Mieterstromgesetz beschlossen. Zuschuss soll Wirtschaftlichkeit von Mieterstromprojekten verbessern. Neuer Leitfaden hilft bei der Planung.
Rund 1,7 Millionen Gebäudeeigentümer in Deutschland haben auf ihrem Dach eine Photovoltaikanlage installiert. Für Mieter hingegen war es bislang nicht so leicht, den kostengünstigen Solarstrom zu nutzen. Ein Gesetz soll dies jetzt ändern: Neue Mieterstrommodelle erhalten künftig je nach Größe der Anlage einen Zuschuss von 2,8 bis 3,8 Cent pro Kilowattstunde. Das hat der Bundestag am 29. Juni 2017 beschlossen. Das Gesetz tritt mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft, voraussichtlich noch im Juli. Die Förderung hat das Ziel, Mieterstrom wirtschaftlicher zu machen. „Für Eigentümer von Mehrfamilienhäusern lohnt es sich jetzt mehr, ihren Mietern Solarstrom zu verkaufen“, sagt Dr. Carsten Tschamber vom Solar Cluster Baden-Württemberg. Interessierte Vermieter sollten sich jedoch beeilen: Die neue Regelung ist auf 500 Megawatt pro Jahr begrenzt. Um die komplexen Projekte leichter planen zu können, hat das Solar Cluster jetzt einen Mieterstrom-Leitfaden erstellt. Er ist kostenfrei erhältlich.