Projekt „HySnow“: Grüner Wasserstoff für einen sauberen Wintertourismus

Ein österreichisches Konsortium hat eine Wasserstoff-Erzeugungsanlage mit Speicherungs- und -tankstelle sowie Schneemobile mit Brennstoffzellenantrieb entwickelt. Das Team war sich der Reife der Lösung so sicher, dass es während eines FIS-Weltcup-Skilaufs erstmalig in Betrieb genommen wurde.

Der Wintertourismus ist wohl mehr als jede andere Form des Toursimus besonders anfällig für die Auswirkungen des Klimawandels, da Temperaturen unter dem Gefrierpunkt und viel Schnee Voraussetzung sind. In Österreich, einer der beliebtesten Wintersportzielen Europas, hat ein Konsortium unter der Führung der kanadischen BRP-Rotax eine grüne Wasserstofflösung für Schneemobile vorgestellt.

„HySnow“ ist ein auf vier Jahre angelegtes Projekt, in dem der österreichische Motorenhersteller und seine Konsortialpartner die Möglichkeiten zur Dekarbonisierung des Wintertourismus untersuchen werden. Die anderen beteiligten Unternehmen sind das Schweiß-, Photovoltaik- und Batterieladeunternehmen Fronius International, der Wasserstoffspeicherspezialist Hycenta Research, das Institut für elektrische Messtechnik und Messsignalverarbeitung der TU Graz, das Energieeffizienzgeschäft EcusoL und der Wintersportbetreiber Hinterstoder-Wurzeralm Bergbahnen, alle aus Österreich, sowie der deutsche Autoteilehersteller Elring Klinger.

Die Partner modifizierten BRP „Lynx 69 Ranger“ Schneemobile, damit sie dank einer Kombination aus Brennstoffzellen und Elektromotoren Wasserstoff statt Gas zu schlucken. Der grüne Wasserstoff für den Antrieb der Fahrzeuge stammt aus der Wasserstofflösung „Solhub“ von Fronius, die eine 34,5 Kilowatt-Photovoltaik-Anlage, zwei Wechselrichter, einen Elektrolyseur, Speichertanks und ein Betankungssystem umfasst.

mehr…

Quelle: www.pv-magazine.de

AG Energiebilanzen: Anteil der Erneuerbaren am Energiemix steigt auf 14,8 Prozent

Vor allem getrieben durch die stärkere Einspeisung der Windkraft stieg der Anteil der Erneuerbaren am inländischen Energieverbrauch. Die Bedeutung von Braun- und Steinkohle ging erneut zurück.

Im vergangenen Jahr ist der Energieverbrauch in Deutschland weiter zurückgegangen. Er habe mit 12.832 Petajoule – entspricht 437,8 Millionen Tonnen Steinkohleneinheiten – um 2,1 Prozent unter dem Niveau des Jahres 2018 gelegen. Begründet sei dies durch weitere Verbesserungen bei der Energieeffizienz, Verschiebungen im Energiemix und konjunkturell bedingte Verbrauchsrückgänge in der Industrie. Diese Faktoren sind dabei stärker zum Tragen gekommen als die etwas kühlere Witterung sowie die Bevölkerungszunahme, wie die Arbeitsgemeinschaft (AG) Energiebilanzen veröffentlichte.

Sowohl der rückläufige Verbrauch als auch die strukturellen Veränderungen beim Energiemix führten letztendlich zu einem Rückgang der energiebedingten CO2-Emissionen um rund 7 Prozent oder 50 Millionen Tonnen im vergangenen Jahr. Der AG Energiebilanzen hat sich der Mineralöl-Verbrauch im vergangenen Jahr um 2,0 Prozent auf 4530 Petajoule erhöht. Der Erdgasverbrauch stieg ebengalls leicht um 3,3 Prozent auf 3191 Petajoule an. Großer Verlierer – wie auch schon andere Auswertungen gezeigt haben – war die Kohle. Der Steinkohleverbrauch sank der AG Energiebilanzen zufolge erneut kräftig. Er ging um fast 21 Prozent auf 1134 Petajoule zurück. Auch der Verbrauch von Braunkohle sank etwa 20 Prozent auf 1167 Petajoule. Maßgeblich für den rückläufigen Einsatz der Kohlekraftwerke waren die gestiegene Produktion der Erneuerbaren und die höheren CO2-Preise im vergangenen Jahr. Die Kernenergie ging um ein Prozent gegenüber dem Jahr davor zurück.

mehr…

Quelle: www.pv-magazine.de

Solare Wärmenetze sind auf dem Vormarsch

Bundesweites Wachstum von 50 Prozent im Jahr 2019 / Baden-Württemberg steht auf Platz 1

Klimaschutz, geringe Wärmekosten für die Nutzer und lokale Wertschöpfung – immer mehr Kommunen nutzen Wärmenetze, die mit Sonnenenergie gespeist werden. Das zeigen Zahlen des vergangenen Jahres. In Deutschland wurden 2019 thermische Solarkollektorfelder mit einer Gesamtfläche von rund 35.000 Quadratmeter für Wärmenetze neu installiert. Die Leistung wuchs um rund 50 Prozent. Darauf weist die Plattform Erneuerbare Energien Baden-Württemberg mit Verweis auf Zahlen des Mitglieds Steinbeis Forschungsinstitut Solites hin. Insgesamt stehen derzeit rund 70 Megawatt thermischer Solarleistung in Deutschland für die Fernwärme bereit. Baden-Württemberg ist bei dieser Technologie Vorreiter: Der Anteil des Südwestens an den bundesweit in Betrieb und Realisierung befindlichen solarthermischen Großanlagen beträgt 47 Prozent. Die Plattform EE fordert, die Technologie weiter zu fördern, unter anderem durch verschlankte Genehmigungsverfahren und eine bessere Verfügbarkeit von Energieflächen vor Ort. Denn für eine moderne Wärmeversorgung sei ein größerer Anteil solarer Wärmenetze nötig.

Für eine Einspeisung der Sonne in Wärmenetze sprechen viele Argumente: Die solarthermischen Großanlagen tragen zur CO2-Einsparung im Wärmesektor bei, können einfach betreiben werden, die Akzeptanz in der Bevölkerung ist hoch. Haushalte, die an ein Wärmenetz angeschlossen sind, brauchen sich nicht mehr um ihre Heizungsanlage kümmern. Energiepreisschwankungen sind ausgeschlossen, in vielen Fällen profitieren die Nutzer von geringen Wärmekosten. Zugleich erhöhen die Netze die lokale Wertschöpfung.

mehr…

Quelle: https://solarcluster-bw.de

Anlagen nach Ende der Förderung weiterbetreiben

Viele Landwirte müssen jetzt die Entscheidung treffen, was mit ihrer Solaranlage passiert, wenn die EEG-Förderung ausgelaufen ist. Auf der Energy Decentral, die im November dieses Jahres stattfindet, finden sie die Lösungen.

Viele Landwirte haben gleich nach dem Inkrafttreten des EEG in eine Photovoltaikanlage investiert. Doch die 20 Jahre, in denen sie die Einspeisevergütung bekommen haben, sind bald abgelaufen. Oft ist dann der Gedanke, die Module einfach durch neue Paneele auszutauschen und einen neuen Generator an gleicher Stelle aufzubauen. Doch ein solches Repowering ist nicht ohne Fallstricke.

Neue Regelungen beachten

So gelten die ersetzten Module als neue Anlage und dadurch gelten die aktuellen Regelungen des EEG hinsichtlich der Einspeisevergütung, der verpflichtenden Direktvermarktung und des Eigenverbrauchs – inklusive Sonnensteuer. Die anfallende EEG-Umlage auf den selbst verbrauchten Strom in Höhe von 40 Prozent sinkt auf die Hälfte, wenn der Landwirt die bisherige Anlage vor dem 1. August schon als Eigenverbrauchsanlage betrieben hat.

Investitionsentscheidung stehen demnächst an

Trotzdem wird der Umstieg auf den Eigenverbrauch zum derzeit wirtschaftlichsten Modell, wenn es darum geht, Solargeneratoren auch nach Ablauf der Förderung weiter zu betreiben – gleichgültig, ob die alten Module auf dem Dach bleiben oder durch neue ersetzt werden. Doch auch hier gibt es einerseits Investitionsbedarf, über den in vielen Betrieben jetzt entschieden werden muss. Andererseits steht dann die Frage im Raum, was mit dem überschüssigen Strom passiert, der nicht auf dem Hof verbraucht wird. Denn dieser muss über einen Direktvermarkter an der Strombörse verkauft werden.

mehr…

Quelle: www.sonnenseite.com

Klimastabilisierung mit 100 Prozent Erneuerbaren Energien

Aufruf zur Dekade der Regeneration – Eine historische Aufgabe nimmt uns alle in die Verantwortung. Der Virus Covid-19 hält die Welt in Atem.

Massive internationale Maßnahmen werden unternommen, um die Epidemie einzudämmen und sie daran zu hindern eine bis vor kurzem noch boomende Weltwirtschaft zu infizieren. Doch weitaus gefährlicher ist die fossile Pandemie.

Sie gilt es mit noch viel größerer Entschlossenheit zu bekämpfen. Der fossile Virus grassiert bereits seit vielen Jahrzehnten. Er hat Abermillionen von Menschen getötet und unermessliches Leid angerichtet – in der Natur ebenso wie in unserer konstruierten Welt. Das Fieber der fossil befeuerten Erderhitzung nimmt weiter ungehindert Fahrt auf: Die jahrzehntelange Abwiegelung, zu wenige, halbherzige gesetzliche Bestimmungen und das aktive Bremsen der Eindämmungsmaßnahmen – wie die Entgleisung Deutschlands ursprüngliche Energiewende – zeigen nun ihre fatalen Effekte.

Für alle, die noch Hoffnung hegen, das Leben auf Erden zu erhalten, gibt es keine Alternative zum kurzfristigen Beenden der Verbrennung aller fossilen Ressourcen – Kohle, Erdgas und Erdöl. Alle zentralen Systeme, insbesondere auch die, die auf atomaren Ressourcen basieren, sind angesichts der präzedenzlosen, unmittelbaren Bedrohung abzubauen und in einer Mobilisierung aller regenerativen Ressourcen für eine dezentrale erneuerbare Vollversorgung unmittelbar abzulösen. Bisherige Maßnahmen wie Zielsetzungen auf – weiter emittierende – ‚Klimaneutralität’ in angesichts der Klimadynamik viel zu langen Zeiträumen von 20 bis 30 Jahren sind heute völlig unzureichend geworden.

mehr…

Quelle: www.sonnenseite.com

World Energy Issues Monitor 2020: Neue Signale für die Veränderung

Erstmals bietet der Issues Monitor den Lesern auch einen Überblick über die Perspektive des Kunden auf die Energiewende.

Der World Energy Issues Monitor 2020 wurde am 26. Februar während des offiziellen Treffens zwischen dem Generalsekretär und CEO des Weltenergierats, Dr. Angela Wilkinson, und Professor Dr. Klaus-Dietrich Borchardt, stellvertretendem Generaldirektor der Generaldirektion Energie (ENER), am Hauptsitz der Europäischen Kommission in Brüssel vorgestellt.

Die Ausgabe 2020 des World Energy Issues Monitor bietet einzigartige Einblicke in das, was Leader in diesem Jahr als ihre kritischen Unsicherheiten und Handlungsprioritäten identifizieren.

Basierend auf der 11. jährlichen Umfrage und Analyse von über 3.000 Umfrageantworten von Leadern aus dem Energiebreich in 104 Ländern hat der Weltenergierat wichtige Trends ermittelt, die für neuen energiebezogenen Entwicklungen in regional unterschiedlichen Systemen relevant sind. Wichtige Highlights der diesjährigen Umfrage sind:

mehr…

Quelle: www.sonnenseite.com

Unverzügliche Beseitigung des 52 GW-Solardeckels

Unternehmer-Aufruf zur Zeichnung eines Offenen Briefes an die Bundeskanzlerin

Bitte unterstützen Sie das dringende gemeinsame Branchenanliegen noch heute mit Ihrem Unternehmen und zeichnen Sie neben zahlreichen anderen Unternehmen den dringenden Appell zur unverzüglichen Beseitigung des 52-GW-Deckels im EEG. Der Bundesverband Solarwirtschaft e.V. (BSW) wird das Schreiben am 23. März mit allen Unterzeichnern an das Kanzleramt und die Presse weiterleiten.

Text des Offenen Briefes:

Offener Brief
An die Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland
Frau Dr. Angela Merkel, MdB
Willy-Brandt-Straße 1
10557 Berlin

Corona- und Klimakrise erfordern raschen Fall des Solardeckels

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

die von Ihnen geführte Bundesregierung reagiert rasch und angemessen auf die Corona-Krise. Die begrüßenswerten Maßnahmen für die Wirtschaft zielen darauf ab, den Arbeitsplatzabbau und den Umsatzeinbruch so gering wie möglich zu halten. Wir teilen selbstverständlich Ihre Zielsetzung, die Wirtschaftsstruktur unseres Landes unbedingt zu erhalten.

Vermeidbare zusätzliche Härten für die Wirtschaft sind jetzt unbedingt zu vermeiden und bereits vereinbarte Vorhaben zum Abbau von Marktbarrieren schnell umzusetzen. Dazu zählt die Kabinettsbeschlussfassung aus dem vergangenen Herbst zur Beseitigung des in Kürze erreichten „Solardeckels“ im EEG, der inzwischen viele tausend Arbeitsplätze vor allem im Mittelstand akut gefährdet. Sie selber haben am 27. November vor dem Deutschen Bundestag gesagt: „Wir haben den Solardeckel jetzt aufgehoben“.

In der Stellungnahme der Bundesregierung auf die Bundesratsdrucksache Nr. 426/19 verspricht die Bundesregierung, das Gesetzgebungsverfahren zur Aufhebung des Solardeckels noch 2019 einzuleiten. Eine „rechtzeitige“ Anschlussregelung wird auch im EEG 2017 in Aussicht gestellt. Geschehen ist nichts, so dass es inzwischen zu ersten Behinderungen des Marktes kommt.

Der durch den Solardeckel ausgelöste Förderstopp wird voraussichtlich bereits während der parlamentarischen Sommerpause erreicht. Er würde die Nachfrage nach Solardächern weitgehend zum Erliegen bringen und die Umsetzung der Klimaziele ernsthaft gefährden.

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin, bitte machen Sie Ihren politischen Einfluss dahingehend geltend, dass das Gesetzgebungsverfahren zur Abschaffung des Solardeckels nunmehr umgehend eingeleitet und noch rechtzeitig vor der Sommerpause abgeschlossen wird.

Nur dann kann auch die Solar- und Speicherbranche ihren Beitrag zur Bewältigung der Corona- und der Klimakrise leisten.

Mit freundlichen Grüßen

Zeichnende Unternehmen (Neueste Zeichnungen erscheinen zuerst):

Link:

Pressemitteilung der Stadt Konstanz – 11.03.2020

Präventionsmaßnahmen zum Coronavirus – Regelungen und Handlungsempfehlungen der Stadtverwaltung Konstanz

In enger Abstimmung mit dem Amt für Gesundheit und Versorgung im Landkreis Konstanz hat die Stadtverwaltung Konstanz Regelungen und Handlungs- empfehlungen zum Umgang mit dem sich derzeit schnell verbreitenden Coronavirus erarbeitet.

Ziel ist dabei, die Ausbreitung des Coronavirus so weit wie möglich zu verlangsamen. Da die Situation sehr dynamisch ist, wird auch die Strategie immer wieder angepasst werden müssen.

Im Fokus stehen Regelungen für Veranstaltungen der Stadt Konstanz und ihrer Eigenbetriebe sowie Handlungsempfehlungen für private Veranstalter. Grundlage für die Risikoeinschätzung im Einzelfall sind die Vorgaben des Robert-Koch-Institutes (RKI) sowie die Einschätzung des Gesundheitsamtes.

Im Einzelnen gelten folgende Regelungen und Handlungsempfehlungen:

1. In der Stadt Konstanz werden Großveranstaltungen mit über 1.000 Besucher/Innen bis auf weiteres nicht mehr durchgeführt.
Größere Veranstaltungen bis 1.000 BesucherInnen werden im Einzelfall geprüft. Für sie wird auf der Grundlage der aktuell geltenden Handlungsempfehlungen des RKI gemeinsam mit dem Gesundheitsamt eine Risikoanalyse erstellt.

2. Die Stadt empfiehlt allen Veranstaltern, ihre Veranstaltungen, die bis zum Sommer geplant sind, zu hinterfragen und auf eine mögliche Verschiebung hin zu prüfen

3. Die Stadt nimmt für alle städtischen Veranstaltungen bzw. Veranstaltungsräume auf der Grundlage der aktuell geltenden Handlungsempfehlungen des RKI eine Risikoabschätzung vor. Gegebenenfalls wird die zugelassene Besucherzahl reduziert.

4. Alle privaten Veranstalter sollen ihre Veranstaltung auf der Grundlage der aktuell geltenden Handlungsempfehlungen des RKI überprüfen. Sie sollen Veranstaltungen über 200 Besuch/erInnen, die bis zum 10. April 2020 stattfinden, der Stadt melden. Der Anmeldung soll eine eigene Risikobewertung auf der Grundlage der aktuell geltenden Handlungsempfehlungen des RKI hinzugefügt werden. Die entsprechenden Formulare und Informationen sind ab 12.03.20 auf der städtischen Homepage konstanz.de zu finden.
Email-Adresse für die Anmeldung: gewerbe@konstanz.de.
Diese Regelung gilt zunächst bis 10. April 2020.

5. Stattfindende Veranstaltungen sollen nach den Handlungsempfehlungen des RKI optimiert werden. Hierbei ist besonderer Wert auf Hygiene, räumliche Distanz zwischen den Gästen und eine gute Durchlüftung zu legen. Die Potentiale der Prävention müssen voll ausgeschöpft werden.

6. Die Stadt appelliert an die Eigenverantwortung der BürgerInnen und bittet diese, auch bei leichten Erkältungssymptomen Veranstaltungen nicht zu besuchen.

7. Besuche in Altenheimen und Krankenhäusern sollten nur stattfinden, wenn sie nicht vermeidbar sind. Die Stadt weist darauf hin, dass in diesen Einrichtungen eine besondere Vorsicht und Sensibilität geboten ist.
Personen, die innerhalb der letzten 2 Wochen in einem Risikogebiet waren (siehe Einstufung durch das RKI) und Personen, die Symptome wie Husten, Schnupfen, Fieber haben, sollten solche Einrichtungen nicht besuchen.

8. Hygienemaßnahmen
Folgende Maßnahmen werden grundsätzlich empfohlen:

  • Beim Husten und Niesen Abstand halten oder sich wegdrehen;
  • dabei die Armbeuge oder ein Taschentuch, das sofort entsorgt wird, vor Mund und Nase halten;
  • regelmäßiges und gründliches Händewaschen mit Wasser und Seife (mindestens 20 Sekunden);
  • Berührungen von Nase, Augen und Mund vermeiden;
  • Händeschütteln vermeiden und Abstand halten.

9. Derzeit müssen Menschen wegen des Coronavirus teilweise länger zu Hause bleiben. Die Bundesregierung hat seit längerem schon Empfehlungen dafür erarbeitet, was man stets im Haus bzw. der Wohnung haben sollte, um für „den Fall des Falles“ gewappnet zu sein.
Infos unter: Checkliste

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat auf seiner Homepage einen Vorratskalkulator installiert, mit dem der persönliche Vorrat für mehrere Tage berechnet werden kann: Vorratskalkulator

Die Stadt wird diese Regelungen fortlaufend überprüfen und gegebenenfalls aktualisieren.

Konstanz, den 11.03.2020