Ausschreibungen für Photovoltaik-Dachanlagen stark unterzeichnet – Durchschnittlicher Zuschlagswert steigt auf 8,53 Cent pro Kilowattstunde

Nur 171 Gebote mit 212 Megawatt Gesamtleistung waren für die mit 767 Megawatt angesetzte Auktion eingegangen. Bei den Innovationsausschreibungen räumten derweil erneut die kombinierten Photovoltaik-Speicher-Projekte ab sowie die Agri-Photovoltaik-Projekte unter den besonderen Solaranlagen.

Wer eine Photovoltaik-Dachanlage mit mehr als 300 Kilowatt Leistung in Deutschland bauen will, muss sich an den Ausschreibungen beteiligen, um 100 Prozent des Solarstroms vergütet zu bekommen. Die alte Bundesregierung hatte das sogenannte zweite Segment mit zwei Gigawatt zusätzlichem Ausschreibungsvolumen in diesem Jahr bedacht: So standen mit Stichtag 1. April insgesamt 767 Megawatt für Zuschläge zur Verfügung. Eingereicht wurden allerdings nur 171 Gebote mit 212 Megawatt Gesamtleistung, wie die Bundesnetzagentur in der vergangenen Woche veröffentlichte. Damit war die Runde deutlich unterzeichnet, allerdings lag die eingereichte Menge nur leicht unter dem Vorrundenniveau. Hintergrund könnte auch sein, dass die aktuelle Bundesregierung mit dem EEG-Osterpaket plant, wieder für Dachanlagen bis einem Megawatt Leistung eine feste Vergütung zu zahlen.

Der durchschnittliche Zuschlagswert erhöhte sich in der März-Ausschreibung gegenüber der Vorrunde von 7,43 auf 8,53 Cent pro Kilowattstunde. Die Spanne der Zuschlagswerte lag der Behörde zufolge zwischen 7,00 und 8,91 Cent pro Kilowattsunde. Insgesamt seien 163 Photovoltaik-Anlagen mit 204 Megawatt mit einem Zuschlag versehen worden. Sieben Gebote mussten wegen Formfehlern ausgeschlossen werden.

Die Innovationsausschreibung, die für den 1. April terminiert war, sah wie schon in den Vorrunden nur einen Gewinner: Kombinierte Photovoltaik-Speicher-Kraftwerke. Für die 397 Megawatt ausgeschriebenes Volumen gingen 45 Gebote mit 435 Megawatt ein. Erstmals konnten auch Gebote für Anlagenkombinationen besonderer Photovoltaik-Anlagen abgegeben werden, also Agri-, Parkplatz- und schwimmende Photovoltaik-Anlagen. Diese wurden bei der Verteilung der Zuschläge bevorzugt behandelt.

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Quelle: https://www.pv-magazine.de