Es gibt eine neue Rechtsvorschrift, die unter anderem vorsieht, dass der Baubeginn für private Photovoltaik-Anlagen und Speicher bereits vor dem Antrag auf Förderungen liegen darf. Zudem sind die Zeiträume für die Förderaufrufe verkürzt worden und die Fördersätze fallen teilweise geringer aus. Insgesamt stehen 328 Millionen Euro für die Förderung von Photovoltaik-Anlagen und Stromspeichern bereit.
In Österreich ist am Dienstag eine neue Rechtsvorschrift für die EAG-Investitionszuschüsse veröffentlicht worden. Sie tritt damit am Mittwoch (5. April) in Kraft und hält einige Änderungen zum bisher bestehenden System bereit.
Eine der wichtigsten Änderungen ist wohl, dass bei privaten Photovoltaik-Anlagen bereits mit der Installation begonnen werden darf, bevor der Antrag auf Solarförderung gestellt wird. Nach der neuen Vorschrift darf der Baubeginn nicht vor dem 21. April 2022* liegen. Zudem muss der Antrag auf Förderung mit dem Investitionszuschuss vor der Inbetriebnahme der Anlage gestellt werden, heißt es weiter.
Darüber hinaus sind mit der neuen Verordnung kürzere Zeiträume für die Fördercalls für Photovoltaik und Speicher festgelegt worden. Aktuell gibt es gerade die erste Runde, für die bis zum 6. April noch Anträge gestellt werden können. Es wird jedoch auch noch weitere Runden in diesem Jahr zur Förderung geben. Dabei sind die Budgets für die einzelnen Aufrufe festgeschrieben. Zugleich gilt nun auch für die Kategorie B ein fixer Fördersatz. Dies sind Investitionszuschüsse für Photovoltaik-Anlagen zwischen 10 und 20 Kilowatt Leistung, der bei 250 Euro pro Kilowatt liegt. Für Photovoltaik-Anlagen bis 10 Kilowatt Leistung liegt der Zuschuss bei 285 Euro pro Kilowatt.
Quelle: https://www.pv-magazine.de