Justizminister der Länder wollen rechtliche Erleichterungen für Stecker-Solar-Geräte

Die Herbstkonferenz hat sich dafür ausgesprochen, dass Wohnungseigentümer und Mieter einen Anspruch auf die Gestattung von steckerfertigen Photovoltaik-Anlagen bekommen. Außerdem soll für Projektierer im Bereich erneuerbare Energien die Einsicht ins Grundbuch vereinfacht werden.

    Der Abbau rechtlicher Hüden ist eine oft geäußerte Forderung, wenn es um den beschleunigten Zubau erneuerbarer Energie wie Photovoltaik und Wind geht. Zwei dieser Hürden waren am Donnerstag Thema bei der Herbstkonferenz der deutschen Justizminister.

    Ein Tagesordnungspunkt drehte sich um den Einsatz von Stecker-Solar-Geräten. Die Bundesländer Bayern, Hamburg, Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Saarland, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern kritisierten, dass Wohnungseigentümer und Mieter bei deren Installation auf juristische Hindernisse stoßen. Wohnungseigentumsrechtlich sei das Anbringen eines solchen Balkonkraftwerks wegen der Auswirkungen auf das Gesamterscheinungsbild des Gebäudes häufig als bauliche Veränderung einzustufen, weshalb zurzeit die Mehrheit der Wohnungseigentümer dem Vorhaben zustimmen müsse. Im Wohnraummietrecht gelte der Grundsatz, dass der Mieter bauliche Änderungen am Mietobjekt nur mit Genehmigung des Vermieters durchführen dürfe. Diese rechtlichen Hürden wollen die Justizminister senken und fordern Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) auf, die relevanten Paragrafen im Wohnungseigentumsgesetz und im BGB zu ändern. Stecker-Solar-Geräte sollen dann künftig zu den privilegierten Maßnahmen gehören, auf deren Gestattung die Wohnungseigentümer und Mieter einen Anspruch haben.

    Auf Initiative von Bayern befasste sich die Herbstkonferenz zudem mit der Grundbucheinsicht für Projektierer und Betreiber von Photovoltaik- und Windkraft-Anlagen. Im Zusammenhang mit dem angestrebten Erwerb oder der anvisierten Pacht geeigneter Grundstücke sei eine solche Einsicht sehr hilfreich. Dafür müsse jedoch laut Grundbuchordnung ein berechtigtes Interesse dargelegt werden, womit Erneuerbaren-Projektierer und -Anlagenbetreiber wegen der uneinheitlichen Praxis der Grundbuchämter nicht immer erfolgreich seien – im Gegensatz zu Versorgungsunternehmen, für die bereits eine erleichterte Grundbucheinsicht gelte. Die Herbstkonferenz bittet daher Bundesjustizminister Buschmann, eine entsprechende Ergänzung der Verordnung zur Durchführung der Grundbuchordnung vorzulegen.

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    Quelle: https://www.pv-magazine.de