Die Gemeindebeteiligung für Photovoltaik-Freiflächenanlagen ist nun im EEG gesetzlich verankert worden. Das ist ein großer, ich meine, epochaler Fortschritt. Über diesen hatte ich mich bereits im Beitrag zum „EEG 2021“ im Dezember 2020 gefreut. Für die Windkraft kam die Gemeindeabgabe schon im Dezember 2020 direkt ins EEG, eine klare Regelung für Solarparks sollte per Verordnung in 2021 entstehen. Weil sich das Bundesministerium für Wirtschaft wohl aber weigerte eine Umsetzung dieser Verordnung zu gestalten, haben aktive Parlamentarier vornehmlich aus den Reihen der SPD nun direkt im Gesetz klare Fakten geschaffen. Somit ist nun die Solar- als auch Wind-Gemeindeabgabe direkt im EEG geregelt.
Wir haben im Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne) massiv dafür gekämpft, dies noch in der ablaufenden Legislaturperiode zu erreichen. Ich habe persönlich dazu etliche politische Gespräche in Berlin und Gemeinden geführt. Denn die nun erlaubten Abgaben von „bis zu 0,2 Cent/Kilowattstunde“ bedeuten halt bei einer 100 Megawatt Photovoltaik-Anlage jährlich bis zu 200.000 Euro – und das dauerhaft. Gerade bei kleineren Gemeinden in strukturschwachen Regionen kann das über die Weiterführung oder Einrichtung einer Kita entscheiden. Oder auch die Arbeitsplätze von Gemeindearbeitern, kommunale Gebäude oder Infrastruktur sichern oder bezahlbar machen.
Und obwohl eigentlich alle Parteien im Bundestag verbal die ländlichen Räume stärken wollten, stießen wir und auch viele kommunale Vertreter in der Umsetzung des schon beschlossenen auf teilweise hanebüchene Gegenwehr der im September zur Wahl stehenden Abgeordneten vor Ort. Ich möchte daher alle Leserinnen und Leser anregen, mal (öffentlich) nachzufragen, wie sich ihre regionalen Kandidaten in den Diskussionen verhalten haben.
Quelle: https://www.pv-magazine.de