Photovoltaikanlagen, die nach 20 Jahren Betrieb aus der Vergütung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) fallen, können weiterbetrieben werden. Welche Möglichkeiten sich dafür anbieten, erklärt Magnus Maier, Referent für Energiewirtschaft bei der Agentur für Erneuerbare Energien (AEE), im Intersolar-Experteninterview.
So bieten sich für den Weiterbetrieb der Systeme entweder der Eigenverbrauch oder die Direktvermarktung an. Bis Mitte der 2020er werden vor allem kleine Aufdachanlagen vom Auslaufen ihrer EEG-Vergütung betroffen sein. Sie werden in erster Linie auf Eigenverbrauch ausgerichtet werden. Um ihn zu steigern, können die Besitzer einer Photovoltaikanlage ihren Solarstrom mit einem Speicher, einem Elektroauto oder mit einer Wärmepumpe kombinieren.
Bei der Direktvermarktung gibt es entweder die Option der Direktlieferung ohne Nutzung des öffentlichen Netzes, zum Beispiel Mieterstrom, oder der Einspeisung in das Netz. Die Anlagen haben weiterhin Anspruch auf Netzanbindung und Einspeisevorrang. Um Erlöse mit dem eingespeisten Strom zu erzielen, muss er ohne Förderung vermarktet werden. Will das der Betreiber selbst übernehmen, wird er zu einem Energieversorger mit allen Pflichten und Verantwortungen, was einen hohen Aufwand bedeutet. Als Alternative kann sich der Anlagenbesitzer einen Dienstleister oder Abnehmer, zum Beispiel das örtliche Stadtwerk, suchen.
Quelle: www.sonnenseite.com