Bundestag beschließt Photovoltaik-Kürzungen im Energiesammelgesetz

Nach zweiter und dritter Lesung hat das Parlament mit Stimmen der Koalitionsfraktionen das Energiesammelgesetz beschlossen. Der Bundesrat muss zwar auch noch über das Gesetz befinden, ist aber nicht zustimmungspflichtig. Die Sonderkürzungen für Photovoltaik-Dachanlagen ab Februar 2019 und die Sonderausschreibungen in den kommenden drei Jahren sind damit auf den Weg gebracht.

Der Bundestag hat am Freitag das Energiesammelgesetz verabschiedet. Die Abgeordneten von CDU, CSU und SPD stimmten nach rund einstündiger Debatte für den im Wirtschaftsausschuss geänderten Entwurf. Die gesamte Opposition aus Grünen, Linke, FDP und AfD lehnten den Entwurf ab. Enthaltungen gab es in der Abstimmung nach der finalen dritten Lesung keine. Der Bundesrat soll in der Sitzung kommende Woche abschließend über das Gesetz beraten. Die Länderkammer ist jedoch nicht zustimmungspflichtig.

Im Vergleich zum Entwurf der Bundesregierung haben sich die Parteien im parlamentarischen Prozess auf einen weniger starken Einschnitt beim anzulegenden Wert für Photovoltaik-Dachanlagen ab 40 Kilowatt geeinigt. „Wir haben ein Mittelweg aus den Berechnungen des Bundeswirtschaftsministeriums und der Branche gefunden“, sagte Jens Koppen von der CDU zum Auftakt in der Debatte. Ursprünglich sollte der Wert zum Jahreswechsel um rund 20 Prozent auf 8,33 Cent pro Kilowattstunde und damit auf das Niveau der Freiflächenanlagen sinken. Dabei sind als Basiswert im Energiesammelgesetz 11,09 Cent pro Kilowattstunden angegeben. Dieser anzulegende Wert für Photovoltaik-Dachanlagen bis 750 Kilowatt lag zuletzt im April 2017 auf diesem Niveau und ist seither bereits mehrfach abgesenkt worden.

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Quelle: www.pv-magazine.de