Umsatzsteuer auf 0 Prozent ab 2023 und Erlösabschöpfung vom Bundesrat bestätigt

In der letzten Sitzung vor der Weihnachtspause stimmte die Länderkammer sowohl dem Jahressteuergesetz als auch der Strompreisbremse zu. Damit können die Gesetze in Kraft treten, die sowohl Licht als auch Schatten für die Photovoltaik bereithalten.

    In seiner Sitzung am Freitag hat der Bundesrat noch eine große Tagesordnung abgearbeitet. Die Länderkammer billigte insgesamt 31 Gesetze, die wie die Strompreisbremse erst kurz zuvor vom Bundestag verabschiedet wurden. Bei diesem Gesetz verzichtete die Länderkammer auf die Anrufung eines Vermittlungsausschusses. Beim Jahressteuergesetz 2022 stimmte der Bundesrat zu.

    Dies bedeutet, ab 2023 kann damit die Umsatzsteuer auf 0 Prozent für Photovoltaik-Anlagen bis 30 Kilowatt und Speicher gesenkt werden. Damit wird die Anschaffung einer kleinen Photovoltaik-Anlage künftig praktisch ohne Mehrwertsteuer möglich. Zudem werden Betreiber kleiner Photovoltaik-Anlagen auch von der Einkommenssteuer befreit, was für neue und bestehende Anlagen gilt. Einige Einzelheiten müssen noch durch gesonderte Schreiben des Bundesfinanzministeriums – sogenannte BMF-Schreiben – geklärt werden. Diese werden wohl aber erst im kommenden Jahr veröffentlicht. Insgesamt sollen die Neuregelung zur Entbürokratisierung gerade für den Kauf und die Installation von privaten Photovoltaik-Dachanlagen beitragen.

    Dagegen werden große Photovoltaik-Anlagen – konkret ab einem Megawatt Leistung – nun in den Blick genommen, über erzielte Mehrerlöse an den Strombörsen abzuschöpfen. Mit den Einnahmen soll die Strompreisbremse refinanziert werden. Je nach Vermarktungsart und EEG-Fördermodell gibt es verschiedene Ansätze, wie die möglichen Übergewinne ermittelt werden sollen. Neben den Marktpreisen sind – außer bei ausgeförderten EEG-Anlagen – auch noch ein Sicherheitszuschläge zwischen 1 und 3 Cent pro Kilowattstunde vorgesehen. Mehrerlöse darüber hinaus sollen dann abgeschöpft werden. Die Regelung soll ab dem 1. Dezember 2022 greifen und gilt zunächst bis 30. Juni 2023. Die Abschöpfung könnte jedoch noch bei 30. April 2024 verlängert werden. Die praktische Umsetzung dürfte in diesem Fall auch noch spannend werden.

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    Quelle: https://www.pv-magazine.de