Alle Photovoltaik-Dachanlagen, die ab 30. Juli in Betrieb genommen worden sind, werden die im EEG 2023 verabschiedete höhere Solarförderung nach der Entscheidung aus Brüssel erhalten. Zudem genehmigte die EU-Kommission final die höheren Ausschreibungsvolumen für die noch ausstehenden Ausschreibungen für Freiflächen- und Dachanlagen in diesem Jahr sowie den Übergang zur gleitenden Marktprämie bei den Innovationsausschreibungen.
Die EU-Kommission hat die im EEG 2023 festgeschriebenen höheren Einspeisevergütungen für Photovoltaik-Dachanlagen beihilferechtlich genehmigt. Am Dienstag veröffentlichte die EU-Kommission ein Dokument, in dem sie für drei Maßnahmen grünes Licht gab. Eine davon war die „Einführung finanzieller Anreize für Verbraucher, in kleine Photovoltaik-Anlagen auf Dachflächen zu investieren, um mehr Strom in das Netz einzuspeisen, statt ihn nur für den Eigenverbrauch zu nutzen“. Auf Nachfrage von pv magazine beim Bundeswirtschaftsministerium bestätigte eine Sprecherin: „Insbesondere können danach die Vergütungserhöhungen für Photovoltaik-Dachanlagen wie geplant auf alle neuen Anlagen, die seit dem 30.7.2022 in Betrieb genommen worden sind, angewendet werden.“
In der EEG-Novelle ist vorgesehen, den anzulegenden Wert für Photovoltaik-Anlagen bis 10 Kilowatt Leistung auf 8,60 Cent pro Kilowattstunde, bis 40 Kilowatt auf 7,50 Cent je Kilowattstunde und bis 750 Kilowatt auf 6,20 Cent pro Kilowattstunde zu erhöhen. Zugleich wird es einen Zuschuss für Volleinspeiser geben. Er wird für Photovoltaik-Anlagen bis 300 Kilowatt gezahlt und liegt zwischen 3,8 und 5,1 Cent pro Kilowattstunde. Es ist dabei auch möglich, zwei separate Photovoltaik-Anlagen auf einem Dach zu betreiben – eine für die Volleinspeisung und eine für den Eigenverbrauch. Sie müssen allerdings über jeweils eigene Messeinrichtungen zur Abrechnung verfügen.
Quelle: https://www.pv-magazine.de