bne sieht Anpassungsbedarf beim „atmenden Deckel“ für die Solarförderung

Der 52-Gigawatt-Deckel für die Photovoltaik dürfte in Kürze aus dem EEG gestrichen werden. Doch wenn der Mechanismus zur monatlichen Absenkung der Solarförderung nicht geändert wird, sind Einspeisevergütungen bald wenig attraktiv, um einen weiteren Photovoltaik-Ausbau zu treiben.

Der eine Deckel ist weg, da sorgt der nächste Deckel für Aufregung. Nach der bereits vom Bundestag beschlossenen Streichung des 52-Gigawatt-Deckels aus dem EEG, die auch künftig eine Vergütung für Photovoltaik-Anlagen bis 750 Kilowatt Leistung sicherstellt, geht es nun um den Degressionsmechanismus für die Solarförderung. Dieser wird auch „atmender Deckel“ genannt, da sich die Höhe der monatlichen Veränderung an dem Zubau der zurückliegenden Monate orientiert. Kurz gesagt: Wird viel Photovoltaik zugebaut, sinken die Fördersätze stärker. Wird nur ganz wenig Photovoltaik installiert, könnten sie sogar steigen. Als Orientierungsmarke gelten dabei die derzeit jährlich angestrebten 1900 Megawatt neu installierte Photovoltaik-Leistung.

Der „atmende Deckel“ hat mittlerweile dazu geführt, dass die Einspeisevergütungen für Photovoltaik-Anlagen bis 100 Kilowatt im Juni nur noch bei 7,00 bis 9,17 Cent pro Kilowattstunde liegen. Sie werden aktuell um monatlich 1,4 Prozent gesenkt. Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne) hat sich – auch mit Blick auf die im Herbst angekündigte EEG-Novelle sowie des langfristigen Ziels von 1000 Gigawatt installierter Photovoltaik-Leistung für die Energiewende – in einem Positionspapier mit dem Degressionsmechanismus befasst und Änderungsvorschläge in Richtung Bundesregierung formuliert. Es gehe darum, den Ausbau der Photovoltaik stark zu beschleunigen. Der „atmende Deckel“ könnte die Entwicklung jedoch unnötig ausbremsen, warnt der Verband.

„Mittelfristig muss das Förderregime grundsätzlich neu ausgerichtet werden. Im aktuellen System hat die sowohl Volleinspeisung als auch die Direktvermarktung in der Regel einen wirtschaftlichen Nachteil gegenüber Anlagen mit Eigenversorgungsanteilen. Die Logik des EEG-Vergütungsregimes macht aktuell keinen Unterschied zwischen den solaren Einsatzbereichen“, heißt es im Positionspapier des bne. Dort werden insgesamt vier „Bausteine einer Lösung“ benannt.

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Quelle: https://www.pv-magazine.de