34.000 Dächer jährlich fallen unter erweiterte Photovoltaik-Pflicht in Baden-Württemberg

Seit Jahresbeginn greift die Verordnung auch bei Dachsanierungen. Wer sein Dach großflächig saniert, muss demnach mindestens 60 Prozent der Fläche mit Solarmodulen belegen. Alternativ ist auch die Installation einer Solarthermie-Anlage möglich.

Baden-Württemberg war eines der ersten Bundesländer, was eine Photovoltaik-Pflicht gesetzlich einführte. Zunächst galt diese nur für Neubauten, doch seit Jahresbeginn greift die Regelung auch bei Dachsanierungen, wie das vom Landesumweltministerium geförderte Programm „Zukunft Altbau“ am Montag erklärte. Rund 34.000 Dächer jährlich müssen so künftig mit Photovoltaik-Anlagen ausgestattet werden. Die gesetzliche Vorgabe sieht vor, dass mindestens 60 Prozent der geeigneten Dachfläche bei grundlegenden Sanierungen mit Solarmodulen belegt werden müssen. Alternativ können sich die Eigentümer auch für die Installation einer Solarthermie-Anlage entscheiden.

Damit ist die vierte und letzte Stufe der Photovoltaik-Pflicht in Baden-Württemberg in Kraft. Seit 1. Januar gilt sie für neue Nicht-Wohngebäude und öffentliche Parkplätze mit mehr als 35 Stellplätzen. Im Mai 2022 kam die Pflicht dann für neugebaute Wohngebäude hinzu. Im Bereich der Dachsanierungen wird das Potenzial auf etwa 34.000 neue Anlagen jährlich geschätzt. Diese verteilen sich auf 27.000 Wohngebäude und 7000 Nicht-Wohngebäude, die für die Solarnutzung geeignet seien.

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Quelle: https://www.pv-magazine.de