BEG-Förderung für die Sanierung effizienter Gebäude startet wieder

Ab dem 22. Februar können Bauwillige bei der KfW neue Förderanträge zur energieeffizienten Sanierung von Gebäuden stellen. Die Förderbedingungen bleiben dem Bundeswirtschaftsministerium zufolge unverändert.

Bau- und Sanierungswillige müssen die Förderlandschaft gerade ganz genau im Auge behalten. Am 24. Januar hatte eine Mitteilung von KfW und Bundeswirtschaftsministerium für Unruhe gesorgt, wonach die Bewilligung von Anträgen nach BEG-Förderung der KfW mit sofortiger Wirkung auf Eis gelegt wird. Betroffen waren die Effizienzhaus-55-Neubauförderung, die ohnehin zum Monatsende ausgelaufen wäre, sowie die Förderung für Sanierungen und die Neubauförderung für EH40-Neubauten. Am 1. Februar verständigten sich dann die Bundesministerien für Wirtschaft und Klimaschutz sowie für Finanzen darauf, dass trotz des verkündeten Förderstopps alle förderfähigen Altanträge genehmigt werden, die vor dem 24. Januar 2022 eingegangen sind. Und am heutigen Montag teilte das Bundeswirtschaftsministerium nun mit, dass ab dem 22. Februar 2022 bei der KfW wieder neue Anträge gestellt werden können – zumindest für Sanierungsmaßnahmen.

„Die Sanierungsförderung im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) startet damit wieder. Die Förderbedingungen für Sanierungsmaßnahmen bleiben unverändert“, so das Ministerium. Mit Blick auf die Zukunft der BEG-Förderung teilte das Ministerium mit, die Bearbeitung aller förderfähigen Altanträge sei Schritt eins, der Neustart der Sanierungsförderung Schritt zwei. Zum nächsten Schritt – der neu aufzusetzenden EH40-Neubauförderung – gibt es demnach zurzeit intensive Abstimmungen innerhalb der Bundesregierung.

Wie das Bundeswirtschaftsministerium weiter mitteilte, haben Bundesregierung und Haushaltsausschuss in der vergangenen Woche rund 9,5 Milliarden Euro neue Mittel für die BEG-Förderung bereitgestellt. Das Geld sei für die Abarbeitung der Altanträge, die Wiederaufnahme der Sanierungsförderung und die Neuauflage der EH40-Neubauförderung bestimmt sind und solle die Finanzierung bis zur Verabschiedung des regulären Haushaltes sichern.

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Quelle: https://www.pv-magazine.de