Förderkosten des PV-Ausbaus bis 2030 könnten um bis zu 3,5 Mrd. Euro reduziert werden – beispielsweise durch eine flexiblere Flächennutzung.
Das Ziel der Bundesregierung ist klar: Bis zum Jahr 2030 soll der Anteil erneuerbarer Energien an der Stromversorgung in Deutschland auf 65 Prozent anwachsen. Ein Großteil der zusätzlich benötigten grünen Energie wird dabei aus Windenergie- und Photovoltaikanlagen bereitgestellt werden müssen.
„Photovoltaikanlagen auf Freiflächen sind mittlerweile kostenseitig kaum noch zu schlagen. Damit können sie einen entscheidenden Beitrag zu einer wirtschaftlichen Erreichung der erhöhten Ausbauziele leisten. Auch die dafür notwendige Flächeninanspruchnahme konnten wir durch neue technische Möglichkeiten deutlich reduzieren,“ erklärt Ingo Alphéus, Geschäftsführer der innogy-Tochter BELECTRIC
Ein Hemmschuh: Aktuell schränkt das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) die zulässigen Flächen für solche Anlagen stark ein. Auch dürfen, von wenigen Ausnahmen abgesehen, nur Anlagen bis zu einer Größe von zehn Megawatt (MW) gebaut werden, was sowohl die Förderkosten als auch den Flächenverbrauch häufig unnötig erhöht. Eine wissenschaftliche Studie hat nun die Auswirkungen verschiedener Einschränkungen genauer unter die Lupe genommen und entsprechende Handlungsempfehlungen entwickelt. Durchgeführt wurde die Untersuchung vom Zentrum für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg (ZSW) und der Bosch & Partner GmbH, die seit langem auch die Weiterentwicklung des EEGs wissenschaftlich begleiten. In Auftrag gegeben hat die Studie das Energieunternehmen innogy SE.
Quelle: www.sonnenseite.com