Neue Schikane für Steckersolar – oder doch nicht?

Das neue EEG ist nun verabschiedet – ohne den im folgenden Beitrag inkriminierten Punkt, der das Aus von Steckermodulen nach sich gezogen hätte. Dieser am 6. Juli verfasste Beitrag ist jedoch insofern weiterhin aktuell, als er berichtet und bewertet, was da – wenn auch vorübergehend – Eingang in den EEG-Entwurf gefunden hatte. Er macht deutlich, wes Geistes Kinder an der EEG-Novellierung mitgewirkt haben und wie kritisch das neue EEG jetzt insgesamt unter die Lupe genommen werden muss.

Wie die EmpowerSource UG (MachDeinenStrom.de) dank gründlicher Beobachtung des derzeit laufenden EEG-Novellierungsprozesses herausfand, ist statt der von den Grünen vor der Wahl heilig versprochenen Entfesselung der Erneuerbaren Energien und gerade auch der Bürgerenergie eine neue und erhebliche Verschlechterung in den Referentenentwurf eingefügt worden: Wenn eine PV-Anlage nicht auf 70 Prozent der installierten Leistung heruntergeregelt werden konnte, hatte der Netzbetreiber bisher die Möglichkeit, die Einspeisevergütung zu reduzieren. In Zukunft soll er eine handfeste Strafzahlung in Höhe von zehn Euro pro installiertem Kilowatt und Monat verhängen können. Ein weiterer Faktor also, der auf den Strompreis erhöhend wirkt.

Das ganz Spezielle besteht aber darin, dass diese Regelung keine Untergrenze hat. Das heißt: auch Kleinsterzeugungsgeräte („Steckermodule“, „Balkonkraftwerke“) wären betroffen. Bislang besteht technisch gar keine Möglichkeit, dass der Netzbetreiber zwecks Abregelung auf diese zugreifen kann. Sollte eine entsprechende Technik entwickelt und vorgeschrieben werden, würden dadurch die Steckermodule derart verteuert, dass es das Aus für dieses Marktsegment bedeuten würde.

In der Tat kann nur dies das unausgesprochene Motiv der neu beabsichtigten Vorschrift sein. Denn für die Netzstabilität sind diese winzigen Erzeugungsanlagen irrelevant. Der von ihnen erzeugte Strom wird sofort in der Wohnung verbraucht, erreicht das Netz also gar nicht. Und wenn mal ein Überschuss auftritt, fließt der zum nächsten Nachbarn und wird von diesem verbraucht – gegen Bezahlung an den Netzbetreiber.

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Quelle: https://www.pv-magazine.de