Das Potenzial für Photovoltaik auf Dächern ist bislang nur zu zwölf Prozent ausgeschöpft. Das Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende unterstützt deshalb eine Photovoltaik-Pflicht für Gebäude und Parkplätze. Auch Solarparks stehen die Naturschutz-Experten prinzipiell positiv gegenüber.
Das Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende verlangt, im Zuge der EEG-Novelle dem Zubau von Photovoltaik-Anlagen auf Dächern und an Lärmschutzwänden den Vorzug vor neuen Solarparks zu geben. Dies sei grundsätzlich am naturverträglichsten, da damit keine Flächen belastet oder versiegelt werden. Das von der Umweltstiftung Michael Otto getragene und vom Bundesumweltministerium finanzierte Zentrum verweist darauf, dass das Potenzial für Photovoltaik auf Dächern bislang nur zu zwölf Prozent ausgeschöpft ist.
Einen wirksamen Anreiz zur besseren Erschließung dieser Potenziale könnte eine flächendeckende Photovoltaik-Pflicht für diese Anlagen geben, regt das Kompetenzzentrum an. Eine solche Pflicht wäre grundsätzlich für alle öffentlichen Bauten, alle private Neubauten oder Dachsanierungen möglich, aber auch für die Elektromobilität aller Parkplätze ab einer gewissen Größe.
In einzelnen Ländern besteht bereits eine solche Photovoltaik-Pflicht. So müssen in Baden-Württemberg ab 2022 alle neuen Nicht-Wohngebäude sowie alle neuen überdachten Parkplätze mit mindestens 75 Stellplätzen mit Photovoltaik ausgerüstet werden. In Hamburg und Bremen soll eine Pflicht für alle neuen Gewerbe- und Wohngebäude gelten. Später soll sie auch auf Dachsanierungen bestehender Gebäuden ausgeweitet werden. In Berlin hat der Senat jüngst das „Solargesetz Berlin“ beschlossen, das den Bau und Betrieb von Anlagen bei Neubauten und umfangreichen Dachsanierungen vorschreibt.
Quelle: https://www.pv-magazine.de