Baden-Württemberg beschließt Photovoltaik-Pflicht auf Nicht-Wohngebäuden

Die grün-schwarze Regierungskoalition des Bundeslandes hat sich bei der anstehende Novelle des Klimaschutzgesetzes auf eine Photovoltaik-Pflicht geeinigt. Sie soll für alle Nicht-Wohngebäude gelten, die ab 2022 gebaut werden.

Noch vor der Sommerpause soll der baden-württembergische Landtag das neue Klimaschutzgesetz beschließen, auf das sich die grün-schwarze Koalition laut Umweltminister Franz Untersteller (Bündnis 90/Die Grünen) am Dienstag geeinigt hat. Demnach sieht das neue Gesetz eine Photovoltaik-Pflicht für alle neuen Nicht-Wohngebäude vor. „Wir sind das erste Bundesland, in dem auf Neubauten im Nicht-Wohnbereich standardmäßig eine Solaranlage installiert wird“, so Untersteller am Mittwoch. „Das ist innovativ und mutig. So wird Bauen modern und Klimaschutz zur Selbstverständlichkeit.“

Zwar hat Hamburg im Zuge seines neuen Klimaschutzgesetzes als erstes Bundesland eine Verpflichtung zur Photovoltaik-Nutzung eingeführt, diese greift aber erst ab 2023. In Baden-Württemberg sollen Solaranlagen auf neuen Nicht-Wohngebäuden bereits ab 2022 landesweit Vorschrift sein – auch auf dieses Datum hat sich die Landesregierung geeinigt, wie ein Sprecher des Umweltministeriums pv magazine auf Nachfrage bestätigte. Untersteller wies auf das enorme Flächenpotenzial hin, das es beispielsweise auf Lager- und Produktionshallen oder Parkhäusern gebe. Aber auch über den Nichtwohnbereich hinaus muss – auch in anderen Bundesländern – aus Sicht des Umweltministers eine allgemeine Photovoltaik-Pflicht kommen. Denn die Photovoltaik sei nicht nur wichtig für den Klimaschutz, sondern sichere und schaffe auch Arbeitsplätze. Einige Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg hatten bereits vor der Novelle eine Photovoltaik-Pflicht für Neubauten beschlossen.

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Quelle: https://www.pv-magazine.de