TÜV gibt Tipps für sichere Nutzung von Stecker-Solar-Geräten

Photovoltaik-Balkonmodule erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Der TÜV-Verband rät jedoch, auf die Vorschriften wie sorgfältige Montage und Anmeldung im Marktstammdatenregister zu achten.

Wie viele Stecker-Solar-Geräte in Deutschland mittlerweile installiert sind, weiß niemand so genau. Fest steht, dass es täglich mehr werden. Denn angesichts hoher Strompreise versuchen auch Menschen ohne eigenes Dach, mit Photovoltaik ihre Energierechnung etwas zu senken. Die sogenannten Photovoltaik-Balkonmodule sind aktuell bis zu einer Grenze von 600 Wat terlaubt und können damit erheblich zur Versorgung des Haushaltes beitragen. „Ein 600 Watt starkes Balkonkraftwerk rentiert sich im besten Fall bereits nach einigen Jahren“, sagt Hermann Dinkler, Energieexperte beim TÜV-Verband. Bei einer verschattungsfreien Südausrichtung, einem optimalen Neigungswinkel von 35 Grad ohne Verschattung und 2.000 Kilowattstunden Stromverbrauch pro Jahr rentiert sich eine typische 600-Watt-Anlage nach etwa 5 Jahren, wie Beispielrechnungen der HTW Berlin zeigen.

Dennoch gilt es bei der Installation und Nutzung von Stecker-Solar-Geräten auch einiges zu beachten, heißt es vom TÜV-Verband weiter. So sollten Nutzer vor dem Kauf prüfen, ob ihre Wohnung mit Balkon, Terrassen oder Außenwandflächen für die Photovoltaik-Balkonmodule geeignet sind. Zudem müsse sich auch eine Außensteckdose in unmittelbarer Nähe der Anbringungsorte für die Stecker-Solar-Geräte befinden, um den Strom nutzen zu können. Zudem müsse die Erlaubnis der Vermieter oder Eigentumsgenossenschaften vor der Montage eingeholt werden. „Solange keine Vorschriften des Denkmalschutzes oder bauaufsichtliche Bestimmungen verletzt werden, wird die Anbringung eines Stecker-Solar-Geräts in der Regel erlaubt“, so Dinkler weiter.

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Quelle: https://www.pv-magazine.de