergütung beziehungsweise Marktprämie noch wichtiger, um den wirtschaftlichen Betrieb und somit die Investition in Photovoltaik-Dachanlagen zu sichern. Daher solle der „atmende Deckel“ umgehend zu einer „Photovoltaik-Hebebühne“ reformiert werden.

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Quelle: https://www.pv-magazine.de