Im Ländle gibt es eine weitreichende Verpflichtung zur Installation von Photovoltaik-Anlagen auf bestehenden und neuen Wohn- und Nichtwohngebäuden sowie größeren Parkplätzen. Das Umweltministerium will die Bauverantwortlichen mit einem Leitfaden bei der Umsetzung unterstützen.
Baden-Württemberg hat als eines der ersten Bundesländer eine Photovoltaik-Pflicht für Gebäude und Parkplätze eingeführt, die sogar schon erweitert wurde. Seit Januar 2022 gilt die Verpflichtung für neugebaute Nichtwohngebäude und neue Parkplätze mit mehr als 35 Stellplätzen. Im Mai 2022 führte die Landesregierung sie dann auch für neue Wohngebäude ein und erweiterte sie zu Jahresbeginn 2023 auf Bestandsgebäude bei grundlegenden Dachsanierungen.
Nun veröffentlichte das Umweltministerium in Stuttgart einen „Praxisleitfaden zu Photovoltaik-Pflicht“, wie es am Mittwoch mitteilte. Darin würden die genauen Vorschriften praxisnah erklärt und wie die gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden könnten. Das Ministerium hat für die Erstellung des Leitfadens mit Handwerkern, Architekten, Verbänden und Genehmigungsbehörden zusammengearbeitet. Es würden Fragen beantwortet wie: Worin besteht die Solarpflicht genau? Welche Flächen sind für die Installation einer Photovoltaik-Anlage geeignet? Wie wird die Erfüllung der Solarpflicht nachgewiesen? Es sei zudem ein Navigator enthalten, der die entsprechenden Berechnungsschritte zur Erfüllung der Photovoltaik-Pflicht durchführe und dokumentiere, so das Ministerium weiter.
Quelle: https://www.pv-magazine.de