Bundestag beschließt neuen Bundesbedarfsplan für schnelleren Netzausbau

In der Novelle werden zentrale Netzausbauvorhaben benannt und aktualisiert. Zudem gibt es eine Übergangsregelung für Speicheranlagen, die einen kurzfristigen Rechtsrahmen für die geplanten Netzbooster schaffen.

Der Bundestag hat am Donnerstagabend die Novelle des Bundesbedarfsplans verabschiedet. „Wir straffen die Planungs- und Genehmigungsverfahren für Netzausbauvorhaben und benennen und aktualisieren diejenigen Netzausbauvorhaben, für die ein vordringlicher Bedarf besteht“, erklärte der zuständige Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) am Freitag dazu. Der Netzausbau sei „ein Schlüsselelement für eine erfolgreiche Energiewende“. Dieses Mantra hatte auch bereits sein Staatssekretär Andreas Feicht auf der in dieser Woche stattfindenden Tagung „Zukünftige Stromnetze“ erklärt. Der Bundesrat muss sich ebenfalls noch mit der Novelle abschließend befassen. Wann dies sein wird, ist noch nicht klar. „Ziel ist der Abschluss des Gesetzgebungsverfahren noch in diesem Frühjahr“, heißt es aus dem Bundeswirtschaftsministerium.

In der Novelle enthält eine aktualisierte Liste der zentralen Netzausbauvorhaben mit vordringlichem Bedarf. Grundlage sei der Netzentwicklungsplan 2019-2030, allerdings werde das erhöhte Ausbauziel der Bundesregierung für die erneuerbaren Energien bis 2030 erstmals berücksichtigt. „Im Bundesbedarfsplangesetz werden vor allem Anfangs- und Endpunkte der darin als vordinglich notwendig benannten Vorhaben festgeschrieben. Die konkrete Trassenplanung erfolgt in davon getrennten Verfahren durch die zuständigen Behörden auf Bundes- oder Landesebene“, heißt es vom Ministerium weiter.

Zudem werden mit der Novellierung des Bundesbedarfsplans einige gesetzliche Anpassungen vorgenommen, die zügigere Planungs- und Genehmigungsverfahren für Netzausbauvorhaben ermöglichen sollen. So sei unter anderem eine Straffung der Anhörungen in sogenannten Nachbeteiligungsverfahren vorgesehen. Überdies ist eine Übergangsregelung für Speicheranlagen vorgesehen. „Mit einer neu angelegten Speicherregelung im Energiewirtschaftsgesetz werden Vorgaben der europäischen Strombinnenmarkt-Richtlinie in nationales Recht überführt“, erklärte das Ministerium. Damit werde unter anderem ein „kurzfristiger Rechtsrahmen“ für die Netzbooster-Pilotanlagen geschaffen, die mit dem Netzentwicklungsplan 2019 genehmigt wurden. „Eine umfassende, über die Übergangsregelung hinausgehende Umsetzung der diesbezüglichen Vorgaben der Strombinnenmarkt-Richtlinie wird im Rahmen des bevorstehenden Gesetzes zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht erfolgen“, so das Ministerium.

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Quelle: https://www.pv-magazine.de