Das Gesetz sieht unter anderem eine Photovoltaik-Pflicht für Nichtwohngebäude sowie für größere Parkplätze vor. Zudem soll die Ausweisung von Flächen für Solar- und Windparks vereinfacht werden. Die Plattform Erneuerbare Energien Baden-Württemberg hält das Gesetz jedoch für zu ambitionslos.
Als eines der ersten Bundesländer hat Baden-Württemberg 2013 ein eigenes Klimaschutzgesetz beschlossen. Die derzeitige grün-schwarze Regierung hatte sich im Koalitionsvertrag darauf geeinigt, das Gesetz im Hinblick auf ambitioniertere Ziele für 2030 fortzuschreiben. Nun hat die Novelle das Kabinett passiert. Sie sieht vor, dass die CO2-Emissionen des Landes bis 2030 um 42 Prozent gegenüber 1990 sinken sollen. Nach der Sommerpause will die Landesregierung das Gesetz in den Landtag einbringen.
Mit dem Gesetz hat die Landesregierung unter anderem auch die Einführung einer Pflicht für Bauherren beschlossen, bei Nichtwohngebäuden künftig Photovoltaik-Anlagen zu installieren. Das gilt auch für Parkplätze mit mindestens 75 Stellplätzen. Diese Vorgaben sollen ab Anfang 2022 gelten. Nach Schätzung des Landesumweltministeriums eignen sich achtzig Prozent der Dachflächen von Nichtwohngebäuden für Photovoltaik-Anlagen.
Um die notwendigen Flächen für den Bau von Solar- und Windparks bereit zu stellen, soll die Wirkung der entsprechenden Landesgesetze „optimiert werden“, heißt es in den Eckpunkten des Klimaschutzgesetzes. Eine Weiterentwicklung der rechtlichen Grundlagen soll geprüft werden. Zudem will die grün-schwarze Koalition eine Regelung verabschieden, die Regierungspräsidien bei Bauleitplanverfahren zur Regelung von Standorten für Erneuerbare-Energien-Anlagen gemäß § 4 des Baugesetzbuchs (BauGB) beteiligt. Dadurch soll sichergestellt werden, dass der Klimaschutz frühzeitig und umfassend in der Bauleitplanung berücksichtigt wird. Konkret genannt sind hier unter anderem Photovoltaik-Freiflächenanlagen ab einer Leistung von 500 Kilowatt.
Quelle: https://www.pv-magazine.de