Bundesregierung bei Photovoltaik-Überdachung von Autobahnen, Kanälen und Bahntrassen (noch) skeptisch

Bevor die in Bundesbesitz befindlichen versiegelten Flächen mit Photovoltaik überdacht werden, braucht es nach Ansicht des Bundeswirtschaftsministeriums noch Machbarkeitsstudien und Kostensenkungen bei solchen Anlagen. Daher liegt der Fokus der geplanten EEG-Novelle zunächst auf Agri-Photovoltaik und Dachanlagen, wie aus einer Antwort auf eine Anfrage an die Bundesregierung hervorgeht.

Versiegelte Flächen für die Photovoltaik-Erzeugung zu nutzen, wird derzeit viel diskutiert. Auch das die öffentliche Hand mit gutem Beispiel vorangehen sollte, wenn es um den Photovoltaik-Ausbau im Land geht. Der CDU-Bundestagsabgeordnete Oliver Vogt fragte nun bei der Bundesregierung an, ob sie plane, im Bundesbesitz befindliche versiegelte Flächen wie Autobahnen, Kanäle oder Bahntrassen mit Photovoltaik-Anlagen überdachen und so einen Doppelnutzen dieser Flächen zu ermöglichen.

Kurzfristig wird dies wohl nicht erfolgen, wie sich aus der Antwort herauslesen lässt. „Photovoltaik-Anlagen oberhalb von Autobahnen, Kanälen oder Bahntrassen sind bisher in Deutschland weder realisiert noch getestet worden“, schreibt der Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, Patrick Graichen, in seiner Antwort an den Abgeordneten. „Für solche Anlagen gilt es zunächst, die technische Umsetzbarkeit, langfristige Nutzbarkeit und nicht zuletzt die Kosteneffizienz und das zukünftige Kostensenkungspotenzial, zum Beispiel im Rahmen von Machbarkeitsstudien oder Demonstrationsprojekten, zu prüfen, bevor ein breitenwirksames Fördermodell beispielsweise im Erneuerbare-Energien-Gesetz verankert wird“, so Graichen weiter.

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Quelle: https://www.pv-magazine.de